Stromkosten auch ohne Vertrag mit Stromanbieter?

Ein Mieter habe für seine Wohnung keinen Versorgungsvertrag mit einem Stromanbieter für seine Wohnung abgeschlossen.

Könnte der Vermieter nun trotzdem im Rahmen der Betriebskosten den Strom für die Wohnung abrechnen?

Ein Mieter habe für seine Wohnung keinen Versorgungsvertrag
mit einem Stromanbieter für seine Wohnung abgeschlossen.

Könnte der Vermieter nun trotzdem im Rahmen der Betriebskosten
den Strom für die Wohnung abrechnen?

Ja kann er, wenn er die Kosten für den zuzuordnenden Zähler und Strom zahlt. Eigentlich ist der Mieter verpflicht den Zähler bei Einzug anzumelden.

Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Hallo,

bestimmt irgendeine, aber mal anders gefragt, wenn jemand Strom verbraucht, warum möchte er dann nicht bezahlen.

Gruß

Wolfgang

Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

§ 248c StGB Diebstahl, Entziehung elektrischer Energie (verbotene Stromentnahme)wäre eine.

Zahlt der Mieter die Kosten nicht, muss der Vermieter klagen.

Das frage ich mich auch bei dieser Problemstellung.
Also gehe ich jetzt mal davon aus, dass früher oder später der Mieter dazu verpflichtet werden kann, die angefallenen (und vom Vermieter ausgelegten) Stromkosten zu bezahlen - auch wenn kein Stromversorgungsvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter abgeschlossen wurde.

Seit wann wird denn ein Stromversorgungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen? Ein Stromversorgungsvertrag für die Mietwohnung wird zwischen Mieter und Versorger abgeschlossen. Alles andere wäre Quatsch.

Hi!

Also bei uns ist es so, dass man AUTOMATISCH beim für das Wohngebiet zuständigen Netz-Betreiber bzw. Versorger (hier z.B. EnBw) den Strom bezieht und in deren Standardtarif (oder was auch immer) fällt. Die sind defaultmäßig für den Zähler erstmal zuständig, ohne jeglichen Vertrag. Dieser kommt im Prinzip schon durch die Nutzung des Zählers zustande (sogar ohne Stromverbrauch, nur Grundgebühr), solange dieser nicht abgeklemmt und verplombt ist…
Das gilt übrigens nicht nur für Mieter sondern auch für Eigentümer einer Wohnung (war bei mir auch so, Eigent.)! Halt der, der drin wohnt.
Erst wenn keiner drin wohnt, zahlt der Vermieter oder läßt abklemmen.

Wenn dem Stromversorger nicht mitgeteilt wurde, dass es einen neuen Mieter gibt, dann würden die ihre Rechnungen auch weiterhin an diesen schicken. Und wenn der Stromversorger nichts von einem neuen Mieter weiß, dann schickt er die Rechnung eben an den Wohnungsbesitzer…

Gruß
Andrea

Ja, aber wenn der Vermieter eine Einheitsmieter „für alles“ verlangt und der Mieter deshalb keinen Stromvertrag mit einem Versorger abschließen muss… dann müsste der Vermieter formal einen Versorgungsvertrag mit dem Mieter abschließen, damit er ihm auch die Stromkosten abrechnen kann. So steht’s zumindest im Gesetz. Oder?

Ich NIX verstehen??? Was ist denn eine Einheitsmiete? Meinst du eine Pauschalmiete oder Inklusivmiete???
Wenn ja - darin sind aber doch bitte nicht die Stromkosten für die eigenen vier Wände die man bewohnt und anmietet inbegriffen.

Ich NIX verstehen??? Was ist denn eine Einheitsmiete? Meinst
du eine Pauschalmiete oder Inklusivmiete???
Wenn ja - darin sind aber doch bitte nicht die Stromkosten für
die eigenen vier Wände die man bewohnt und anmietet
inbegriffen.

Ich verstehe jetzt auch nix mehr.
Der Mieter erwähnte im Ursprungsposting eine Betriebskosten-Abrechnung.
Dann kann es ja sowieso keine Pauschalmiete sein.

Gruß Gudrun

Ich verstehe jetzt auch nix mehr.
Der Mieter erwähnte im Ursprungsposting eine
Betriebskosten-Abrechnung.
Dann kann es ja sowieso keine Pauschalmiete sein.

Eben, und darum hat der Mieter seinen Zähler beim Versorger anzumelden, und die Kosten der Stromentnahme zu zahlen.

Etwas aus dem Alltag:

Zieht ein Mieter aus und die Wohnung bleibt leer, geht der Vermieter (Verwalter) meist hin und macht eine sogenannte „vorläufige Übernahme Grundversorgung“ des entsprechenden Zählers.

Warum? - Ganz klar eigentlich, denn wenn einmal auch Abends oder im Dämmerlicht Wohnungsbesichtigungen sein sollten, will der Vermieter / Verwalter / Makler ja auch Licht einschalten können, oder es muss noch von Handwerken etwas gemacht werden, oder die Wohnung wird mit Nachstromspeicher geheizt, und im Winter will der Vermieter nicht dass diese auskühlt etc.

Zieht nun ein neuer Mieter ein, wird dieser im Normalfall wie auch immer schriftlich oder mündlich darauf hingewiesen seinen Zähler anzumelden. Darum sollte es auch ein Übergabeprotokoll geben, indem der Zählerstand bei Einzug erfasst wurde.

Meldet der neue Mieter nun seinen Zähler ordnungsgemäß an, weiß der Versorger - aha ein neuer Mieter, schicke ich der Verwaltung nun die Endabrechnung für die vorläufige Übernahme. Und die Kosten für den Strom für diesen Leerstand trägt natürlch der Vermieter.

Da es nun einige pfiffige (oder auch vergessliche) Mieter gibt, unterbleibt manchmal eine Anmeldung beim Versorger. Große Hausverwaltungen fällt es erst spät auf, dass eine Leerstandsbuchung einer bestimmten, schon wieder vermieteten Wohnung zuzuordnen ist, denn Buchaltung und Sachbearbeitung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Fällt es dann aber auf, mal früher, mal später, dann hat der Mieter ein Problem.

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Etwas aus dem Alltag:

Zieht ein Mieter aus und die Wohnung bleibt leer, geht der
Vermieter (Verwalter) meist hin und macht eine sogenannte
„vorläufige Übernahme Grundversorgung“ des entsprechenden
Zählers.
Warum? - Ganz klar eigentlich, denn wenn einmal auch Abends
oder im Dämmerlicht Wohnungsbesichtigungen sein sollten, will
der Vermieter / Verwalter / Makler ja auch Licht einschalten

Das ist ja nun überhaupt kein Grund, daß der Vermieter den Zähler auf sich anmeldet.
Solange der Zähler nicht abgeklemmt ist, funktioniert ja alles.
Deswegen entstehen doch erst die Probleme mit den „sparsamen“ Mietern.

Große Hausverwaltungen fällt es erst spät auf, dass eine
Leerstandsbuchung einer bestimmten, schon wieder vermieteten
Wohnung zuzuordnen ist, denn Buchaltung und Sachbearbeitung
sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn da Kommunikations-Stau herrscht, dann ist die HV - egal ob groß oder klein - einfach nur schlecht organisiert.

Um dem ganzen Gedöns aus dem Weg zu gehen, schickt der Vermieter einen Dreizeiler an den (Grund-)Versorger, in dem er Name des neuen Mieters und Zählerstand mitteilt.
In Zeiten von Internet und Email kostet das noch nichtmal Papier oder Porto.

Gruß Gudrun