Stromkosten bei Grundsicherung SGB XII

Bei Etagenheizung werden die Stromkosten für den Betrieb der Heizung vom Sozialamt übernommen?

sorry falscher Sachbereich

Bei Etagenheizung werden die Stromkosten für den Betrieb der
Heizung vom Sozialamt übernommen?

Heizkosten werden übernommen für den Brennstoff, Wartung der Heizung durch Fachfirmen, und auch die Kosten für den Betrieb soweit Strom hierfür notwendig ist, die Kosten des Stroms. Den Nachweis wieviel Strom für die Heizung benötigt wird muss nachgewiesen werden.

was genau ist die Frage?