Hallo,
ich war doch etwas überrascht, als ich mir den §248c des StGB durchlas.
Knackpunkt ist der Begriff „mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist“.
Ich dürfte also ungestraft (zivilrechtlich ist es wohl etwas anderes) elektrische Energie aus einer Anlage entziehen, solange ich dafür Leiter benutze, die zur ordnungsgemäßen Entnahme bestimmt sind.
Ich dürfte also die Steckdose im Carport meines Nachbarn nehmen, um meinen Heizlüfter in meiner Garage damit zu betreiben?
Schließlich wäre die Steckdose und auch die Verlängerungsleitung ordnungsgemäße Leiter.
So ganz verstehe ich diese Einschränkung im StGB nicht.
Ob ich jetzt ordnungsgemäße Leiter oder selbst angeflickte Klau-Strippen anschließe: Ich halte beides für Stromdiebstahl und strafbar.
Ist es aber wohl nicht. Was hat sich der Gesetztgeber dabei gedacht?
Vielleicht steht ja in einem Kommentar zum StGB was Erleuchtendes dazu?
Nächste Frage:
Wie sieht es zivilerechtlich aus?