Stromanbieterwechsel, Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe meinen Stromvertag am 31.10. zum 31.01.2013 gegündigt (drei Monate Kündigungsfrist).
Ich habe am 31. eine email und eine schriftliche Kündigung per Einschreiben abgeschickt.
Als Antwort bekam ich, das die Kündigung nicht rechtzeitig da war. Gilt hier nicht das Datum des Poststempels? Auf Nachfragen, was mit der email sei, bekam ich keine Antwort. Zählt eine email nicht?

Danke
Franziska

Hallo Franziska,

In der Regel zählt das Datum des Poststempels. Leider gibt es immer wieder Stromversorger die Versuchen, die Kunden durch kleine Tricks zu halten.

Meine Empfehlung:

Versuche einen kostenlosem Anbieterwechsel über ein Vergleichsportal wie z.B. http://www.stromkunde.info. Einfach einen günstigeren Anbieter auswählen, Antrag online ausfüllen und abwarten. Der der neue Anbieter übernimmt automatisch alle notwenigen Schritte. Angefangen von der Kündung des alten Vertrags, bis hin zur lückenlosen Weiterversorgung. Lehnt der alte Anbieter die Kündigung ab (was so gut wie nie vorkommt), erhält man eine Benachrichtigung. In diesem Fall solltest Du den Kundenservice des alten Anbieters kontaktieren und auf dein Recht pochen.

* http://www.stromkunde.info
* http://www.gaskunde.info

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

da würde ich die Verbraucherzentrale einschalten, denn m.E. ist alles richtig gemacht worden. Aber ob der Stempel gilt oder der Tag des Empfangs (Stromanbieter erst am 1. oder 2.11. erhalten!) ist so eine Sache, bei der ich mir nicht sicher bin. Ich kenne es so, dass ich als Kunde eine Wiedergabe-/ Rückgabefrist von 14 Tagen habe ab erhalt der Ware. Insofern könnte hier nicht der Stempel von Gültigkeit sein… Mal lieber nachfragen.
eMail ist kaum rechtlich in Anspruch zu nehmen. Da ist die klassische Post/ Brief besser. Hier wäre gar kein Einschreiben nötig gewesen…

Viel Erfolg!

Hallo,

Es sieht nicht gut für dich aus. Der Poststempel ist unerheblich. Nachzulesen hier
http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/gilt-fuer-d…

Gruß aus der Eifel

Hallo,

da musst Du notfalls einen Anwalt fragen, oder zumindest intensives Googeln: Dort ist man der Meinung, dass Kündigung nur in Schriftform zählt (mindestens per Fax vorab, wird meistens anerkannt). Grundsätzlich zählt zur Fristeinhaltung der Posteingang. Da dieser manipulierbar ist, greift man auf den Poststempel zurück, der leider bei Dir auf eine zu späte Absendung hinweist. Also: Freundlich nochmal nachfragen, ob der Lieferant nicht aus Kulanz Dir entgegenkommt, kleinere Lieferanten machen das häufig.

Alles meine persönliche Einschätzung. Viel Erfolg!

Leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht helfen. Sie sollten sich bei der Verbraucherzentrale erkundigen.

sorry davon habe ich keine ahnung