Stromdiebstahl der besonderen Art

Hallo,
in der letzten Zeit hört man immer wieder von Leuten, die sich eine Photovoltaikanlage zugelegt haben; für jede ins Netz gespeiste kW-Stunde vom Stromversorger etwa das Doppelte bekommen wie sie selber im Bezug bezahlen und dann vom Stromversorger Strom aus dem Netz ziehen und genau diesen dann durch ein paar Tricks wieder über den Zähler ihrer eigenen Voltaikanlage ins Netz speisen. Sie verkaufen also das, was sie selber zum halben Preis beziehen. Die Stromversorger scheinen oder können dagegen aber nichts unternehmen. Welche Infos habt ihr darüber ?

Grüße
Frank

Hallo,

ich habe noch nichts dergleichen gehört. Aber folgende Gedanken dazu:

a) sind natürlich beide Zähler wie üblich plombiert, eine Manipulation daran ist also nichts anderes, als wenn man einfach Strom vor dem Zähler entnimmt und somit nicht bezahlt.

b) weiß ich nicht, ob das Ganze technisch überhaupt möglich ist. Wenn keine Verbraucher dazwischen geschaltet sind, dann würde ja die maximal mögliche Leistung der ankommenden Stromleitung wieder ins Netz zurückgespeist werden. Selbst wenn das technisch möglich ist, würde es dem EVU doch sofort in der Statistik ihrer Netzbelastung auffallen

c) die eingespeiste Leistung müßte in etwa der Leistung der Photovoltaikanlage entsprechen (diese Leistung ist dem EVU bekannt)

d) damit das Ganze über einen längeren Zeitraum nicht auffällt, müßte eine Leistung eingespeist werden, die vergleichbar ist, mit anderen Photovoltaikanlagen in der näheren Umgebung. Es würde einfach auffallen, wenn alle anderen wenig Leistung produzieren, weil ständig bewölkter Himmel ist, nur einer jedoch volle Leistung einspeist.

Ich denke das Ganze ist nicht praktikabel. Und wieso sollte das EVU diese Manipulation nicht nachprüfen können?

Gerhard

b) weiß ich nicht, ob das Ganze technisch überhaupt möglich
ist. Wenn keine Verbraucher dazwischen geschaltet sind, dann
würde ja die maximal mögliche Leistung der ankommenden
Stromleitung wieder ins Netz zurückgespeist werden. Selbst
wenn das technisch möglich ist, würde es dem EVU doch sofort
in der Statistik ihrer Netzbelastung auffallen

IMHO müsste man für soetwas die Spannung etwas anheben, um den Strom zum Fließen durch den Zähler zu veranlassen.

LG
Stuffi

Hallo,

also unabhängig von der technischen Frage, sehe ich bei der Nachweisbarkeit keine so großen Probleme. Die EVUs haben alle in den letzten Jahren massiv im Bereich Datamining und Datawarehousing aufgerüstet und führen unzählige Plausibilitätskontrollen durch. So meldete man sich sofort bei uns, als im Rahmen unserer Baumaßnahme der Verbrauch von Strom und Wasser plötzlich deutlich über dem Durchschnitt der letzten Jahre lag, und meldete sich ebenfalls wieder, nachdem Schwiegermutter verstorben war und somit über den bisherigen „Hauptzähler“ im Haus kaum noch Verbrauch abgerechnet wurde.

D.h. ich tippe mal darauf, dass man verschiedene Einspeiser ebenso vergleicht und dementsprechend Auffälligkeiten sofort verfolgen würde.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

technisch ist das überhaupt kein Problem, wenn der Stromphasenwinkel umgekehrt zum Spannungsphasenwinkel ist, erfolgt Rückspeisung, und dies bewirkt auch eine Umkehr der Zählerrotation.

Wenn das mit dem Preisverhältnis stimmt, also rückgeführte Energie wird doppelt honoriert, dann wäre nicht nur eine Photovoltaik-Anlage interessant, sondern ein Generator-/Motor-System mit einem Wirkungsgrad > 50 %, dann könnte man nämlich damit Geld machen.

Gruß

Dieter

Hallo !

Die Energielieferer und damit auch Rücknehmer haben überall Vergleichsanlagen installiert. Eine Entnahme aus dem Netz und Rückführung über die Fotovoltaikanlage wäre theoretisch möglich. Ist aber nicht machbar, da man die Mehrlieferung sofort erkennt.

mfgConrad

Hallo!

