Stromkosten gemeinsam mit Vermieter über einen Zähler

Hallo, es wurde der Fehler gemacht und zugestimmt, das der Strom gemeinsam mit dem Vermieter über einen Zähler läuft. Jetzt kam die Abbrechung über 2.900€ Stromkosten für 12 Monate. Beide Mieter sind berufstätig und den ganzen Tag nicht zu Hause. Die beiden Vermieter Rentner und den ganzen Tag am Werkeln am Haus etc. dann kommt dazu, dass ein Pool von ihnen betrieben wird sowie ein Wohnmobil im Hof steht das grundsätzlich am Strom hängt. Die Mieter sehen jetzt nicht ein diese Kosten zur Hälfte zu tragen, weil es mehr als unverschämt und mit Sicherheit auch bewusst so gemacht wurde! Hat jemand einen Tipp wie man aus dieser Nummer wieder raus kommen können? Danke!

Hallo!

2.900 € Gesamtkosten Haus oder ist das schon die Hälfte, die der Mieter als Anteil zahlen soll(Gesamtkosten also 5.800 €) ?

Und warum hat man diesem Vertrag zugestimmt ?

Wie man da wieder raus kommt ?  Kündigen oder verhandeln und die Elektrik auf getrennte Zähler umrüsten lassen. Dann könnte der Mieter einen eigenen Stromvertrag bekommen und muss sich selbst ums Bezahlen dort kümmern.

Im 2-Familienhaus, in dem auch die Vermieter wohnen, gibt es einige Sonderregeln bei den Nebenkosten.
So muss nämlich nicht verbrauchsgerecht abgerechnet werden. Man kann auch einfach „halb und halb“ vereinbaren.

Leider kann man zu den 2900 € Stromkosten nicht viel sagen, weil alle Angaben fehlen. Nämlich, ob es E-Heizung und/oder E-Warmwasserbereitung gibt.
denn das werden die Hauptverursacher sein.
Die sonstigen Angaben zu Pool,Werkeln und Wohnmobilversorgung sind zu vage.
Das kann viel oder nichts sein.

MfG
duck313

Hallo Katjun,
du hast Anspruch auf einen eigenen Zähler, musst ihn aber nicht haben. Wenn es niemanden stört, können auch hunderte Haushalte über einen Zähler abrechnen.
Aber Du siehst ja was dabei heraus kommt !
Du könntest Dir dann auch einen billigeren Anbieter nehmen. Aber die jetzige Situation ist ein totales „No go“. Geh zu Deinem (Euren) Anbieter und frage nach einer praktikablen Lösung.

Viel Glück
Luggi

Hallo!

Der örtliche Stromversorger wird hier aber gar nicht tätig werden, bzw. er hilft hier nicht.

Die Hauselektrik ist sicherlich gar nicht getrennt verlegt und müsste erst auf Kosten des Vermieters entsprechend hergerichtet werden, dann könnte man 2 Zähler setzen lassen ( wenn Platz ist- kostet sonst nochmal Geld).

MfG
duck313

Hallo

es wurde der Fehler gemacht und zugestimmt, das der Strom gemeinsam mit dem Vermieter über einen Zähler läuft

Richtig

Was tun?
Erstmal kommt es natürlich darauf an, ob ggf. mit Strom Warmwasser bereitet und/oder geheizt wird.

Dann könnte man sich informieren, wie hoch der Durchschnittsverbrauch mit/ohne WW/Heizung ist bzw. mit welchen Kosten durchschnittlich zu rechnen ist, z.B.
> Verivox.de wenn WW/Heizung nicht über Strom - circa 3.500 kW bzw. 770 Euro/Jahr (bei meiner PLZ, die ersten 15 Anbieter wären mir nicht seriös genug, der Preis ist erst von Position 16)
> Durchschnittsverbräuche mit/ohne WW-Bereitung
http://www.die-stromsparinitiative.de/stromspiegel/s…
http://www.die-stromsparinitiative.de/stromkosten/st…
http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbr…
> bei E-Heizung kenne ich keine Seiten mit Durchschnittswerten

… dann mit dem Vermieter/Rentner-Paar über eine tatsächlich angemessene Stromkostenbeteiligung reden
… oder über Trennen der Stromkreise oder Setzen eines Unterzählers (falls technisch machbar - bei vielen Althäusern lässt sich das aber gar nicht umsetzen ohne die gesamte Installation zu verändern/erneuern)
… oder andere Wohnung suchen und bei der nächsten Wohnungssuche auf solche Details achten. Möglicherweise macht auch der Vermieter von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch und sucht sich den nächsten „Halb-Halb-Zahler“ …

Da das Thema in der Fragestellung anklingt:
Verträge sind natürlich grundsätzlich erstmal einzuhalten.
Wenn aber für den Mieter nicht erkennbar war, was der Mieter mit der „Halb-Halb-Vereinbarung“ da eigentlich unterschreibt (dass also der Vermieter deutlich mehr Strom verbraucht als ein normaler Durchschnittshaushalt), dann wäre ggf. wirklich über Täuschung zu reden … wobei das der Mieter aber auch beweisen müsste (die Hürden sind da recht hoch).

Grüsse Rudi

Hallo Luggi

du hast Anspruch auf einen eigenen Zähler, musst ihn aber nicht haben.

kannst Du bitte mal erklären:
Anspruch gegen wen und auf welcher Rechtsgrundlage beruhend?

Grüsse Rudi

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