Stromkabel erneuern in Wohnung

Hallo,

angenommen, nach einem Schwelbrand ist der Vermieter nun gezwungen, die Mieterwohnung in kürzestem Zeitfenster auf ein sicheres Norm-Maß zu bringen (aktuell 85qm normal genutzte Mietwohnung mit einer Sicherung ohne FI-Schalter).

Er würde dem Mieter telefonisch anbieten, dass er sich überlegen könne, wo er evtl noch Steckdosen haben möchte (bspw. Raum hat nur eine Steckdose am Eingang).
Sollten nun im Zuge dieser Arbeit teilweise Schlitze geklopft und wieder verschlossen werden, wer ist für die Wiederherstellung der Optik der Wände zuständig (Tapete, Farbe)?
Hat der Mieter ein Recht auf Wiederherstellung?
Wenn ja, was ist zumutbar an Eigenleistung des Mieters, sowohl an Arbeit als auch finanziell?
Wenn Möbel verrückt werden müssen, oder evtl. abgebaut (resp. großer Kleiderschrank) liegt das in Verantwortung des Mieters (was, wenn Mieter alleine nicht dazu in der Lage ist)?

lg, und danke schonmal,

Dany

Hallo,

Hallo,

angenommen, nach einem Schwelbrand ist der Vermieter nun
gezwungen, die Mieterwohnung in kürzestem Zeitfenster auf ein
sicheres Norm-Maß zu bringen (aktuell 85qm normal genutzte
Mietwohnung mit einer Sicherung ohne FI-Schalter).

Mir stellt sich hier die Frage, wie bzw. durch was ist dieser Schaden entstanden.

Ohne die Schadensursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Zusätzlich wäre noch zu prüfen, ob dieser Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Mir stellt sich hier die Frage, wie bzw. durch was ist dieser
Schaden entstanden.

Ohne die Schadensursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Überlastung der Leitungen. Es waren noch alte Stoffummantelte Kabel verbaut, die Leistung der Wohnung überstieg die Kapazität der alten Kabel, da alles durch ein Kabel verlief, statt durch mehrere.

Zusätzlich wäre noch zu prüfen, ob dieser Schaden durch eine
Versicherung abgedeckt ist.

Das müsste dann aber sicher der Vermieter prüfen, die Leitungen seien nicht instand gehalten worden, Warnungen diesbezüglich schlug der Vermieter in den Wind. Der Elektriker würde den Vermieter vor die Wahl stellen: Entweder der Vermieter lässt die Wohnung auf aktuelle Sicherheitstandarts erneuern oder die Wohnung würde vom Stromnetz genommen. Er habe eine notdürftige Reparatur nur vorgenommen, da er die Mieterin gut kennt. Rein rechtlich hätte er nichts machen dürfen wegen der maroden Leitungen drumherum, die jederzeit wieder Schwelbrand verursachen könnten, daher der Zeitdruck.

lg, Dany

Hallo Dany,

dann hat also der Mieter den Schaden nicht verursacht.

Also ist dies ganz allein Sache des Vermieters.

Gruß Merger

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Hi,

Überlastung der Leitungen. Es waren noch alte Stoffummantelte
Kabel verbaut, die Leistung der Wohnung überstieg die
Kapazität der alten Kabel, da alles durch ein Kabel verlief,
statt durch mehrere.

alleine das ist ein Grund dafuer, mehrere Steckdosen in jedem Raum zu haben (ich wuerd’ da sogar jeweils 3er Reihen setzen lassen). Und damit das mit der „Ueberlast“ nicht noch mal passiert, koennte der VM sich auch ueberlegen, jede dieser Ecken mit einer dedizierten 16A Sicherung zu versehen (mit neuer, dazu passender Verkabelung versteht sich)

Gruss
n.

Die Antwort auf dieses Wunschkonzert sind 11% der anrechenbaren Kosten als Mietaufschlag p.a. und nennt sich Modernisierung.

vnA

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Der Abbau der Möbel ist Mietersache. Ich würde auch mal die Hausratversicherung kontaktieren.

vnA

Hi,

Die Antwort auf dieses Wunschkonzert sind 11% der
anrechenbaren Kosten als Mietaufschlag p.a. und nennt sich
Modernisierung.

wäre mir persönlich lieber, als wenn die Wohnung abfackeln wuerde … und man sässe womöglich noch drinnen :wink:

Gruss
n.

wäre mir persönlich lieber, als wenn die Wohnung abfackeln
wuerde … und man sässe womöglich noch drinnen :wink:

wäre mir auch lieber. nur eine steckdose ist vorsintflutlich.

aber abfackeln oder nicht hat genau gar nichts mit der anzahl der leitungen und sicherungen zu tun. sondern ausschließlich mit der korrektheit von installation und absicherung. und der richtigen benutzung.

