Stromkosten

Hallo. wohnte von 2014-2019 (2.7.2019) in einem 3 Familienhaus, meine Wohnung 47qm. In den Nebenkosten170.00 Euro, waren 60 Euro Stromvorauszahlung monatlich enthalten. Trotz jährlicher Nachfrage meiner Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter nur für 2014 und 2017 eine ausgestellt, diese auch noch mit unterschiedlicher Ausführung. Beim Auszug wurde nun festgestellt das ich eine enorme Stromvorauszahlung geleistet 3960,00 habe die Verbrauchskosten 2011,47 aber weniger ist. Der Strom wurde über einen Zwischen Zähler abgelesen. Nun hat der Vermieter mir schon 1000 Euro ausgezahlt, habe daher noch mit Kaution (rest Guthaben 126.77 Euro) ein Rest Guthaben von 629.75 Euro. Dieses hält er fest weil ja noch Abrechnung 2015, 2016, 2018, 2019 zu berechnen ist. Nun meine Frage darf er dies?

Nur zum Teil, denn da ist das Gesetz ganz eindeutig:

§556 bgb (3)
. . . 2 Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen . . .
https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Die Kaution darf eben erstmal für 6 Monate einbehalten werden, grund dafür sind die ggf. versteckte Mängel

548 BGB
Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten.
https://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

Einen Anteil für die Nebenkosten 2018 und 2019 darf in begründeter Höher darüber hinaus einbehalten werden. Die Abrechnungen für 2015 und 2016 sind verwirkt (nicht verjährt)

Finde das mit den Stromzähler merkwürdig in eine 3 Familienhaus, da müsste jede Einheit einen eigenen Anschluss haben.

Der Mieter hat hoffentlich regelmäßig (mindestens jährlich) selbst abgelesen.
Es gibt Fälle, wo der Mieter nicht ohne Probleme zu seinem Stromzähler Zugang hat.

Nach dem Text nach, gibt es für die Mietpartei keinen eigenen Stromanschluss, sondern es läuft über einen.

ich habe ihn mehrmals aufgefordert die Abrechnungen zu machen er bemüht sich ja nicht, keine Reaktion seiner seits und das seit Jahren bekomme nur zur Antwort muß ich halt mal machen

richtig, wir sind 3 Parteien 2 davon haben Zwischenzähler und Vermieter hat den Hauptzähler

Muss er ja auch nicht, er muss diese ja nur bis zum Ende der 12 Monatsfrist dir übergeben haben, ansonsten hat er keine Anrecht mehr auf Nachzahlung.

Für 2019 ist mir das ja schon klar aber die übrigen sind ja noch offen und trotz nachfrage keine Reaktion

Hast du meine Antwort gelesen und verstanden?

Ich beleuchte das mal von einer ganz anderen Seite.

Liegen Zählerstände vor? Können die Ablesungen auch belegt werden? Ist der Zwischenzähler geeicht und die Eichung maximal 8 Jahre alt (elektronischer Zähler) bzw. 16 Jahre alt (elektromechanischer Zähler)?
Die Verwendung von Daten aus Messstellen, die nicht geeicht sind, ist unzulässig, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der Vermieter muss dann nachweisen, dass seine Messdaten richtig sind - das Bußgeld wird trotzdem fällig.

Ebenso muss der Vermieter die Stromrechnungen vorzeigen können.

Sollte er einen ungünstigen Tarif gewählt haben, wird es ärgerlich für ihn. Natürlich muss er nicht den billigsten Anbieter wählen, aber er muss natürlich im Interesse seiner Mieter einen Überblick über preiswerte Alternativanbieter haben und sich um einen seriösen, günstigen Vertrag bemühen. Wenn er aus Faulheit beim teuren Grundversorger bleibt: Sein Pech.