Ein Pärchen, A+B sind letztes Jahr im Juli im Sommer in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Bei Einzug hat es von der Hausverwaltung C ausgeheißen, dass A+B eine „all.inclusive“-Miete haben bei der auch Strom und eben alle Nebenkosten mit dabei sind.
Jetzt flatterte A+B aber letzte Woche eine Abrechnung von einem Stromanbieter ins Haus über eine Zahlung für Strom vom Zeitraum 1.7. - Ende November 2006 von fast 300 Euronen die bist Ende Mai fällig sind.
…und monatlich nochmal 100 Euro bis zur nächsten Rechnung (Ende November).
Ist das der normale Gang der Dinge? …auch, dass bei Einzug kein Mensch von dem Stromanbieter bei A+A war und A+B auch keinen Vertrag mit den Herren abgeschlossen haben. Hat die Hausverwaltung C den beiden etwas verschwiegen?
kann es sein, dass es da zu einem missverständnis gekommen ist und die hausverwaltung den allgemeinen strom damit gemeint hat? habe noch nie gehört, dass der private strom über den vermieter geht!
Der Strom geht grundsätzlich nie über den Vermieter. Der Mieter schliesst mit den Stadtwerken oder dem Stromanbieter einen eigenen Vertrag. Alles incluse Nebenkosten meint nur den Hausstrom für die Beleuchtung des Treppenhauses etc.
kann es sein, dass es da zu einem missverständnis gekommen ist
und die hausverwaltung den allgemeinen strom damit gemeint
hat? habe noch nie gehört, dass der private strom über den
vermieter geht!
…aber muss der Vermieter bzw. der Stromanbieter auf den Mieter gleich am Anfang des Mietverhältnisses zukommen und sowas wie ne Unterschrift für einen Vertrag mit dem Stromanbieter einfordern?
…aber muss der Vermieter bzw. der Stromanbieter auf den
Mieter gleich am Anfang des Mietverhältnisses zukommen und
sowas wie ne Unterschrift für einen Vertrag mit dem
Stromanbieter einfordern?
normalerweise geht der mieter auf den stromanbieter zu!
und wenn natürlich die ganze zeit NICHTS gezahlt wurde, ist die forderung dementsprechend hoch.
Moin, Danny,
…aber muss der Vermieter bzw. der Stromanbieter auf den
Mieter gleich am Anfang des Mietverhältnisses zukommen und
sowas wie ne Unterschrift für einen Vertrag mit dem
Stromanbieter einfordern?
nein, weder der Vermieter noch der Versorger muss das. Der Mieter entscheidet ganz allein, ob er Strom beziehen möchte und schließt einen Vertrag mit dem Versorger ab. Oder eben nicht.
Gruß Ralf
Normalerweise ist es doch so, dass sich entweder der ausziehende Mieter beim Stromversorger abmeldet oder der Vermieter/Hausverwalter erledigt das. Dabei werden in der Regel auch die Zählerstände gemeldet.
Während Leerstand der Wohnung zahlt der Vermieter die niedrigen Grundkosten. Dann kommt der neue Mieter und siehe oben: entweder er meldet sich an oder er wird angemeldet.
Gruß
Hallo,
bei einer Inklussiv-Miete ist es durchaus in Einzelfällen möglich, dass auch die privaten Stromkosten über den VM abgerehcnet werden. Diese Sonderfälle sind allerdings äußerst selten und nur dann sind sie nachvollziehbar, wenn der Strom des Mieters nicht über einen Zähler gemessen werden kann.
möglicherweise handelt es sich zwischen Mieter und Hausverwaltung um ein Verständigungsproblem und es waren nur die Stromkosten für Heizung und Treppenhaus gemeint.
Zu klären ist im Übrigen, wer den Vertrag mit mit dem Energieversorger abgeschlossen hat.
Hinweis: Die Klärung einer Stromrechnung fällt unter das all Vertrasgrecht und nicht unter das Mietrecht. Mietervereine dürfen deshalb keine Beratung zu Direktversorgern anbieten.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]