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Da die Wohnung nicht den gesetzlichen Standards entspricht, sehe ich hier keine Modernisierung, sondern Instandsetzung.

Daher muss der VM auch die Möbel selbst verrücken und auch die Wohnugn wieder in den Urzustand zurückversetzen (Tapezieren, Streichen etc.)

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

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Howdy,

aber abfackeln oder nicht hat genau gar nichts mit der anzahl
der leitungen und sicherungen zu tun. sondern ausschließlich
mit der korrektheit von installation und absicherung. und der
richtigen benutzung.

Korrektheit der Installation:
Höchstwahrscheinlich war die Installation korrekt (gemessen am Alter des Hauses ggf. mit 10A und 1mm² Querschnitt zur Steckdose). Nur fuer heutige Massstaebe ist das nicht mehr ausreichend. Und bei mehr als 2300W ist da Schluss.

Ich zitiere
die Leistung der Wohnung überstieg die Kapazität der alten Kabel, da alles durch ein Kabel verlief, statt durch mehrere … mehr auf http://w-w-w.ms/a46n6e

Und in dieser Situation kann man nicht nur einfach die Anzahl der Steckdosen erhoehen. Da muessen auch Zuleitungen passen. Ist die Zuleitung einer Verteilerdose in 1.5mm², dann kann man da ca. 3600W abziehen und das von allen dort angeschlossenen Steckdosen.

Spart man sich das von mir vorgeschlagene und erhoeht lediglich die Steckdosenzahl, hat man nichts gewonnen. Da die Zuleitungen sich nicht veraendert haben, kann man nicht hoeher absichern. Sichert man hoeher ab (das machen nur Laien), dann besteht die Gefahr des Abfackelns in den Zuleitungen … Und somit hat das Ganze sehr wohl mit der Anzahl der Zuleitungen und den Sicherungen zu tun.

Thema Richtige Benutzung: Ich behaupte mal 99% der Deutschen Stromnutzer wissen nicht, mit wieviel sie eine Steckdose belasten dürfen oder wieviel sie gesamt pro Raum abziehen dürfen …

Gruss
n.

Höchstwahrscheinlich war die Installation korrekt

mit sicherheit nicht. sonst hätte bei überlastung die sicherung ausgelöst und nicht die leitung.

Und in dieser Situation kann man nicht nur einfach die Anzahl
der Steckdosen erhoehen. Da muessen auch Zuleitungen passen.

selbstverständlich.

Thema Richtige Benutzung: Ich behaupte mal 99% der Deutschen
Stromnutzer wissen nicht, mit wieviel sie eine Steckdose
belasten dürfen oder wieviel sie gesamt pro Raum abziehen
dürfen …

da erzählst du mir nichts neues.

Der weit überwiegende Teil des Wohnungsbestandes in Deutschland entspricht nicht den gesetzlichen Standards. Als Beispiel die EnEV 2009. Also alles was älter ist als 2009 hält die für Neubauten geforderten Vorschriften für den Wärmeschutz nicht ein. Das Gleiche gilt für Strom, Gas, Wasser usw. Dass das so bleiben darf, nennt sich Bestandsschutz. Und dass das mietrechtlich so ist, nennt sich „gemietet wie gesehen“.
Alles was darüber hinausgeht ist nun mal Modernisierung. Der von dir gepostete Link sagt dazu nichts anderes. Und das du das anders siehst, mag an deinem Blickwinkel liegen.
Arbeiten die im Rahmen der Modernisierung erforderlich sind wie z.B. Tapezieren und Streichen (das ist wirklich Eigentümersache) findet man zu 100% bei den auf die Modernisierung anrechenbaren Kosten. Vom Mieter eingebrachte Sachen bleiben in der Verantwortung des Mieters. Auch beim Abbau.
Nur mal so zum Nachdenken:
Gäbe es keinen Bestandsschutz und kein „gemietet wie gesehen“, wäre es für keinen Investor berechenbar was eine vermietete Wohnung an Rendite erwirtschaftet. Somit wäre ein Engagement in Wohnungsbau uninteressant. Somit würden keine Wohnungen gebaut, gekauft, vermietet. Wo würde der Mieter dann wohnen?

