ein Mieter hat im Oktober 2007 eine Mietwohnung mit €200 KM und €130 NK bezogen. Bei unterschreiben des Mietvertrages erklärte der Vermieter, dass die Stromkosten in den Nebenkosten enthalten sein und der Mieter sich um nichts kümmern muss. Somit hat der Mieter den Stromzähler (Nebenzähler) nicht angemeldet.
Nun ist der Mieter im Mai 2009 ausgezogen - er hat in dem Zeitraum 07 / 09 KEINE Stromabrechnung bekommen und auch keine Aufforderung Strom zu zahlen.
Als der Mieter eine Abrechnung der NK bekommen hat, lag dem Schreiben ein Schreibmaschinenschreiben des Vermieters bei, in dem er die Kosten aufzählte:
Mietkaution + Zinsen + NK Guthaben = viele €
Schön und Gut… Dann:
viele € - STROM 2007/08/09 = 1/2 so viele €
Die Stromkosten verbrennen das NK Guthaben und 1/6 der Mietkaution.
Der Exvermierter sagte telefonisch, dass er sich an so eine Absprache nicht erinnern kann (natürlich) und er ja schließlich die Jahre den Strom des Mieters gezahlt habe (hust) und den dem Mieter jetzt in Rechnung stellt.
Der Mieter hat keine Abrechnung über Stromkosten bekommen - im Jahr 2008 sogar NK wiederbekommen.
Laut BGB §556 Abs.3 ist der Vermieter zur jährlichen Abrechnung verpflichtet und das nach Ende des 12. Monats die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist.
Es steht bezüglich des Stroms nichts gesondert geregeltes im Mietvertrag - es handelte sich um eine mündliche Absprache.
d.h. du hast fuer 2008 eine abrechnung bekommen ohne
stromkosten und jetzt eine zusätzliche für 2,5 jahre strom?
wenn im mietvertrag zum strom nichts in den nk vereinbart ist,
brauchst du auch nichts zahlen.
Ersteinmal vielen Dank für die Antwort!
Das Problem ist - er hat das Geld einfach einbehalten - mir von der Mietkaution und dem NK Guthaben abgezogen - und nur einen Scheck über den Rest ausgestellt. Jetzt möchte ich natürlich auch das restliche Geld bekommen…
Ich habe 2007 eine NK Abrechnung für Warmwasser/Heizung bekommen (Nachzahlung) 2008 eine NK Abrechnung für Warmwasser/Heizung (Guthaben) und für 2009 auch eine NK Abrechnung für Warmwasser/Heizung (Guthaben).
Ansonsten habe ich keine Abrechnungen bekommen - schon garnicht für den Strom. Mit der Letzten NkA habe ich nur sein Schreibmaschinenschreibenbekommen, wo er mir den Strom von 2006-2009 in Rechnung stellt.
Da das Telefonat mit Ihm zum Ende hin nicht sehr freundlich verlaufen ist, werde ich ihn anschreiben und auf BGB §556 Abs. 3 und BGB § 242 verweisen. Nur kann ich mir vorstellen, dass es ihn nicht interessiert - er weiterhin die damalige Absprache leugnet und mir das Geld nicht gibt (immerhin rund €450).
Hat vielleicht irgendjemand auch schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?!
Hallo Onkel Hotte,
da hast Du leider Pech gehabt . . . .
Total inclusive gibt es nicht - leider !
ABER : Ein unbeglaubigter Nebenzähler . . .
Lass mich bitte mal nachsehen - ich glaube, ich finde da was !
Ich bin der, vor dem mich meine Eltern früher gewarnt haben !
OK - habe nachgesehen - den Stromvertrag schließt Du mit dem Lieferanten grundsätzlich selber ab (Zählerstand).
Wenn Dein Vermieter Dir dann ann´s Fell will : hat er Nachweispflicht !
Nochmal nachgesehen : melde Dich bei mir, bitte - hier nicht möglich, bin kein Anwalt - sondern Vermieter.
Jederzeit ! ([email protected])
In den NK steht das Übliche…
Enthalten sind Regenwasser, Versicherung, Müllabfuhr (hmm - ich habe keine Mülltonne gehabt sondern musste Säcke kaufen - komisch - aber egal), usw… Keine Angabe der Kosten von den Einzelnen Posten…
Fett handschriftlich druntergeschrieben NK Pauschal €75 Heizung Warmwasser €45. Auch anderweitig steht nichts bezüglich des Stroms im Mietvertrag…
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