…sondern ein
Generator-/Motor-System mit :einem Wirkungsgrad > 50 %, :dann könnte man nämlich damit :Geld machen.

Wenn Du so ein System mit halbwegs brauchbarer Lebensdauer hast, bist Du nicht mehr auf die paar Kröten aus der Stromeinspeisung angewiesen. Dann würden nämlich weltweit flugs alle Kraftwerke abgerissen und durch das System mit dem Traumwirkungsgrad ersetzt.

Gruß
Wolfgang

Wenn Du so ein System mit halbwegs brauchbarer Lebensdauer
hast, bist Du nicht mehr auf die paar Kröten aus der
Stromeinspeisung angewiesen. Dann würden nämlich weltweit
flugs alle Kraftwerke abgerissen und durch das System mit dem
Traumwirkungsgrad ersetzt.

Also Elektromotor + Generator sollte machbar sein - beides gibts mit ca 90% Wirkungsgrad. Wärmekraftmaschine natürlich nicht.

LG
Stuffi

Also
Hallo Frank,

prinzipiell können die EVUs nichts dagegen unternehmen.

a) Die Leitungen z.B. an der Solarzelle sind nicht verplompt. Dort kann man z.B. mit beliebigen 12V Netzteilen „zusetzen“.

b) Die Plausibilitätsmessung ist hinfällig, wenn z.B. einfach nur auf jeden Ampere Solarstrom etwa 10% (automatisch) zugepackt werden, bzw. damit kaputte Zellen „ersetzt“ werden. Aber viel mehr als die installierte Leistung zu verkaufen ist wie unten schon gesagt, schwer.

Der größte denkbare „betrug“ wäre, wenn jemand seine Solarzellen verkauft, und nur noch Strom aus dem Netz "wieder-"einspeisst. Ich frage mich grad nur, wer da überhaupt wen betrügt? Die EVUs freuen sich doch über die zusätzlich verkaufte Energie.

Nochmal zum Thema Generator. Das kann jeder effektiv selber zuhause basteln (wenn er genügend kriminelle Energie besitzt). Ich habe mit eigenen Augen folgenden Aufbau gesehen:
Mähdrescher-Dieselmotor an Elektromotor.
Mit dem E-Motor wurde der D-Motor gestartet.
Wenn der D-Motor vom E-Motor über 1500U/min getrieben wird, dreht sich der Zähler zurück.
Eine Elektrische Schaltung ist NICHT notwendig
Die KWh Diesel ist auch mit Wirkungsgrad 30% billiger als Strom
Die Wärme nutzte er zusätzlich für seinen Heizkreislauf.
Da die Wohnungen in dem Bauernhaus nicht angemeldet waren, wurde der Verbrauch zum Ableseintervall hin plausibel klein gehalten

Da der Vermieter meinen Kumpel die Bude ausgeraubt hat (PC, in der Phase seiner Diplomarbeit) habe wir ihn beim EVU angeschwärzt (ich habe dergleichen niemals vorher oder danach je wieder getan, Ehrenwort! Aber wir haben sogar überlegt, die Bude abzufackeln, so sauer waren wir!). Ergebnis: Es hat sie nicht interessiert. Was allerdings später raus geworden ist, weiss ich nicht, da der Kontakt mit dem Vermieter gegen 0 ging.

Gruß
achim

Hallo,

Wenn Du so ein System mit halbwegs brauchbarer Lebensdauer
hast, bist Du nicht mehr auf die paar Kröten aus der
Stromeinspeisung angewiesen. Dann würden nämlich weltweit
flugs alle Kraftwerke abgerissen und durch das System mit dem
Traumwirkungsgrad ersetzt.

Also, ein Traumwirkungsgrad ist das nicht, wenn es schlicht >50 % ist. Und mit Ausnahme der Speicherkraftwerke könnte man nichts abreißen, denn mit Motor-/Generator-System kann ich noch keine Energie ‚gewinnen‘, nur speichern. Und die Speicherkraftwerke dürften auch zu langfristig arbeiten.

