Stromkabel durchs Grundstück ohne eingetragene Baulast

Heute habe ich bei Gartenarbeiten eine große Anzahl (ca. 15 Stück) dicker schwarzer Kabel entdeckt. Sie durchqueren in geringer Teife (ca. 25 cm) mein Grundstück, das ich vor 2 Jahren gekauft habe. Eine Baulast ist nicht eingetragen. Ich gehe nach erstem Augenschein davon aus, daß es Stromkabel sind. Es handelt sich aufgrund der Dicke und der Menge definitiv nicht um Hauszuleitungen. Muß ich das so hinnehmen?

Tut mir leid. Habe keine Erfahrungen in diesem Bereich.
Viel Erfolg.
Freundliche Grüße

hallo herr kollmann,

ich würde es zunächst hinnehmen und mich vorab direkt bei der stadt bzw. katasteramt oder bauamt informieren, was die über diese kabel wissen. oft sind auch direkte nachbarn dankbar für diese frage, bevor ihnen der saft ausgeht, sollte es welche geben. mit einer email oder einem anruf hat man hier vielleicht schon eine antwort?! viel glück für sie

memori

Sehr geehrte® Ratsuchende®,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf.

Grundsätzlich steht Ihnen als Eigentümer ein Anspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB, auf Beseitigung der über Ihr Grundstück verlaufenden Stromleitungen und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu.

Es könnten aber auch Duldungspflichten Ihrerseits nach § 1004 II BGB vorliegen.
So kann eine Duldungspflicht z.B. hinsichtlich Energieversorgungsanlagen bestehen.
Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.04. 2010 VIII ZR 223/09 und das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11.10.2004 1-9 U 25/04, 9 U 25/04 bejahrt.

Ob solche Duldungspflichten in Ihren Fall vorliegen kann ich aufgrund Ihrer Angaben nicht prüfen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Streich
(Rechtsanwalt)

guten Abend,
Folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen: Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass nach dem in Ihrem Bundesland geltenden Landesrecht eine gesetzliche Duldungspflicht besteht, ohne dass eine Baulast bzw. Grundbucheintragung besteht. Fragen Sie also in Ihrem Gemeinde- bzw. Kreisamt evtl. auch beim Energieversorger nach. Schließlich nicht den betreffenden Nachbarn unberücksichtigt lassen!!
MfG
H.G.

Danke, dass du mich zur Beantwortung ausgewählt hast. Ob du die Kabel hinnehmen musst oder nicht, weiß ich nicht.
Bevor du da was unternimmst, solltest du den Voreigentümer befragen, bzw den Nachbarn, denn irgend wohin muss das Kabel ja gehen.
Wenn das Kabel zuur straße geht, vielleicht dein Stromversorger bzw dein zuständiges Tiefbauamt, ob die das wissen.
Erst wenn du da genaueres weißt, kannst du was unternehmen.
Eigeninitiative könnter unter Umständen tödlich sein
MfG

Schlage vor den örtlichen Versorger anzusprechen. Sind Altlasten ausgeschlossen? Stromklabel liegen tiefer und sind gekenntzeichnet.
Gruß