Welches Wunschkonzert?
Es wurde doch vom VM angeboten, dass die Steckdosen nach Wunsch angebracht werden. Die Frage zielte nur auf die Folgekosten ab, die aben, wie bereits von mir behauptet, in diesem Fall der VM zu tragen hat!
Er würde dem Mieter telefonisch anbieten, dass er sich überlegen könne, wo er evtl noch Steckdosen haben möchte …wer ist für die Wiederherstellung der Optik der Wände zuständig (Tapete, Farbe)?
Hat der Mieter ein Recht auf Wiederherstellung?
Wenn ja, was ist zumutbar an Eigenleistung des Mieters, sowohl an Arbeit als auch finanziell? … mehr auf http://w-w-w.ms/a46n6e
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Der Abbau der Möbel ist Mietersache. Ich würde auch mal die
Hausratversicherung kontaktieren.
vnA
Auch falsch!
zumal der Vermieter Hilfestellung beim Möbelrücken leisten und seine Handwerker zur Schadensverhütung überwachen muss (LG Hamburg 316 S 18/02, Urteil vom 28.5.2002, MieterJournal 3/2002 S. 8).
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Hallo n.
welches Wunschkonzert meinst du? Dass dem Mieter beinahe die
Wohnung im Schlaf abgefackelt wäre mit Baby und Kind?
er meint die von mir genannte, vernünftige Version einer
Verkabelung.
ah, ok 
Anderes Thema aber wenn man schon dabei ist genauso wichtig:
Gibt es eigentlich ein RCD mit 30mA (FI-Schalter) im
Sicherungskasten?
nein, ist nicht. Würde aber mit besprochen bei Wohnungsbegehung morgen mit Elektriker und Vermieter. Gibt es sonst was, was ein fiktiver Mieter dem fiktiven Elektriker im Beisein des fiktiven Vermieters sagen oder fragen könnte?
lg, Dany
norsemanna
alleine das ist ein Grund dafuer, mehrere Steckdosen in jedem Raum zu haben (ich wuerd’ da sogar jeweils 3er Reihen setzen lassen). Und damit das mit der „Ueberlast“ nicht noch mal passiert, koennte der VM sich auch ueberlegen, jede dieser Ecken mit einer dedizierten 16A Sicherung zu versehen (mit neuer, dazu passender Verkabelung versteht sich)
Alles was über die reine Schadensbeseitigung hinausgeht ist nun mal umlegbare Modernisierung. Du hast doch den Link mit dem Urteil selbst gepostet. Da steht es doch.
vnA
Wenn ein E-Herd in der Wohnung ist, werden üblicherweise 3 Sicherungen für diesen benötigt. Für irgendetwas müssen sie ja sein.
Alleine, dass es nur 4 Sicherungen waren ist ja schon Indiz dafür, dass es sich um keinen Neubau handelt.
Wichtiger als die Elektroanlage ist meiner Ansicht nach die Ausrüstung der Wohnung mit Rauchmeldern. Dann kann man auch wieder ruhig schlafen. In RLP seit einigen Monaten Pflicht auch bei Bestandsbauten. Und bevor hier wieder Ideen aufkommen: Die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung der Wohnung mit Rauchmeldern ist eine umlegbare Modernisierung.
Es gilt nun mal der Grundsatz: gemietet wie gesehen. Und wenn nichts schriftlich zugesichert war, dann ist halt der alte Zustand der Zustand von dem auszugehen ist.
vnA
Ich wäre dankbar, wenn Urteile verlinkt würden.
Dessen ungeachtet, hast du Recht. Wieder etwas dazugelernt. Danke.
vnA
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hallo vnA,
Wichtiger als die Elektroanlage ist meiner Ansicht nach die
Ausrüstung der Wohnung mit Rauchmeldern.
Ach, egal ob die Wohnung abbrennt, Hauptsache ein Rauchmelder ist drin?
Dann kann man auch
wieder ruhig schlafen.
nicht wirklich. Wenn man das einmal erlebt hat.