Gruß

Dieter

Hallo Dieter!

denn mit :Motor-/Generator-System kann :ich noch keine Energie :‚gewinnen‘…

Wir reden beim Motor aneinander vorbei. Mit einem System aus E-Motor und Generator erhält man zwar einen sehr hohen Wirkungsgrad, aber solche Anordnung ist hinsichtlich elektr. Energieerzeugung in diesem Zusammenhang sinnlos. Ich meinte eine Kombination aus Verbrennungsmotor (oder einer anderen Wärmekraftmaschine) und einem elektr. Generator. Damit erzeugt man in der Hauptsache Abwärme.

Gruß
Wolfgang

Stromdiebstahl ist strafbar
Eine Erschleichung der Leistung auch.

a) Die Leitungen z.B. an der Solarzelle sind nicht verplompt.
Dort kann man z.B. mit beliebigen 12V Netzteilen „zusetzen“.

Danke für die Verbreitung der Anleitung zum Diebstahl. Hast auch Tips zum Lahmlegung von Zählern auf Lager?

*kopfschüttel*

Der größte denkbare „betrug“ wäre, wenn jemand seine
Solarzellen verkauft, und nur noch Strom aus dem Netz
"wieder-"einspeisst. Ich frage mich grad nur, wer da überhaupt
wen betrügt?

Ist doch klar: der Einspeiser betrügt das EVU, welche sich aus dem Betrug ergebenden Verluste von anderen Kunden zurückholt. Das EVU ist ja gesetzlich verpflichtet, den angeblich solar erzeugten Strom zum Mondpreis abzunehmen.

Die EVUs freuen sich doch über die zusätzlich
verkaufte Energie.

Nicht, wenn sie eine für ca. 16 Cent verkaufte kWh für 50…60 Cent zurückkaufen müssen.

Hier u.A. zeigt sich der Irrsinn der aktuellen Photovoltaiksubventionierung.

MfG

C.

Danke für die Verbreitung der Anleitung zum Diebstahl. Hast
auch Tips zum Lahmlegung von Zählern auf Lager?

Lass doch die Menschen ihr Seelen- und sonstiges Heil selbst in die Hand nehmen.

Wissen ist keine Straftat!

Oder sind die Leser (und vor allem die Autoren) von Krimis alle quasi schon Mörder?

LG
Stuffi

Danke für die Verbreitung der Anleitung zum Diebstahl. Hast
auch Tips zum Lahmlegung von Zählern auf Lager?

Lass doch die Menschen ihr Seelen- und sonstiges Heil selbst
in die Hand nehmen.

Ich bin schon auf Tipps zum sicheren Taschen- und Ladendiebstahl gespannt.
Es trifft ja nicht den Tippschreiber. Oder zumidest selten.

Wissen ist keine Straftat!

Aber Verbreitung kann als Beihilfe dazu bewertet werden.

Oder sind die Leser (und vor allem die Autoren) von Krimis
alle quasi schon Mörder?

Wenn der Autor schreibt, ein Hyxelgrumpf-Dihydro-Monooxide-Ätylen sei ein wunderbares Mittel, um Leute spurenlos und nichtnachweisbar entschlaffen zu lassen, dann ist das kein Problem. Wenn er aber die genaue Formel des tatsächlichen und existierenden Mittels incl. Herrstellungsvorschrift und/oder Bezugsquelle reinschreiben würde, könnte man ihm der Beihilfe anklagen.

Es ist nicht schlecht, Wissen zu besitzen. Aber man sollte auch etwas Verantwortungsgefühl beim Umgang mit demselben haben. Und dazu gehört auch ggf. das Nichtverbreiten dieses Wissens. Auch um den Preis, daß man manchmal als unwissend abgestempelt wird.

MfG

C.

Ich bin schon auf Tipps zum sicheren Taschen- und
Ladendiebstahl gespannt.

Jessas na. „Große Taschen sollen helfen…“
Bin ich jetzt ein Verbrecher?

Wissen ist keine Straftat!

Aber Verbreitung kann als Beihilfe dazu bewertet werden.

Wo? Zeig mir einen Fall.

Es ist nicht schlecht, Wissen zu besitzen. Aber man sollte
auch etwas Verantwortungsgefühl beim Umgang mit demselben
haben. Und dazu gehört auch ggf. das Nichtverbreiten dieses
Wissens. Auch um den Preis, daß man manchmal als unwissend
abgestempelt wird.

