Stromkosten / Abrechnung

Hallo,

mal angenommen in einem Mietshaus laufen unbekannterweise zwei wohnungen über einen zähler. dieses wird dadurch festgestellt, dass der eine mieter knapp unter drei jahre keinen strom bezahlt hat, weil er davon ausgegangen war, dass diese in den nebenkosten enthalten waren.

in der ersten wohnung wohnte im gesamten zeitraum nur ein mieter in der zweiten (ca. 1/3 qm der ersten wohnung) waren zwischenzeitlich mindestens 6 verschiedene mieter.

jetzt ist die rechnung des stromanbieters an den vermieter gegangen, der diese auf beide wohnungen umschlagen soll.

wie ist da die rechtliche vorgehensweise, denn es gibt nur einen zählerstand für beide. auch alle zukünftigen rechnungen für den monatlichen abschlag gehen vom strom erst an den vermieter.

sind das jetzt zusätzliche nebenkosten, und hätte der vermieter die pflicht gehabt, diese vorab einzufordern? wie könnte das jetzt aufgeschlüsselt werden.

vorschlag vom vermieter:

für den vergangenen zeitraum 2/3 an die größere wohnung; 1/3 an die kleinere wohnung. danach soll aber für ein halbes jahr die größere wohnung 4/5 des abschlages und die kleinere 1/5 übernehmen. das widerspräche sich ja schon in sich…

es soll nach dem halben jahr eigene zähler eingebaut werden und trotzdem der zeitraum vorher genau abgerechnet werden, da der mieter der kleineren wohnung einen eigenen zähler eingebaut hat (ohne abnahme durch den vermieter). die differenzen sollen dann erstattet werden. hat so ein zähler rechtlichen bestand, ist ja eigentlich nicht offiziell.

klingt glaube ich so kompliziert wie es auch ist, ich hoffe es ist trotzdem verständlich.

wäre sehr dankbar für hilfreiche hinweise.

micha

Hallo Micha,

das klingt wirklich etwas merkwürdig… Normalerweise schließt man als Mieter direkt einen Versorgungsvertrag mit dem Stromanbieter und damit sind die Stromkosten keine Nebenkosten.

Wenn das hier anders ist, dann sollte das im Vertrag eigentlich klar ersichtlich und auch ein Verteilerschlüssel festgelegt worden sein.
Selbst dann kommt der Vermieter aber reichlich spät. Nach fast drei Jahren dürfte zumindest das erste Jahr zu spät berechnet worden sein. Da Stromversorger jährlich abrechnen, ist die Verzögerung unverständlich.

Merkwürdig ist allerdings auch, dass der Mieter davon ausging, der Strom wäre bereits über die NK abgerechnet. Gibt es auch keine ordentliche Abrechnungen, in denen die Kosten aufgeschlüsselt sind?

Die sehr späte Abrechnung und die konfusen Vorschläge für die Verteilung der Kosten zeigen allerdings, dass der VM bisher auch nicht an die Umlegung dieser Kosten gedacht hat, was wohl heißt, es gibt auch keine Vertragsgrundlage.

Gruß!

Horst

Moin Horst,

danke für die schnelle Antwort.

Im Prinzip hat der Mieter 1 versäumt sich um die Stromversorgung zu kümmern (die wohnung war solange als Leerstehend gemeldet). Und der Mieter zwei hat an eine dritte mieterin im Haus bezahlt (quasi Untermiete mit eigenem Mietvertrag). Es wurde halt davon ausgegangen, dass diese kleinere Wohnung über einen anderen Zähler läuft.

Es gab bein den jeweiligen Einzügen aber auch keine Übergabe durch den vermieter, in der eine Stromabnahme geklärt worden wäre.

die frage ist eigentlich nur, was rechtlich passieren würde. der mieter würde sich mit der ersten variante einverstanden erklären: 2/3 zu übernehmen, aber danach natürlich nicht 4/5 der folgekosten bis zu einem eigenen zähler. sonder da auch 2/3.

da das eine angebot aber mit dem anderen gekoppelt ist gibt es nur entweder oder. ich frage mich nur, was ein gericht entscheiden würde, und vor allem auf welcher grundlage. der „private“ zähler in der kleinen wohnung dürfte meines erachtens keinen bestand haben, da er nie abgenommen wurde und auch höchstens einen verbrauch von einem jahr klären könnte, nicht von drei jahren.

da der vermieter jetzt die rechnung vom stromanbieter umschlagen muss (wie auch immer er das verteilt) behandelt er diese kosten doch eigentlich auch wie alle anderen neben- und betriebskosten. also der vermieter ist abnehmer und gibt die kosten weiter. hätte er nicht vorab wissen müssen, dass 2 wohnungen über einen zähler laufen, und das entweder trennen oder als nebenkosten deklarieren müssen.

welches versäumnis ist ausschlaggebend, dass des vermieters oder das des mieters (sich nicht selbst gekümmert, und auch anhand der nebenkosten nichts beanstandet).

bis denn…

micha

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Hallo Michael,

so wie geschildert, fehlt es ja offenbar an einer klaren Abmachung. Der Vermieter hat fast drei Jahre den Strom gezahlt und keinen Pieps getan. Wenn jemand für einen anderen jahrelang dessen Unkosten zahlt, ohne je etwas zu verlangen, dann kann er nicht nach drei Jahren abrechnen wollen. Das waren freiwillige Leistungen.

Angenommen, es war so vereinbart. Dann fehlt es aber an einer klaren nachvollziehbaren Abrechnung. Wenn sich der Mieter auf eine Berechnung nach Pi mal Daumen einläßt, dann ist dies eine neue Vereinbarung. Zustimmen muß er jedenfalls nicht.

Wie so ein Fall vor Gericht enden würde, läßt sich nicht vorhersagen, zumal dort dann meist erst noch die feinen Einzelheiten herauskommen.
Auf den ersten Blick sieht es jedenfalls so aus, als habe der VM weder Konzept noch Plan gehabt und denke sich jetzt mal so eben etwas aus.
Je nach Stromverbrauch wird der Mieter sich vielleicht fragen lassen müssen, ob er wirklich dachte, das sei alles für lau.

Die Berechnung der Anteile an sich sind auch deshalb verwunderlich, weil doch der andere betroffene Mieter brav seinen Strom zahlt. Fragt man sich, auf welcher Grundlage. Wenn diese korrekt ist, dann bräuchte man ja nur einfach die Differenz zu berechnen…

Gruß!

Horst