Stromanbieterwechsel wird von der swb-Bremen

… verweigert…wer kann helfen ?
Ohne Angabe von Gründen.
Seitdem ich 31.07.11 beim alten Stromversorger gekündigt hatte, sprang die Swb-Bremen als der Grundversorger für die Zwischenversorgung ein.
Nun werde ich die Swb nicht mehr los, weil sie
den Wechsel zu dem neuen Versoger - ohne Angaben
von Gründen - verweigert.
Auch haben sie mir einfach heimlich einen
dieser neuen und umstrittenen digitalen Zähler
eingebaut.
Den digitalen Zähler kann man lt. Gesetz aus 2008 nur ablehnen bevor er installiert wird…
In Neubauten ist er schon Pflicht, aber hier handelt es
sich um einen Altbau…!
Es ist gegen meinen Willen von der Swb mit Strom versorgt zu werden…ich habe mit diesem Unternehmen meine Erfahrungen gemacht !

Wer kann etwas gegen diese Zwangsmaßnahme machen ?
An wen muß ich mich wenden ?

Cheyenne K.

Hallo !

Was hast Du denn damit zu tun,was der Grundversorger für Zähler einbauen lässt ?
Das ist m.E. ausschließlich seine Sache. Er muss „nur“ eichrechtlich OK sein,was natürlich der Fall sein wird,denn danach wird ja abgerechnet.
Warum man nicht mehr wechseln kann ? Nie mehr,kann es ja nicht sein,evtl. ist die Frist nun etwas länger,weil man unbemerkt schon eine Zeit im GV-Tarif war.

Komisch ist das schon. Warum wurde denn überhaupt gekündigt,so dass man in den Grundversorgertarif zurück fiel ?
Teldafax ?

Wenn man die Kündigung einem neuen Anbieter überläasst,dann sollte es auch klappen ohne Rückfall in den ungünstigen GV-Tarif.
Grundsätzlich könnten die Stadtwerke einem als unzuverlässig eingestuftem Anbieter den Netzzugang verweigern,was dann den Wechsel und die Kündigung zeitweise verhindert/erschwert.

MfG
duck313

Stromanbieterwechsel wird von der swb-Bremen .
Hallo duck313,

was ich mit dem Einbau des neuen digitalen Zählers zu tun habe ?!
Dieser Zähler hat einen Eigenverbrauch pro Jahr 131 kWh.
Ein Kühlschrank ca.100 kWh pro Jahr…
Und dazu noch die jährlichen Grundkosten von 20,00 Euro extra.

Außerdem habe ich es schriftlich, daß mir durch den Zählerwechsel keine Kosten entstehen würden.
Kein Hinweis, daß es ein digitaler Zähler sein würde…!

So, und nun im zweiten Schritt verweigern sie mir
einen anderen Stromversorger…

Wer kann helfen ?

Cheyenne K.

Dieser Zähler hat einen Eigenverbrauch pro Jahr 131 kWh.

was aber nicht auf deiner Rechnung erscheinen sollte, da er den Strom vor dem Zählwerk aus dem Netz des Versorgers ziehen müsste

Ein Kühlschrank ca.100 kWh pro Jahr…

Du Glückliche(r, s)…

Und dazu noch die jährlichen Grundkosten von 20,00 Euro extra.

Strom hat meist einen Grundpreis, der kann auch im Jahr 20€ betragen, was eher weniger wäre. Oder kommt das dazu - zu welchem Preis?

Außerdem habe ich es schriftlich, daß mir durch den
Zählerwechsel keine Kosten entstehen würden.
Kein Hinweis, daß es ein digitaler Zähler sein würde…!

Dann können sie dir nicht extra abverlangen. Der digitale wird halt einfach eingebaut, weil er sowieso kommt. Warum sollten Stadtwerke überhaupt noch alte Zähler verwenden, wenn der neue schon verfügbar ist?

So, und nun im zweiten Schritt verweigern sie mir
einen anderen Stromversorger…

Das ist komisch. Hast du vielleicht irgendeinen Tarif abgeschlossen?

Hallo duck313,

was ich mit dem Einbau des neuen digitalen Zählers zu tun habe
?!

Leider werden zur Zeit einfache elektronische Haushaltszähler und sog. Smart-Meter durcheinander geworfen.
Smart-Meter erfassen den Verbrauch und speichern den zeitlichen Verlauf, zudem kommunzieren sie diese Daten über eine Schnittstelle nach außen, zum Beispiel über einen Router zum Stromanbieter.

Dieser Zähler hat einen Eigenverbrauch pro Jahr 131 kWh.

Sagt wer?
Hast du mal den Typ des Zählers?

So, und nun im zweiten Schritt verweigern sie mir
einen anderen Stromversorger…

Der Wortlaut würde mich mal interessieren.

Mich würde auch mal interessieren, wie das abgelaufen ist.
Du hast also z.B. XY-Strom angeschrieben und hast mit denen einen Vetrag gemacht.
XY-Strom sagt nun SWB Bescheid, dass sie die Stromversorgung für dich übernehmen.

Und SWB wendet sich nun an DICH und sagt: Nö.
Ohne Begründung?
Und was sagt XY-Strom zu dem Ganzen?