In RLP seit einigen Monaten Pflicht
auch bei Bestandsbauten. Und bevor hier wieder Ideen
aufkommen: Die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung der
Wohnung mit Rauchmeldern ist eine umlegbare Modernisierung.
wurden vor 3 Monaten etwa eingebaut. Hat beim Schwelbrand nicht Alarm gegeben, war direkt daneben.
Es gilt nun mal der Grundsatz: gemietet wie gesehen. Und wenn
nichts schriftlich zugesichert war, dann ist halt der alte
Zustand der Zustand von dem auszugehen ist.
scheinbar war dieser aber nicht sicher, sonst würde der Elektriker nicht Gefahr für Leib, Leben und Sicherheit sehen und drohen, die Wohnung vom Netz nehmen zu lassen, sollte nicht schnellstmöglich reagiert werden.
lg, Dany
Ich wäre dankbar, wenn Urteile verlinkt würden.
Ok, akzeptiert. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich nur das Az. postete.
Das Urteil selbst habe ich nicht gesucht, aber vielleicht reicht auch dies?
http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisi…
Dessen ungeachtet, hast du Recht. Wieder etwas dazugelernt.
Dass du das so schreibst finde ich sehr groß von dir! Das kann nicht jeder und liest man im Netz leider sehr selten.
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Warum sollte ich das nicht schreiben? Wer nicht dazulernt bewegt sich rückwärts. Das will ich nicht. Ich bin hier um zu lernen.
vnA
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Woher nimmst du das Recht, zu behaupten, die Installation
waere fehlerhaft gewesen? Und zwar nicht aus heutiger Sicht,
sondern aus Sicht der Zeit, in der sie entstanden ist…
aber genau das meinte ich doch: die installation zum zeitpunkt des fehlers.
hi
Wenn ein E-Herd in der Wohnung ist, werden üblicherweise 3
Sicherungen für diesen benötigt.
im Neubau, ja
auf die Frage bezogen ist das falsch
Es gilt nun mal der Grundsatz: gemietet wie gesehen. Und wenn
nichts schriftlich zugesichert war, dann ist halt der alte
Zustand der Zustand von dem auszugehen ist.
auch das ist nicht so. Ganz im Gegenteil. Es ist genau andersherum
Das steht aber bereits im von Mariella zitierten Urteil (wie auch in anderen vergleichbaren Urteilen) drin
Eine übliche Nutzung von Elektrogeräten kann erwartet werden. WEnn die Anlage eine übliche Nutzung nicht zulässt, ist es ein Mangel oder muss im MV so vereinbart sein.
Gruss Schorsch, Elektromeister
servus
Gibt es eigentlich ein RCD mit 30mA (FI-Schalter) im
Sicherungskasten? Wenn nein, dann wird ein Experte
wahrscheinlich auch den nachruesten müssen. Ich würd’s auf
jeden Fall verlangen
ist nicht nötig
Der Experte, der die Anlage hier verändert, muss sowieso seit 2007 einen FI-Schalter einbauen
oben wurde schon geschrieben, daß Steckdosen nachgerüstet werden
Gruss
es koennte auch eine defekte oder zu langsame Sicherung
gewesen sein in einer ansonsten korrekten Installation …
Oder eine falsche Schmelzsicherung in einer korrekten
Installation. Oder noch weniger als 1mm² im Anschluss… und
noch zig andere Varianten, bei denen die Installation zum
Zeitpunkt des Hausbaus korrekt und zulaessig war.
oder noch zig andere Varianten von Irrtümern von elektrotechnischen Laien
der gesamte Absatz ist falsch!