Nein, da bin ich komplett anderer Meinung.
„Security by obscurity“ funktioniert auch hier nicht.
Die wirklich „Bösen“ können sich das Wissen auch so beschaffen, die „Guten“ werden aber so zu dummen Kindergartenkindern degradiert, und es wird implizip der Vorwurf der Amoral tansportiert.

Aber eigentlich ist das hier OT…

LG
Stuffi

Hallo,

Wir reden beim Motor aneinander vorbei. Mit einem System aus
E-Motor und Generator erhält man zwar einen sehr hohen
Wirkungsgrad, aber solche Anordnung ist hinsichtlich elektr.
Energieerzeugung in diesem Zusammenhang sinnlos. Ich meinte
eine Kombination aus Verbrennungsmotor (oder einer anderen

ja, und ich habe nur die Aussage aufgegriffen, dass man (anscheinend) einzuspeisende Energie doppelt bezahlt bekommt als sie beim Verbrauch kostet. Insofern kann ich jetzt meinen E-Motor mit Schwungmasse laufen lassen und damit erst mal Energie speichern. Dann betreibe ich das ganze als Generator und mache Rückspeisung.

Gruß

Dieter

ja, und ich habe nur die Aussage aufgegriffen, dass man
(anscheinend) einzuspeisende Energie doppelt bezahlt bekommt
als sie beim Verbrauch kostet.

Doppelt wäre ja schön!

Betreiber von Solarstromanlagen erhalten eine Vergütung in folgender Höhe:

Anlagen, die 2005 in Betrieb genommen werden: mindestens 43,42 Cent/kWh über 20 Jahre (Freilandanlagen).

Bei Dachanlagen bis 30 kW Leistung zusätzlich 11,11 Cent (entspricht 54,53 Cent/kwh) für Solarstrom aus den ersten 30 kW installierter Leistung,

8,45 Cent zusätzlich (entspricht 51,87 Cent/kwh) für Strom aus der installierten Leistung zwischen 30 kW und 100 kW sowie

7,88 Cent zusätzlich (entspricht 51,30 Cent/kwh) für die Einspeisung aus dem Anlagenteil darüber.

Bei Fassadenanlagen kommen weitere 5 Cent dazu (entspricht 59,53 bzw. 56,87 oder 56,30 Cent/kWh).

Quelle: http://www.suntechnics.de/de/photovoltaik_3fp.htm
kompiliert nach Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Bei einer typischen Dachanlage also 54,53 / 16 = Faktor 3,4
Bei einer Fasadenanlage 59,53 / 16 = Faktor 3,7

Übrigens: der gerne eingesetzte Slogan „Strom aus der Sonne - Geld vom Staat“ ist eine glatte Lüge. Das Geld bezahlen andere Stromkunden.

MfG

C.

Hallo C.

a) Die Leitungen z.B. an der Solarzelle sind nicht verplompt.
Dort kann man z.B. mit beliebigen 12V Netzteilen „zusetzen“.

Danke für die Verbreitung der Anleitung zum Diebstahl. Hast
auch Tips zum Lahmlegung von Zählern auf Lager?

Soll man solch’ triviale zusammenhänge „verheimlichen“? Dann doch lieber offen diskutieren.

…~wer betrügt eigentlich wen? …~

Ist doch klar: der Einspeiser betrügt das EVU, welche sich aus
dem Betrug ergebenden Verluste von anderen Kunden zurückholt.
Das EVU ist ja gesetzlich verpflichtet, den angeblich solar
erzeugten Strom zum Mondpreis abzunehmen.

Die EVUs freuen sich doch über die zusätzlich
verkaufte Energie.

Nicht, wenn sie eine für ca. 16 Cent verkaufte kWh für 50…60
Cent zurückkaufen müssen.

Hier u.A. zeigt sich der Irrsinn der aktuellen
Photovoltaiksubventionierung.

Auch das sollte man ansprechen m.E… Die EVUs haben keinen Schaden, da dies ja umgelegt wird. Im Gegenteil, sie verkaufen noch zusätzlich. Den Schaden haben, wie Du ja schön darlegst, nur die Kunden. Ich denke dass sollte in so einer Diskussion auch angesprochen werden. Schließlich geht es um mein Geld als Endkunde. Womit erreiche ich mehr? Die kriminellen kriminell sein lassen, oder die möglichen „Sicherheitslücken“ offen ansprechen?

Gruß
achim