vnA

hallo vnA,

wie sieht es aus, wenn bei Bezug der Wohnung vier Sicherungen für die Wohnung angegeben waren, im Endeffekt aber nur eine tatsächlich läuft? Ist man dann nicht von falschen Tatsachen ausgegangen?

lg, Dany

Höchstwahrscheinlich war die Installation korrekt

mit sicherheit nicht. sonst hätte bei überlastung die
sicherung ausgelöst und nicht die leitung.

es koennte auch eine defekte oder zu langsame Sicherung gewesen sein in einer ansonsten korrekten Installation … Oder eine falsche Schmelzsicherung in einer korrekten Installation. Oder noch weniger als 1mm² im Anschluss… und noch zig andere Varianten, bei denen die Installation zum Zeitpunkt des Hausbaus korrekt und zulaessig war.

Woher nimmst du das Recht, zu behaupten, die Installation waere fehlerhaft gewesen? Und zwar nicht aus heutiger Sicht, sondern aus Sicht der Zeit, in der sie entstanden ist…

Gruss
n.

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Du hast teilweise recht, ich anscheinend auch.
Fakt ist, dass dieser eine Schaden eine Reparatur ist, da ja etwas kaputt ist. Das dürfte wohl unstreitig sein, dass Reparaturen (und Folgekosten, Aufwandsersatz Mieter) Sache des Vermieters ist.

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,30763,-mindes…

Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Beklagte Vermieterin zur Installation einer Steckdose im Badezimmer und zur Verbesserung der Stromversorgung der Wohnung verpflichtet. Der Mieter hat im Rahmen seines Mietgebrauches daher Anspruch auf die strommäßige Versorgung für mindestens zwei Großverbraucher wie Waschmaschine und Geschirrspüler. Verneint wurde der Anspruch auf Anpassung der gesamten Elektroinstallation auf den heutigen Stand der Technik. Es wurde bestätigt, dass die DIN-Normen auch hinter den zurückbleiben können…
En Anspruch besteht nach § 535 I S. 2 BGB jedoch auf bestimmte Einzelmaßnahmen, die einem Mindeststandard genügen müssen, der ein zeitgemäßes Wohnen und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt. Dabei wird als Standard eine Lebensweise zugrunde gelegt, die seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht.

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Ich habe in meinem Leben schon viele Mietverträge gesehen, aber noch keinen in dem die Anzahl der Sicherungen genannt war. Hier bitte etwas mehr Details um von hier aus eine Aussage treffen zu können.

vnA

Ja, Schadensbeseitigung ist Sache des Vermieters.
Ja, Aufrüstung einer mittlerweile antiquierten Ausrüstung kann in Einzelmaßnahmen gefordert werden (siehe zitiertes Urteil)
Aber das „Wunschkonzert“ das hier begann, ist und bleibt eine umlegbare Modernisierung. Nicht mehr und nicht weniger hatte ich geschrieben.

vnA

Hallo vnA,

im Mietvertrag wurde es nicht genannt, sondern bei Wohnungsbesichtigung wurde der Sicherungskasten gezeigt, auf die vier beschrifteten Sicherungen gezeigt und gesagt, die gehörten zur Wohnung.

Ja, Schadensbeseitigung ist Sache des Vermieters.
Ja, Aufrüstung einer mittlerweile antiquierten Ausrüstung kann
in Einzelmaßnahmen gefordert werden (siehe zitiertes Urteil)
Aber das „Wunschkonzert“ das hier begann, ist und bleibt eine
umlegbare Modernisierung. Nicht mehr und nicht weniger hatte
ich geschrieben.

welches Wunschkonzert meinst du? Dass dem Mieter beinahe die Wohnung im Schlaf abgefackelt wäre mit Baby und Kind?

lg, Dany

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Hi duplosche,

welches Wunschkonzert meinst du? Dass dem Mieter beinahe die
Wohnung im Schlaf abgefackelt wäre mit Baby und Kind?

er meint die von mir genannte, vernünftige Version einer Verkabelung.

Anderes Thema aber wenn man schon dabei ist genauso wichtig:
Gibt es eigentlich ein RCD mit 30mA (FI-Schalter) im Sicherungskasten? Wenn nein, dann wird ein Experte wahrscheinlich auch den nachruesten müssen. Ich würd’s auf jeden Fall verlangen (und wenn man die dafuer notwendigen 50€ selber zahlen müsste, bei Reichelt 26€ + Einbau).

Gruss
n.