Wenn eine Wohnungsverkabelung nur 6 Ampere oder 10 Ampere aushält, dann wird sie auch nur mit 6 oder 10 Ampere abgesichert. Eine Überlastung, die auf angeblich korrekte Weise entsteht, gibt es nicht (gab es auch nie)
Wenn eine Leitung überlastet wird, ist ein FEHLER vorhanden
Im übrigen redet ihr an der Sache vorbei. Es ist von einem Schmorbrand die Rede, der von uralten KLEMMSTELLEN oder Isolationsschäden… und nicht von zu dünn verlegten Kabeln verursacht wird wie vom UP irrtümlich vermutet wird „Leitungen überlastet…“
Schorsch, Elektromeister
… mehr auf http://w-w-w.ms/a46n6e
Wenn ein E-Herd in der Wohnung ist, werden üblicherweise 3
Sicherungen für diesen benötigt.
im Neubau, ja
auf die Frage bezogen ist das falsch
In meiner Studentenbude von 1800 irgendwann stand als einziger Luxus ein E-Herd. Dieser war sicherlich nicht so alt wie das Haus (damals gab es noch keine E-Herde) war aber auch schon uralt und mit 3 Sicherungen abgesichert. Mir ist nicht klar wie du die Phasen der Versorgungsleitung auch sonst absichern willst.
Es gilt nun mal der Grundsatz: gemietet wie gesehen. Und wenn
nichts schriftlich zugesichert war, dann ist halt der alte
Zustand der Zustand von dem auszugehen ist.
auch das ist nicht so. Ganz im Gegenteil. Es ist genau
andersherum
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html
Vom Istzustand ist auszugehen. Allerdings kann es sein, dass dieser Ist-Zustand nicht den heute üblichen Anforderungen genügt und daher in einzelnen Punkten nachgebessert werden muss. Das ist das was im Urteil steht.
Das steht aber bereits im von Mariella zitierten Urteil (wie
auch in anderen vergleichbaren Urteilen) drin
Eine übliche Nutzung von Elektrogeräten kann erwartet werden.
WEnn die Anlage eine übliche Nutzung nicht zulässt, ist es ein
Mangel oder muss im MV so vereinbart sein.
Auch beim besten Willen lese ich noch immer nirgendwo, dass es dem Vermieter auferlegt werden kann Dreiersteckdosen in jedem Raum an jeder Stelle die der Mieter für wünschenswert hält auf seine Kosten zu installieren.
[Zitat aus einer Urteilskommentierung]
Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Beklagte Vermieterin zur Installation einer Steckdose im Badezimmer und zur Verbesserung der Stromversorgung der Wohnung verpflichtet. Der Mieter hat im Rahmen seines Mietgebrauches daher Anspruch auf die strommäßige Versorgung für mindestens zwei Großverbraucher wie Waschmaschine und Geschirrspüler. Verneint wurde der Anspruch auf Anpassung der gesamten Elektroinstallation auf den heutigen Stand der Technik.
Gruss Schorsch, Elektromeister
Gruss vnA, kein Elektromeister
Hi,
ist nicht nötig
Der Experte, der die Anlage hier verändert, muss sowieso seit
2007 einen FI-Schalter einbauen
ja in einer heilen Welt muesste er das. In der realen Welt gibt es gelegentlich Freunde des Vermieters, die das Ganze dann uebernehmen, obwohl sie es nicht dürften. Und die halten sich nicht an VDE Vorschriften. Ich will das hier mal nicht naeher ausfuehren, habe aber die Ergebnisse schon oft gesehen.
Fazit:
Nur die Mieterin hier sieht, was fuer ein „Elektriker“ in’s Haus kommt und kann entsprechend handeln.
Gruss
n.
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moien
Mir ist nicht klar
wie du die Phasen der Versorgungsleitung auch sonst absichern
willst.
das ist eine technische Frage, die ich hier nicht erörtern will - OT
Vom Istzustand ist auszugehen. …Das ist das was im Urteil steht.
Ist-ZUstand ja schon, selbstverständlich. Nur eben laut (mehreren) Urteilen nicht die in der Wand verlegte Elektroanlage betreffend.
