stellt euch folgende situation vor :
eine hausgemeinschaft aus 6 mietern geht der nebenkosten abrechnung auf den grund und überprüft den allgemeinstrom…einer der mieter ist im urlaub und sein zähler bewegt sich nicht (5 Wochen) es ist sommer und die restlichen mieter lesen alle 2 stunden den allgemeinzähler ab und stellen fest irgendein verbraucher schaltet sich im rytrmus ein (tagsüber ) und halten den sachverhalt in einem diagramm fest…der urlauber kommt zurück und was macht man als erstes ? waschmaschine starten …ablesbar auf dem „allgemeinzähler“…der mitmieter wird zur rede gestellt und der vermieter informiert…Der mieter räumt ein es wäre ein versehen seinerseits , weil der VM ihm eine steckdose und boiler zur hausreinigung gestellt habe…etc…er entfernt WAMA und Kühlgerät…und läst die sache auf sich beruhen…Die MGem. liest weiter den zählerstand ab und der verbrauch reduziert sich auf 10% des vergangenen zeitraums…reümee: der diebstahl erfolgte lange jahre zu lasten der gemeinschaft…der Verursacher soll haftbar gemacht werden und schaden ausgleichen…ist das möglich …wenn ja auf welchem wege…? Vermieterin hält sich raus !! die mieter wollen überhöhte nebenkosten rechnung nicht voll zahlen …was Tun ???
Gruß von der ostsee?
Hallo Kay,
auf den ersten Blick steht eine Strafbarkeit des stromentziehenden
Mieters gmäß § 248c StGB im Raum, eventuell ist im Zusammenhang mit
der Nebenkostenabrechnung auch ein Betrug einschlägig.
Das zentrale Problem der übrigen Mieter dürfte sein, dass sie
erstmals gegen die anstehende Nebenkostenabrechnung, uU gegen die
letzte Vorgehen können. Denn frühere Unrichtigkeiten dürften schwer
beweisbar sein, MHO.
Meines Erachtens macht es Sinn, zu versuchen, die Vermieterin über
die Nichtzahlung der ungerechtfertigten Teile der Abrechnung zum
handeln zu drängen. Denn soweit ich das jetzt durchdacht habe hat sie
in jedem Fall zivilrechtiche Ansprüche gegen den fraglichen Mieter.
Für die anderen Mieter kommen uU Ansprüche aus ungerechtfertigter
Bereicherung (§§ 812 ff BGB) sowie vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung (§ 826 BGB) in Betracht.
Fazit: für die Zukunft muss sich etwas ändern, da ist vor allem die
Unterstützung der Vermieterin gefragt. Sollte das einbehaltene Geld
der restlichen Mieter nicht ausreichen, kann ein RA uU weitere
Argumente liefern.
Für die Vergangenheit hängt alles an der Beweisbarkeit,
wahrscheinlich ist da kohletechnisch wenig zu machen (IANAL).
Darüberhinaus bleibt die Möglichkeit, strafrechtlich vorzugehen.
Gruß - Jaschiii
Hallo Kay,
auf den ersten Blick steht eine Strafbarkeit des
stromentziehenden
Mieters gmäß § 248c StGB im Raum, eventuell ist im
Zusammenhang mit
der Nebenkostenabrechnung auch ein Betrug einschlägig.
Mit absoluter Sicherheit kein Betrug.
Vermögenserlangung ist keine Vermögensverfügung.
Diese beiden setzen jeweils Vorsatz vorraus, den beweise erst einmal.
Für die Vergangenheit hängt alles an der Beweisbarkeit,
Jaaa
wahrscheinlich ist da kohletechnisch wenig zu machen
Ja so sehe ich das.
Darüberhinaus bleibt die Möglichkeit, strafrechtlich
vorzugehen.
Das wohl nicht mangels beweisbaren Vorsatzes.
Jakob
Das zentrale Problem der übrigen Mieter dürfte sein, dass sie
erstmals gegen die anstehende Nebenkostenabrechnung, uU gegen
die
letzte Vorgehen können. Denn frühere Unrichtigkeiten dürften
schwer
beweisbar sein, MHO.Meines Erachtens macht es Sinn, zu versuchen, die Vermieterin
über
die Nichtzahlung der ungerechtfertigten Teile der Abrechnung
zum
handeln zu drängen. Denn soweit ich das jetzt durchdacht habe
hat sie
in jedem Fall zivilrechtiche Ansprüche gegen den fraglichen
Mieter.Für die anderen Mieter kommen uU Ansprüche aus
ungerechtfertigter
Bereicherung (§§ 812 ff BGB) sowie vorsätzlicher
sittenwidriger
Schädigung (§ 826 BGB) in Betracht.Fazit: für die Zukunft muss sich etwas ändern, da ist vor
allem die
Unterstützung der Vermieterin gefragt. Sollte das einbehaltene
Geld
der restlichen Mieter nicht ausreichen, kann ein RA uU weitere
Argumente liefern.Für die Vergangenheit hängt alles an der Beweisbarkeit,
wahrscheinlich ist da kohletechnisch wenig zu machen (IANAL).
Darüberhinaus bleibt die Möglichkeit, strafrechtlich
vorzugehen.Gruß - Jaschiii