Stromkastenschutz

Hi, all,

angenommen, ein Verbraucher will seinen zum Mietverhältnis gehörenden Stromzähler (weil für Fremde öffentlich zugänglich) vor unbefugten Manipulationen, u.a. am Sicherungsschalter, schützen.

Dazu soll ein stabiler Metallkasten über den Zähler gestülpt und fest mit der Wand verschraubt werden. Man stelle sich einen kleinen Metallschrank vor – mit abschließbarer Türe – ohne Rückwand.

Könnten evtl. rechtliche Einwände gegen ein solches Vorhaben bestehen von seiten des:

1.Stromversorgers?
(Es bestünde keine Einschränkung für den Stromversorger;
durch den Mieter wäre nach Ankündigung eine Stromablesung gewährleistet).

oder
2. Vermieters?
Wenn ja, nach welchen §§?

Umgekehrt:
Aufgrund welcher Rechte (§§) wäre die o.g. Anbringung einem Mieter/Stromabnehmer gestattet?

Danke wie immer für Antworten und
Gruß
B_engl

Hallo,

angenommen, ein Verbraucher will seinen zum Mietverhältnis
gehörenden Stromzähler (weil für Fremde öffentlich zugänglich)
vor unbefugten Manipulationen, u.a. am Sicherungsschalter,
schützen.

ja, ja wir hatten in der alten Wohnung vor Jahren auch nette Hausgenossen, allerdings wurde bei uns der Strom abgezapft. Gibt es denn einen eigenen Zählerschrank, kann da evtl. ein abschließbarer Griff angebracht werden?

Dazu soll ein stabiler Metallkasten über den Zähler gestülpt
und fest mit der Wand verschraubt werden.

Bei uns ist der Zähler im Zählerschrank, dahinter laufen die ganzen Kabel. Wer garantiert dir denn was hinter deinem Zähler durchläuft? Da würde ich mir Sorgen machen. Um das richtig anzubringen müsstest du ja schon einiges Bohren, sonst reisst es vielleicht wieder jemand von der Wand.

Unser Stromanbieter hat uns damals empfohlen den Zähler in unsere Wohnung setzen zu lassen. Der Aufwand war relativ gering (ca. 2 Meter Kabel, eine Schiene an der er angebracht wurde, das Teil mit den Hauptsicherungen daneben). Ab da war Ruhe. Ich meine die Sache hätte uns damals rund 200 DM gekostet und nur noch wir hatten Zugriff. Das wars uns wert und unser Vermieter hatte nichts dagegen, da fachmännisch ausgeführt.

Nur so als Gegenvorschlag. Und ich würde mal den Vermieter fragen (vorausgesetzt ihr habt ein gutes Mietverhältnis) was er denn als Vorschlag zum Schutz empfiehlt. Denn bei uns war es so: Der Schrank gehörte dem Vermieter (auch später in unserer Wohnung) der Zähler den Stadtwerken und somit wurschtel ich ja an fremden Eigentum rum.

Grüße Ute

Danke, Ute, für die Beantwortung.
Ich hätte gerne konkrete juristische Antwort mit Angabe von §§ - wer kennt die?

Könnten evtl. rechtliche Einwände gegen ein solches Vorhaben bestehen von seiten des:

1.Stromversorgers?
(Es bestünde keine Einschränkung für den Stromversorger;
durch den Mieter wäre nach Ankündigung eine Stromablesung gewährleistet).

oder
2. Vermieters?
Wenn ja, nach welchen §§?

Umgekehrt:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (§§) wäre die o.g. Anbringung einem Mieter/Stromabnehmer gestattet?

Danke wie immer für Antworten und
Gruß
B_engl