Stromkostenrückzahlung auf Sozialhilfe anrechenbar?

Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten.
Kann eine Stromkostenrückzahlung auf Sozialhilfebezug angerechnet werden?
Auch wenn sie z. B. aus Sozialhile- oder /und Alg2-Bezug bezahlt wurde?
Wenn dem so ist, fördert das aber nicht Energieeinsparung.
Vielen Dank!

Da die Stromkosten nicht „extra“ gezahlt werden, sondern im Grundbedarf enthalten sind, ist auch eine Rückzahlung ohne Bedeutung.

Ein ALG2-Empfänger hat angesichts seines nicht üppigen Budgets mehr Anreiz, Energie zu sparen als ein Mensch mit höherem Einkommen.