Stromkosten

Angenommen, der Stromkonzern hat einen Mieter nicht angemeldet, obwohl dieser
beim Kundenservice angerufen, die neuen Mieter und den aktuellen Zählerstand
bekanntgegeben hat. Erst nach Beendigung des Mietverhältnissen (angenommen 2
Jahre) und der erneuten Durchgabe des Zählerstandes, schickt der Konzern eine
Abrechnung über den gesamten Zeitraum. Ist das erlaubt oder darf nur für einen
bestimmten Zeitraum (die letzten 12 Monate) abgerechnet werden?

Diese Kosten fallen nicht unter das Mietrecht gem § 556 BGB. Hier gilt also eine dreijährige Verjährungsfrist.

Grüsse Günter

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Vielen Dank für die rasche Antwort!
Da kann man dann wohl leider nichts machen…

Viele Grüße,

Melanie

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