Hallo,

So, und nun im zweiten Schritt verweigern sie mir
einen anderen Stromversorger…

Ein anderer Stromversorger (und zwar einer, der auch vor Ort liefern kann), sollte sich im Interesse einen neuen Kunden zu gewinnen mit denen auseinandersetzen.
Wenn man wirklich in der Grundversorgung ist hat man keine besonderen Kündigungsfristen und sollte innerhalb von 2-3 Monaten vom neuen Versorger beliefert werden. Falls das nicht möglich ist, wird einem der dann auf Nachfrage auch einen Grund nennen. Wie schon geschrieben, sollte man die Kündigung aber unbedingt durch den neuen Versorger machen lassen und (außer bei einem Auszug) nie selbst kündigen.

Cu Rene

1 Like

Hallo,

Dieser Zähler hat einen Eigenverbrauch pro Jahr 131 kWh.

Sagt wer?

Ohne Details zu kennen, halte ich 15W Eigenverbrauch für durchaus realistisch. Wie schon von anderen geschrieben, „bezahlt“ die aber zunächst natürlich der Versorger (um sie sich dann über den Strompreis oder die Grundgebühr natürlich wieder bezahlen zu lassen…)

Cu Rene

Hallo,

Dieser Zähler hat einen Eigenverbrauch pro Jahr 131 kWh.

Sagt wer?

Ohne Details zu kennen, halte ich 15W Eigenverbrauch für
durchaus realistisch.

Ein „einfacher“ eHZ - der hat ja auch schon Kommunikationsschnittstellen - benötigt deutlich weniger Leistung als
ein Feraris-Zähler.

http://www.actaris.com/de/index.php?module=actaris&f… spricht von weniger als 0,2W pro Spannungskreis und weniger als 0,004VA pro Stromkreis.

Was das „smart metering“ ausmacht ist ja die Datenübertragung.
Wieviel Leistung die kostet, weiß ich nicht.
Actaris hat zum Beispiel ein „smart meter“ im Angebot, welches über PLC die Daten an den Versorger weiter gibt. In der dortigen Anleitung finde ich aber keine Leistungsangaben. Mir schwant Böses!

Wie schon von anderen geschrieben,
„bezahlt“ die aber zunächst natürlich der Versorger (um sie
sich dann über den Strompreis oder die Grundgebühr natürlich
wieder bezahlen zu lassen…)

Dazu habe ich unterschiedliche Meinungen gehört.
Ein Zähler, der seinen Eigenverbrauch mitzählt, dürfte aber m.E. nicht eichfähig sein. Ist ein 5(60)A Zähler drin, dann darf er bei 0,05 * 5A * 230V = 57,5W maximal 4% davon, also 2,3W, Messfehler haben.
Für mich definiert sich der mitgemessene Eigenverbrauch des Zählers auch als Messfehler.

Wer unter Langeweile leidet, schaut sich das hier an:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Auf Seite 52 findet man das hier:

„5.4 Betrieb ohne Last
Liegt Spannung an, ohne dass Strom im Stromkreis fließt (der Stromkreis ist offen), darf der Zähler bei Spannungen
zwischen 0,8 Un und 1,1 Un keine Energie messen.“

Ich finde, das ist deutlich, oder?

Scheib doch mal Klartext…
… damit man helfen kann. Und antworte auf die Gegenfragen.

Ansonsten sieht es eher danach aus, daß Du ein Teldafax-Opfer bist, oder was unterschrieben hast ohne es zu lesen, oder Zahlungsunfähig.

MfG

An Alle,
Danke für die Hilfe.
Es hat sich herausgestellt, daß der neue Versorger den Mist verzapft hat…der hat sich bei mir inzwischen gemeldet.
Ab 1.10.11 bin ich dann dort neue Kundin.

> EasyMeter

Hallo,
so wenig hätte ich jetzt nicht erwartet, da hat sich wohl wirklich jemand intensive Gedanken gemacht.
Inzwischen wissen wir ja, daß es ein EasyMeter (die Basis mit 0,6W pro Phase, also ein Faktor 10 weniger) ist.

Mir schwant Böses!

Aus: http://www.easymeter.com/site/de/drehstromzaehler/an… :
Spannungsabgriff zur Versorgung von Erweiterungsmodulen bis 20W. Sicherung im Jumper. Jumper für gezählte und ungezählte Versorgung der Zusatzeinrichtungen.
Damit hat man ja schon mal eine Größenordnung - wie gesagt völlig unrealistisch fand ich 15W nicht.

Cu Rene

Aus:
http://www.easymeter.com/site/de/drehstromzaehler/an…

Spannungsabgriff zur Versorgung von Erweiterungsmodulen bis
20W
. Sicherung im Jumper. Jumper für gezählte und ungezählte
Versorgung der Zusatzeinrichtungen.

Damit hat man ja schon mal eine Größenordnung - wie gesagt
völlig unrealistisch fand ich 15W nicht.

Also das finde ich doch mal aufschlussreich.
Der Kunde kann sich also eigene Module anflanschen lassen und dann wird gejumpert, ob die gezählt oder ungezählt versorgt werden.

Im Zweifel werden also wohl Module, die der eigene Information dienen, selber bezahlt, hingegen werden wohl Module für den Messstellenbetrieb (etwa über PLC, damit der Versorger weiß, dass der Kunde gerade duscht) hoffentlich dem Netzbetreiber belastet.

Und wenn der Netzbetreiber ungleich Messstellenbetreiber ungleich Stromanbieter ist?

Also ein „YelloStrom Sparzähler“, der im RWE Netz hängt und den Strom für Stadtwerke Düsseldorf erfasst?

Halleluja, so ein Chaos.

> EasyMeter