Stromkostenabrechnung nach über 5 Jahren

Hallo an alle!

Als newby hier und bitte im voraus um Entschuldigung für eventuelle Formfehler.

Folgendes ist passiert:
Im Frühsommer 2008 wurde von mir eine Wohnung für die Tochter angemietet, um ihr aus
einer Notlage zu helfen. Um eine Strom-/Gasanmeldung habe ich mich nicht gekümmert.
Die Wohnung wurde im Oktober 2013 geräumt.

Jetzt, kurz vor Weihnachten, erhielt ich vom Stromversorger eine Rechnung von knapp
2.500 Euro mit entsprechenden Drohungen, gegen die ich mich versucht habe, schriftlich
zu wehren. Das Telefonat mit mir seitens des Versorgers ergab, dass niemand bis März
2013 den Zählerstand abgelesen hatte und erst dann, im März, eine Leerstandsprüfung
ergab, dass Strom bezogen wurde.
Am 20.03. sandte der Versorger eine Vertragsbestätigung für die Strombelieferung, was
für mich aussah wie ein Wechsel des Versorgers und somit war für mich die Welt i.O…
N.B.: da war keine Rechnung dabei, nichts.
Wie ich jetzt in Erfahrung bringen konnte, wurde auch nur ein einziges Mal eine Zahlung
seitens meiner Tochter vorgenommen, nämlich im August 2013.
N.B.: es gab auch in der Zeit von März bis Oktober 2013 keinerlei Mahnung, Zahlungs-
erinnerung oder, oder, vor der Zahlung im August allerdings die Androhung, dass der
Strom abgestellt werde am xx.xx., sollte bis dahin kein Zahlungseingang zu verzeichnen
sein.
Gibt es eine Möglichkeit, mich gegen die Forderung zu wehren? Was kann ich tun, was
sollte ich lassen?
Die Forderung der Tochter anzulasten geht nicht, würde ich natürlich gerne. Und da ich
den Mietvertrag unterschrieben habe, stehe ich wohl oder übel in der Verantwortung.
Ist das Andienen einer Ratenzahlung sinnvoll und wenn ja, in welcher Höhe?
Ich kann die Forderung nicht in einer Summe begleichen, zumal mich die Tochter auch
noch die rückständige Miete etc.pp. in Höhe von 6.500 Euro hat zahlen lassen, nach dem
sie zwangsgeräumt wurde und mir nichts von der ganzen Malesse erzählt hat.
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar, besten Dank im voraus.
Freundliche und dankbare Grüße aus Berlin  Hans

Hallo!

mal ganz allgemein,was man in Fällen von hohen Nachzahlungen oder bei schulden und bevorstehender stromspere machen kann.
Mit dem versorger sprechen,angemessen Anzahlung auf Schulden leisten und gleichzeitig eine Ratenvereinbarung machen.
Bei angenommener Summe von 2.500 € mag man da an mind. 500 € Anzahlung und Raten von mind. 100€ denken.
Darauf wird  sich ein Versorger wohl  einlassen,weil Zahlungsbereitschaft besteht  und Abtrag überschaubar enden wird.

Aber es ist sicherlich verhandelbar.

Verjährt mag eine Forderung beginnend aus 2008 nicht sein,wenn der Versorger wegen Nichtanmeldung erst später zufällig bei Zählerprüfung vom Bezug Kenntnis erlangt.
Der Liefervertrag entsteht auch ohne formellen Vertrag durch Aufnahme der Lieferung(Bezug von Strom und Gas). Denn abgesperrt war ja nicht.

mfg
duck313

Als newby hier und bitte im voraus um Entschuldigung für eventuelle Formfehler.
FAQ:1129 = keine Fragen hier im Rechtsbrett in Ich-Form
wird also wohl eh gelöscht werden …

Seit 2008 angemietet …
Um eine Strom-/Gasanmeldung habe ich mich nicht gekümmert

Mal abgesehen von dem anderen Kram: wer nach außen hin als Mieter auftritt, der ist natürlich letztendlich auch dafür haftbar, dass die anderen Pflichten erfüllt werden - z.B. besteht für denjenigen, der Strom/Gas aus dem Netz entnimmt/verbraucht auch die Pflicht sich beim Vesorger anzumelden > z.B. StromGVV § 2

Gibt es eine Möglichkeit, mich gegen die Forderung zu wehren?

Nein (der Verjährung steht z.B. entgegen, dass der Schuldner seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist)

Was kann ich tun, was sollte ich lassen?

Schnellstens bezahlen oder eine Ratenzahlung anbieten/vereinbaren, denn laut Gesetz wäre auch sonstiger Verzugs(folge)schaden zu ersetzen (z.B. gerichtliches Mahnverfahren, Zahlungsklage, Verzugszinsen etc.)

Gruß Rudi