Hallo,
ich habe meinen Stromvertag am 31.10. zum 31.01.2013 gegündigt (drei Monate Kündigungsfrist).
Ich habe am 31. eine email und eine schriftliche Kündigung per Einschreiben abgeschickt.
Als Antwort bekam ich, das die Kündigung nicht rechtzeitig da war. Gilt hier nicht das Datum des Poststempels? Auf Nachfragen, was mit der email sei, bekam ich keine Antwort. Zählt eine email nicht?
Danke
Franziska