Die muss i.O. sein ohne wenn und aber
Und - darauf wollte ich letztendlich hinaus:
Eine übliche Nutzung von Elektrogeräten kann erwartet werden.
genau HIER gilt eben NICHT „gekauft wie gesehen“
wenn nicht im Vertrag schon explizit drauf hingewiesen wurde
Auch beim besten Willen lese ich noch immer nirgendwo, dass es
dem Vermieter auferlegt werden kann Dreiersteckdosen in jedem
Raum an jeder Stelle die der Mieter für wünschenswert hält auf
seine Kosten zu installieren.
ich auch nicht. Deine Antwort von oben „die Antwort des VM ist 11% p.a.“ ist ja auch die einzig richtige auf die Forderung nach 3-fach-Steckdosen überall
im übrigen ist der gesamte technische Teil OT und sollte m.E. gelöscht werden, weil zu viele falsche Aussagen drinstecken. Und wir wissen, wie unleserlich das später im Archiv in der Öffentlichkeit steht
Gruss
oh mann manna
es wird immer schlimmer
wir sind hier so weit offtopic und es wird immer falscher
Könnte denn nicht der gesamte technische Teil zurückgestutzt werden?
Das liest sich ja später im Archiv grauenvoll
Die Fragerin wollte eine völlig andere Frage beantwortet haben und überhaupt nicht wissen, wie der Elektriker seine Arbeit zu verrichten hat
Gruss
Eine dem Bestandsschutz unterliegende Elektroanlage muss nicht verändert werden, auch wenn sie z.B. nicht über FI abgesichert ist.
Eine dauerhafte Anpassung an die aktuelle Verordnungslage ist nicht erforderlich.
Mietrechtlich ist jede Veränderung über den vertraglich zugesicherten bzw. zu erwartenden Grundzustand hinaus, als Modernisierung anzusehen.
An Sonsten hast du Recht. Wir sind hier im Mietrechtsbrett und nicht bei den Technikern.
vnA
Hi Schorsch,
Schorsch, Elektromeister
offensichtlich hast du zwei Probleme. Zum einen weigerst du dich immer, den gesamten Thread zu lesen (denn dann wuerdest du verstehen, dass diese Antworten sehr wohl korrekt sind). Das ist mir auch schon in anderen Brettern aufgefallen. Zum anderen hast du ein persönliches Problem, denn ansonsten unterschreibt man hier den Artikel nicht mit seiner Ausbildung, welche eine „Autorität“ vorspiegeln soll.
oder noch zig andere Varianten von Irrtümern von
elektrotechnischen Laien
Nein, in dem Absatz stecken Sachen, die ich in der realen Welt schon gesehen habe (Ich hab auch schon gesehen, dass Naegel durch Sicherungen geschlagen wurden, hab mir dieses Beispiel aber bis jetzt erspart). Der Irrtum, von dem du hier sprichst, liegt also nicht in meiner Antwort, sondern in dem, was ein tatsaechlicher Laie dort vor dem Schaden gemacht hat. Die Installation an sich war vor dem Eingriff auch dort entsprechend der Richtlinien und musste aufgrund „Bestandschutz“ auch nicht unmittelbar geaendert werden. Leider meinen Viele, sie muessten das, was sie auf der Meisterschule in der Theorie gelernt haben, als gottgegegeben hinstellen, in der Art: Was nicht sein darf, gibt es nicht. Aber das ist partout nicht so. Und das solltest du eigentlich auch wissen, wenn du seit 83 im Business bist. Oder solltest du einer der wenigen Elektriker sein, die noch nicht zu einem Fall gerufen wurden, bei denen die Kabel aus der Wand geflogen sind ?
Im übrigen redet ihr an der Sache vorbei. Es ist von einem
Schmorbrand die Rede, der von uralten KLEMMSTELLEN oder
Isolationsschäden… und nicht von zu dünn verlegten Kabeln
verursacht wird wie vom UP irrtümlich vermutet wird „Leitungen
überlastet…“
Deswegen solltest du die Artikel ja vollstaendig lesen. Dieser Teil des Threads befasst sich mit einer neuen Verkabelung, welche ggf. notwendig wird, wenn man zig neue Steckdosen anbringt und diese separat absichert.
Gruss
n.
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