Hallo an alle … Bitte helft mir mal … Ich habe ein großes Problem.
Ich bin vor exakt einem Jahr in eine Wohnung eines ehemaligen Bauernhofes gezogen. Unter mir wohnt ein guter Freund den ich schon lange vor dem Einzug kannte. Diese Freundschaft war auch einer der Hauptgründe für den Entschluß hierher zu ziehen.
In meiner Wohnung haben meine Vormieter vor Ewigkeiten mal einen „Stall“ zumindest einen Raum gegenüber des Vorgebäude als Werkstatt umfunktioniert und den dortigen Strom über diesen meinigen jetzigen Zähler laufen lassen. Was durchaus gerechtfertigt war.
Kurz nachdem ihc nun hier eingezogen bin hat mein Kumpel diesen Raum für sich in Beschlag genommen mit Absprache des Vermieters und hat sich dort seine Werkstatt eingerichtet. Er besitzt viele Maschinen und ich kann nicht sagen welche Maschinen dauerhaft mit Strom versorgt werden. Das die Werkstatt über meinen Zähler läuft wußte er nicht und hat er hat sich natürlich auch keine Gedaenken über den Strom machen müssen weil er seinen Zähler immer wieder mal kontrolliert hat und sich keine Gedanken machen müssen das er eventuell irgendwelche Maschinen vom netz nehmen muß weil sich der Verbrauch ja nicht sonderlich erhöht hat. (Ist ja auch kein Wunder wenn sie über meinen Zähler läuft)
So - Nun bekomme ich die Abrechnung der Eon und bin fast umgefallen.
Verbrauch in ca 360 Tagen - und jetzt hinsetzen - 11000 KWh.
Zu meinem Haushalt :
Ich habe nur Standartgeräte am laufen.
PC
Plasma
und halt übliches Haushaltskram was man so hat.
( Regelfall sollte es ein Verbrauch um die 4000 sein - 1 Personen Haushalt )
Kam mir spanisch vor - erster Gedanke - Zähler muß defekt sein. Ich zum Vermieter hin … Der einen bekannten Elektriker Bescheid gegeben er soll sich die Sache mal ansehen. Das war heut morgen.
Dabei stellte sich nach kurzer Zeit raus das sich die besagte Werkstatt auf meinem Zähler befindet. Jetzt weiß ich auch wo der Strom hin ist. Kompressor läuft meist dauerhaft - Viele schwere Maschinen ( E - Kreissägen etc die er gern mal nutzt )
Wie soll ich jetzt vorgehen ?
Mein Vermieter lässt nun den Stromkreis eines Elektrikunternehmens umlegen. Die habe ich gerade kontaktiert und sie versicherten mir diesen Vorgang auf der Rechnung detailliert zu vermerken.
doch wie gehe ich jetzt weiter vor ? Ich will auf der Riesen Rechnung nicht hängen bleiben. Und mein Kumpel tut so als wäre es nur ein minimaler Teil den seine Werkstatt verbraucht haben würde. Bitte helft mir mal
Übrigens - Ich heize nur mit Holz. und das einzige das etwas mehr Strom verbraucht ist ein Durchlauferhitzer im Bad und eine kleine E Heizung
Nach meiner Einschätzung müsste ich da bei um die 4000 liegen
4000 kwh Strom im Jahr für einen 1-Personen-Haushalt sind schon recht beachtlich. Sollten keine größeren Stromverbraucher in der Wohnung sein, wie z.B. Sauna, mehrere Kühl-Gefrierschränke, Wäschetrockner pp., müßte man eigentlich auch mit ca. 2500 - 3000 kwh im Jahr auskommen. Ein Mehrverbrauch von 11000 kw/h !!! kann nicht von normalen Haushaltsmaschinen herrühren.
Ich würde mich mit meinem Freund und dem Elektriker mal zusammen setzen und die Sache besprechen, oder gemeinsam ein Beratungszentrum des Stromversorgers aufsuchen.
Wenn es sich tatsächlich um einen „guten Freund“ handelt, dürfte sich doch wohl eine Einigung finden lassen.
Die KW Schätzung könnte fast richtig sein bis ca.5000.
Ich würde zum Mieterschutzbund gehen , das lohnt sich in dem Fall.
Das ganze muß von einem Sachverständigen geklärt werden.
Die rechnen auch den Stromverbrauch aus.So war es auf jeden Fall bei einem Arbeitskollegen.
Das ist wirklich ein starkes Stück!
Sie liegen leider in der Beweispflicht. Sammeln Sie alle Unterlagen über Ihren vergangenen Stromverbrauch und widersprechen der Abrechnung sofort in schriftlicher Form. Dann begründen Sie diesen auch, so wie Sie es hier gemacht haben und bitten den Versorger zu überprüfen. Falls der sich weigert, müssen Sie einen Elektriker finden, der das machen kann. Im Allgemeinen kommen die raus. Schalten Sie auch den Vermieter ein. Setzen Sie alles in Bewegung diesbezüglich. Normalerweise lässt sich das auch klären! Wenn nicht bleibt Ihnen nur der Weg des zahlens für die nächsten Jahre wo Sie dort wohnen oder der der Klage! LG Tina
Ich würde dir ja gerne helfen aber dies doch doch eher ein rechtliches als ein techniches Problem.
