Folgende Konstellation: jemand hat eine neue Wohnung ab 1.3., der Mietvertrag für die alte Wohnung läuft bis zum 30.4. Die Zeitspanne ist extra so weit gewählt damit die neue Wohnung in Ruhe renoviert werden kann.
Man möchte den Stromanbieter wechseln, d.h. ab 1.3. für die neue Wohnung einen anderen Anbeiter nehmen als jetzt in der alten. Geht das überhaupt? Läuft dann automatisch am 30.4. der Vertrag mit dem alten Stromanbieter aus weil die alte Wohnung ja nicht mehr beleifert wird oder gibt es Kündigungsfristen? Wenn es Kündigungsfristen von z.B. 3 Monaten gibt und man nimmt den neuen Anbieter für die neue Wohnung - muss dann für Mai bezahlt werden obwohl die alte Wohnung nicht mehr bewohnt wird?
Man kann in neuer Wohnung einen neuen Liefervertrag zum März abschließen,ob das termingerecht klappt ist fast egal,denn Strom ist da,der kann nur teurer sein,muss man aber ggf. eine Zeitlang hinnehmen.
Für die alte Wohnung bleibt alles so wie bisher,man kündigt einfach den Vertrag zum geplanten Auszugstermin (Frist?).
Strom bleibt ja immer vorhanden,schließlich schaltet niemand das Netz am Zähler ab.
Alter und neuer Stromanbieter müssen ja nicht derselbe sein.
Man zahlt doch nicht mehr nach dem Auszug! Etwa für den Nachmieter ?
Kündigungsfrist gut und schön,für normale Wechselkündigung,aber nicht für Auszugskündigung. Schau in den Vertrag rein,da muss das stehen.
Zählerstand am Auszugstag ablesen und dem Stromanbieter mitteilen und Endabrechnung verlangen.