Hallo,
angenommen jemand ist selbständig und hat ein Homeoffice, aber keinen extra Raum, sondern nur einen Schreibtisch mit Fax,Drucker,Bildschirm,PC,Telefon. Kann diese Person dann trotzdem Stromkosten steuerlich geltend machen, evtl. auch pauschal (da ja kein gesonderter Zähler möglich ist)?
Danke und Grüße
Chris
(da ja kein gesonderter Zähler möglich ist)?
Warum nicht ?
(da ja kein gesonderter Zähler möglich ist)?
Warum nicht ?
Weil die Person in diesem Stromnetz alle Geräte aus Wohnzimmer und Flur hat. Der Zähler wird doch am STromkasten geschaltet, oder?
Weil die Person in diesem Stromnetz alle Geräte aus Wohnzimmer
und Flur hat. Der Zähler wird doch am STromkasten geschaltet,
oder?
Man kann an jeder beliebigen Stelle einen Zusatzzähler installieren.
Stromkosten sind Verbrauchskosten und gehören zum Arbeitszimmer. Wenn ein Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht aber nicht vorliegt und somit kein Abzug möglich ist, dann gibts auch keinen Abzug für Stromkosten. Genausowenig können Heizkosten anteilig geltend gemacht werden, denn da sind wir ja gerade im Bereich des entfallenen häusl. Arbeitszimmers. Wird aber ein Regal nur für berufliche Zwecke gekauft, dann sind solche Kosten (für Arbeitsmittel) absetzbar.
Man kann an jeder beliebigen Stelle einen Zusatzzähler
installieren.
Bringt aber nichts, wenn kein Arbeitszimmer möglich, dann keine Stromkosten.
Warum nicht ?
Einen Versuch wäre es wert
))
Warum nicht ?
Einen Versuch wäre es wert
))
Die Kosten gehören zu den Kosten fürs Arbeitszimmer. Und diese Kosten sind hier nicht absetzbar, wenn kein gesondertes und fast auschließlich beruflich genutztes Zimmer vorhanden ist.
Das heißt, auch wenn die Lampe auf dem Tisch oder der Computer zu 100% beruflich genutzt wird, wenn das alles ohne Arbeitszimmer stattfindet, dann ist nichts absetzbar.
Stromkosten des PC’s sind doch nicht Verbrauchskosten des Arbeitszimmers, sondern es sind Verbrauchskosten des PC’s.
Hallo Chris,
ich arbeite seit 4 Jahren ebenfalls nur noch von zu Hause aus. Da ich nur eine 2-Zimmerwohnung habe, gibt es kein Arbeitszimmer, sondern nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer.
Dies habe ich bei meiner Steuererklärung genauso angegeben. Ich setze anteilig die Miete ab. Berechne aufgrund der Leistungsaufnahmen meiner 2 PCs und des Druckers sowie der für die Arbeitszeit benötigten Lampen einen Stromverbrauch in kWh und multipliziere diese mit dem aktuellen Preis des Energieversorgers. Auch die Telefonkosten teile ich entsprechend auf und setze sie ab. Mein Finanzamt erkennt diese Kosten seit 4 Jahren an. Ich habe zusätzlich meine entsprechende Arbeitsvertragsänderung beim ersten Mal beigelegt. Außerdem habe ich kurz begründet, dass es nicht sinnvoll ist, deswegen eine neue Wohnung zu nehmen.
An deiner Stelle würde ich es also versuchen. Vielleicht hat mein Finanzamt großzügig reagiert, da ich vorher 4 Jahre doppelte Haushaltsführung und entsprechende Fahrtkosten abgesetzt habe und sie wesentlich mehr Steuer erstatten mußten.
Mehr als ein ablehnender Bescheid kann ja nicht passieren.
VG
Kerstin
Ich denke mal es geht hier weniger um Großzügigkeit als um ein Fehlverständnis des Finanzbeamten. Dass eine Arbeitsecke im Wohnzimmer nicht als häusl. Arbeitzimmer berücksichtigt werden kann, sollte eigentlich jeder halbwegs ausgebildete Finanzbeamte wissen. Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es bei den Beamten im mittleren Dienst meist überall fehlt.
