Stromklau

Eine Mieterin(Frau B) hat durch zufall bemerkt, dass Herr A, also der Vermieter, die gesamte Heiz und Solaranlage über Frau B´s zähler laufen lässt.
Frau B hat in 260 Tahen einen Verbrauch von 5500KW und lebt alleine mit Ihrem Kind! Einen E-Herd hat Frau B auch nicht, da Sie mit Strom kocht.
Auf Anfragen bei Herr A, streitet dieser alles ab.
Wenn Frau B jedoch die Sicherungen abdreht, ist das Hoflicht, Licht in Herr A´s Garage, und die komplette Heizungs und Solaranlage ausser Betrieb!!
In der NK Abrechnung rechnet Herr A mit 500€ Betriebsstrom, den er Frau A nochnmal anteilig mit 100€ in Rechnung stellt! Und das obwohl ja eh der gesamte Betriebsstrom über Frau B läuft!
Kann Frau B eine Strafanzeige stellen? Oder was genau soll Frau B nun tun??

§ 248 c StGB
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Noch ne dumme Frage
Die Anzeige stelle ich wo?
Schriftlich ans Amtsgericht schicken? Oder an Staatsanwaltschaft?

Hallo!

Schriftlich ans Amtsgericht schicken? Oder an
Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschatf ist die richtige Adresse, man kann sich das schriftliche aber auch sparen und einfach in die nächste Polizeidienststelle wandern. Da werden Sie dann geholfen.

Florian.

Anzeige erstatten kann man ausschließlich bei Ermittlungsbehörden: Polizei und Staatsanwaltschaft.

Auch online, z.B. hier:

http://www1.polizei-nrw.de/koeln/start/Online-Anzeig…

(Dabei spielt es keine Rolle, ob du in Köln wohnst; die Anzeige wird weitergeleitet dorthin, wo sie hingehört.)

Levay

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Man könnte natürlich auch mal ans Zivilrecht denken: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html.

Einen E-Herd hat Frau B auch nicht, da
Sie mit Strom kocht.

Ahja.

Gruß,
Christian

Hallo,

wird das ganze durch das Ausstellen der falschen Abrechnungen nicht sogar zum Betrug?

Gruß,
Christian

Ups… sorry, koche natürlich mit GAS!!! :smile:)

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Sehr dreist.

Zum Strafrecht wurde Dir ja schon viel (richtiges und wichtiges)
geantwortet.

Der hypothetische Mieter sollte aber auch bedenken:

  • das Strafrecht bringt ihm keinen Cent Geld zurück.
    Es dient der Ahndung von Straftaten und (unbeabsichtigt)
    der Stillung von Rachegefühlen. Aber nochmal, weil
    der Irrtum so weit verbreitet ist: Der Geschädigte
    bekommt sein Geld NICHT durch das Strafrecht zurück.
    Und beim Strafrecht ist immer das Problem, den Vorsatz
    nachzuweisen - kann lange dauern. Und man sollte ja
    immerhin die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es der
    Vermieter wirklich nicht weiss.

  • Ich würde dem Mieter erstmal raten, Zeugen zu sichern.
    (Das „Experiment“ mit dem Sicherung rausdrehen, scheint
    ja eindrücklich zu sein).
    Ich habe keine Ahnung von Technik, aber könnte mir gut
    vorstellen, dass ein gewiefter Vermieter das unbemerkt wieder
    „umstöpseln“ könnte. Und dann wird der Nachweis ziemlich
    schwierig.

  • Ich selbst würde mal ANONYM bei den E-Werken die Sache
    schildern. Wenn die den Eindruck machen, sie würden erst
    mal den Vermieter anfragen - direkt auflegen. Wenn die bereit
    sind sich ohne „Vorwarnung“ die Sache selber anzugucken:
    Umso besser.

das e werk meint, es ginge sie nix an! :frowning:

Elektriker
Hat Frau B irgendwo einen Elektriker im Freundeskreis. Wenn ja dann könnte der vor einer Anzeige mal einen Kennerblick in den Zählerkasten werfen. Er dürfte dann schon sehen ob da mehr dranhängt.

Gruß elmore

Wenn der Strom an den Lieferanten (E Werk) bezahlt ist geht die das wirklich nichts an. Wenn der Strom an Dich verrechnet wird dann wäre das Stromdiebstahl. Zwar nicht vom E-Werk aber von Dir. Hat so einen leichten Hauch von Betrug. Empfehle Dir Anfrage bei RA oder Konsumenten bzw Mieterschutzverein. Beweissicherung ist das wichtigste.
vG Lois

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Elektromeister
Auftrag: Nachprüfen, Dokumentieren und Schlatplanerstellung der bestehenden Anlage. Erkundigung über Teilbereiche der Anlgage zur Stromgewinning beim Energieversorger.

Dann Beweisaufnahme nach Kundenwunsch und umegehndes hinzuziehen eines Sachverständigen der HWK.

Dann hast du es so schwarz auf weiss das es sich für den Stromdieb böse böse wird.

hallo,
also die frau holt nen installateur, und beauftragt ihn mit dem, was du geschrieben hast??

Herr A hat nun alle Schlösser gewechselt, damit Frau B und der Installateur nicht mehr an die Anlage kommen, und somit nicht nachweisen können, dass alles bei Frau B auf den Zähler läuft!
! Was nun??? Könnte Herr A nun auch alles umklemmen, ohne dass Frau B etwas bemerkt, oder wäre das eine größere Sache