Ich an deiner Stelle würde mal versuchen dies, mit deinem Kumpel, bei einem gemütlichen Glas Whiskey und ner guten Havanna aus der Welt zu schaffen, was bedeutet einem Monat im Winter deinen Stromverbrauch ablesen und einen Monat im Sommer, dann den Durchschitt nehmen, dann weißt ungefähr was du tatsächlich verbrauchst.
Das es ein Kumpel ist wird er sicherlich ein Einsehen haben und dich nicht auf den Kosten sitztenlassen.
Wenn nicht, hilft wohl nur den Gang zum Anwalt.
wenn mir soetwas passieren würde, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Ich würde mich erstmal an den Vermieter wenden. Er hat Dir die Wohnung vermietet und muss auch dafür sorgen, dass der Stromanschluss korrekt ist. Er soll dir mal einen Vorschlag machen wie das ganze zu Lösen ist.
Dann würde ich mal deinen Kumpel auf die Füsse treten. Der glaubt doch nicht im allen ernstes das ein Einpersonenhaushalt einen derartigen Stromverbrauch hat. Selbst wenn du alle Elektrogeräte in deiner Wohnung an machst und das ein Jahr lang laufen lässt, würde ich sagen das du nicht mal in die nähe von 11.000 kWh kommst. Mit 4000 kWh zählst Du eigentlich schon viel zu großzügig. Ich schätze ca. 3000 kWh bei vieler PC-Nutzung. Er solle bitte die differenz bezahlen.
Wenn alle Stricken reißen und keiner von beiden
sich rührt, würde ich den verbrauchten Wert, den Du meinst bezahlen zu wollen (3000 oder 4000 kWh) an Eon abtreten und den Unternehmen erstmal einen Hinweiß bezüglich des Restbetrages geben. Auch wenn es blöd ist, würde ich mir dann rechtlichen Beistand suchen, schliesslich geht es hier bestimmt um rund 3000€ oder ?
…die Restsumme würde ich aufkeinenfall bezahlen, denn unter Umständen rennst Du dann Jahrelang hint er deiner Kohle her.
Hallo mirrorman.
Nachdem die Stromleitungen jetzt auf den richtigen Zähler gehängt wurde würde ich einfach noch einmal denselben Abrechnungszeitraum warten und nach dieser Zeit beide alten und beide neuen Rechnungen noch einmal vergleichen. Vermutlich wird das Verhältnis zueinander auch im neuen Abrechnungszeitraum gleich sein.
Da der „Stomdieb“ ja dein Kumpel ist, wir er ja sicher bei dieser Methode mitmachen.
Dur diesen Vergleich könnt ihr dann ja die alte Rechnung noch mal aufrollen und du kannst dich dann über einen Geldsegen freuen.
Gruß Kai
Rechne mal den Tagestromverbrauch aus und dann kommst Du auf die Wattzahl,die ständig,Tag und Nacht,angeschlossen gewesen wäre.
Ich habe da 1300 W ermittelt.
Eigentlich keine unglaubliche „Last“,es ist eben die Zeit,die den Verbrauch von 11.000 kWh ergibt.
Wenn Du einen Durchlauferhitzer hast(wie groß,wieviel kW) und eine „kleine E-Heizung“(auch hier nichts bekannt) kann auch ein großer Teil der Stromrechnung auf Deinen eigenen Verbrauch zurückzuführen sein.
Wie kommst Du denn auf 4000 kWh/Jahr für Dich ?
Ist das Dein Verbrauch aus der alten Wohnung ?
Für einen 1-Personen-Haushalt ungewöhnlich hoch !
Wir haben z.B. einen 3-Personen-Haushalt und verbrauchen ca. 3000 kWh/Jahr(WW über Hzg.,kein GS,aber WM).
Wenn die E-Anlage jetzt richtig getrennt ist,mache mal ein Zählerprotokoll über mehrere Tage,in dem Du stets zu gleichen Zeit den Zählerstand notierst um so den Tagesverbrauch zu ermitteln.
Dann kannst Du Deinen „echten“ Tagesverbrauch bei üblicher Nutzung aller Geräte usw. errechnen und mit dem Verbrauch aus der Jahresrechnung(11.000 kWh) vergleichen.
Mit der Differenz mußt Du dich dann mit Deinem Freund und Werkstattbesitzer auseinandersetzen und abrechnen.
Gegenüber dem Stromlieferanten bist Du allerdings der
Verantwortliche,es ist ja Dein Zähler !
leider kann ich deine Frage nicht beantworten da es sich aus meiner sicht um eine Rechtsberatung handeln würde. Diese darf aber nur von einem Rechtsanwald vorgenommen werden.
Meine empfehlung ist daher einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Meine erfahrung mit diesen Thema zeigt leider auch das ein Rechststreit meist nicht zu vermeiden ist.