Stromkosten einbehalten, da Anbieter schlechten Ruf

Hallo,

Angenommen eine fiktive Frau kündigt ihren Stromvertrag fristgemäß bekommt aber soweit keine Kündigungsbestätigung.
Im Internet findet sie viele Berichte von anderen Kunden, die schreiben, dass sie ihren Bonus etc. nach Kündigung nicht ausgezahlt bekommen haben.

Hat die Frau auf Grund dieser vielen Negativberichte und evtl. Klagen das Recht ihre letzte Abschlagszahlung iHv 45 Euro einzubehalten oder die vor wenigen Tagen überwiesene Summe zurückzufordern (von der Bank)?

Denn es ist äußert unwahrscheinlich, dass sie eine richtige Endabrechnung etc. bekommt, wenn man die anderen Fälle im Internet berückksichtigt.

Danke!
Fennja

Hallo!

rechtlich geht das auf keinen Fall !

Man wird doch bis zum letzten Termin mit Strom beliefert, der muss bezahlt werden.
Man könnte allenfalls eine Kürzung der letzten Abschlagszahlung vornehmen,wenn sicher wäre,man hat bereits zu viel bezahlt für seinen Verbrauch. Bekäme also bei Endabrechnung etwas zurück.
Gemeint zurück aus reguläreren Abschlägen, nicht aus Verrechnung mit Bonus.

Wann man einen Bonus bekommt ist leider sehr versteckt in den Verträgen ersichtlich. Man meint oft, nach dem ersten Jahr. Das mag stimmen, ist aber sehr oft erst nach dem 2. Jahr der Fall. Oder noch an andere Bedingungen geknüpft.

Verträge mit Bonus sind eher ungünstig, man sollte die nie wählen !  Rechnet man Bonus raus,ist der Vertrag meist gar nicht preiswert.
Bonus ist reines Lockmittel für Neukunden. Auch damit man in den Vergleichsportalen vorne steht als besonders billiger Anbieter.
Was oft bei näherem Hinsehen gar nicht stimmt.

mfG
duck313

ok, danke für deine Antwort!

Ich dachte, dass das möglich wäre, wenn der Stromanbieter offensichtlich unzuverlässig ist. Das bei ihr ein Schaden eintreten wird ist ja nur eine Frage der Zeit.

Da sollte sie doch berechtigt sein diesen offensichtlich eintretenden Schaden abwehren zu dürfen.

Aber ok, wenn das rechtlich nicht geht… Schade.

Danke noch mal!
Gruß
Fennja

ok, danke für deine Antwort!

Ich dachte, dass das möglich wäre, wenn der Stromanbieter offensichtlich unzuverlässig ist. Das bei ihr ein Schaden eintreten wird ist ja nur eine Frage der Zeit.

Da sollte sie doch berechtigt sein diesen offensichtlich eintretenden Schaden abwehren zu dürfen.

Danke noch mal!

Gruß
Fennja