Stromkosten des PC’s sind doch nicht Verbrauchskosten des
Arbeitszimmers, sondern es sind Verbrauchskosten des PC’s.
Und weil kein separater Zähler da ist, sind die Kosten wg. § 12 EStG nicht abzugsfähig. Ich korrigiere meinen Beitrag dahingend, dass ich mit Stromkosten die Lampe meinte, die im Zimmer brennt damit man auch abends was sehen kann. Und diese gehört zum Zimmer.
Hallo Oerdiz,
ich würde es als total ungerecht empfinden, wenn ich meine Arbeitsecke nicht absetzen könnte. Es wäre auch total unsinnig deshalb eine 3-Zimmer-Wohnung zu mieten, die dann größer wäre, das Zimmer wäre größer als die jetzt in Anspruch genommenen 6 qm, die Teil des knapp 30 qm großen Wohnzimmers sind. Hätte das Finanzamt das bei mir nicht anerkannt, hätte ich versucht zu klagen. Und, ich habe wirklich einen reinen Home-Office-Arbeitsplatz, von dem ich mich an ca. 20 Tagen im Jahr mal auf Dienstreise begebe.
Von daher denke ich, dass ich an einen eher verständigen Finanzbeamten gekommen bin.
, der sich vor allem gefreut hat, dass ich nicht mehr die großen Absetzungsposten der DHHF mit allem was dazu gehört hatte.
Hier mein seit 2004 jährlich eingereichter Spruch zur Anlage Home-Office-Kosten:
Schriftlicher Vertrag dazu nach mündlichen Verhandlungen am 19.07.2004 (Kopie kann gerne eingereicht werden)
Es werden vom Arbeitgeber keine Kosten übernommen. Bei Bedarf stellt Arbeitgeber jedoch Bestätigung über anfallende Arbeitszeit und notwendige Gerätenutzung aus.
In der Wohnung in xxx gibt es kein gesondertes Arbeitszimmer, sondern der Arbeitsbereich nimmt eine angemessene Ecke im 30 qm großen Wohnzimmer ein. Bereich umfaßt rund 6 qm und damit insgesamt ca. 10 % der Gesamtwohnfläche von 59,4 qm. Die Warmmiete incl. Heizung beträgt Euro 343,00, wg. Gaspreiserhöhung Euro 362,00 ab Juni 2006. Hierüber kann jederzeit eine Bestätigung des Vermieters bzw. Kontoauszüge vorgelegt werden (es existiert kein schriftlicher Mietvertrag).
Grundsätzlich kann an diesem Einleitungsspruch zu den Home-Office-Kosten ja keiner irgendetwas überlesen. Und, es sind auch noch nie die entsprechenden Unterlagen eingefordert worden. Noch nicht mal im ersten Jahr.
Das ist natürlich keine Garantie, dass es woanders auch klappt, aber, wie schon gesagt, Versuch macht klug. Mehr wollte ich ja auch nicht sagen. Wenn man es so angeht, dann verschleiert man nichts, man gibt die Fakten an und wartet auf den Steuerbescheid.
VG
Kerstin
Von daher denke ich, dass ich an einen eher verständigen
Finanzbeamten gekommen bin., der sich vor allem gefreut
hat, dass ich nicht mehr die großen Absetzungsposten der DHHF
mit allem was dazu gehört hatte.
…hat sich die erklärung wahrscheinlich gar nicht angesehen und durchgewunken.
anders kann ich mir die anerkennung der arbeitszimmers in diesem fall nicht erklären und mit der DHHF hat das auch nichts zu tun.
ein derart eklatanter fehler kann eigentlich gar nicht sein.
bleibt zu hoffen, dass keine änderung der alten bescheide mehr möglich ist…
gruß inder
Folgend das BMF-Schreiben, an das sich der Beamte eigentlich halten muss, wenn er überhaupt weiß, dass es sowas gibt.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Dort heißt es in Randziffer 3, letzter Halbsatz:
die Abtrennung der Räumlichkeiten vom übrigen Wohnbereich ist erforderlich
Das heißt, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist kein Arbeitzimmer und absetzbar wäre demnach garnichts mit Ausnahme von Arbeitsmitteln wie z.B. Schreibtisch, Regal.