Liebe Experten, es geht um folgendes:
Im November 2011 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung (mit Lebenspartner)ausgezogen. Ich habe die Hälfte der Miete plus die Hälfte der Nebenkosten gezahlt, also auch den Strom, als ich mit Ihn zusammen lebte. Mein ehemaliger Partner hat die Wohung nach meinem Auszug übernommen und wohnt nach wie vor darin. Nun hat er eine ziemlich grosse Rückzahlung von den Stadtwerken/Strom für 2011 bekommen. Ich denke mir steht eine Anteilige Auszahlung der Summe zu, denn ich habe ja auch das ganze Jahr mitgezahlt. Ich habe ihn angerufen unbd um eine Kopie des Briefes mit der Stromkostenrückerstattung gebeten, welche er mir verweigert hat, denn es handle sich um seine privaten Unterlagen. Ich war aber auch Mieter und hatte den Mietvertrag mit unterschrieben. Kann er mir wirklich die Mitteilung der Stadtwerke verweigern und somit die Summe die er zurück bekommen hat? Die Stadtwerke dürfen mir aus Datenschutzgründen keine Kopie zukommen lassen, denn die monatlichen Abschläge wurden von einem zwar gemeinsamen Konto abgebucht, was jedoch auf seinen Namen lief. Der Herr von den Stadtwerken sagte mir jedoch trotz Datenschutz das es sich um eine grosse Summe handle. Habe ich ein Recht darauf dieses Schreiben einzusehen, denn ich war auch 2011 auch Mieter der Wohnung?
Vielen Dank im voraus.
Ein Recht haben sie schon darauf .Aber wie möchten sie das durchsetzen ? Die Kosten dafür werden den Streitwert sehr schnell übersteigen…ergo ist das nur einvernehmlich möglich . Dann wird sich zeigen ,ob es richtig war , sich zu trennen.
Hallo,
der, den die Vorauszahlungen geleistet hat, hat auch Anspruch auf die Rückzahlungen. Wenn Sie sich an den Stromzahlungen beteiligt haben, so müssen Sie das nachweisen, was bei einem gemeinsamen Konto nicht einfach sein dürfte. Und wenn Ihr Ex-Partner sich weigert, haben Sie schlechte Karten.
Gruß
Melodie
Hallo susanne,
generell hast du selbstverständlich ein Anrecht auf
den von dir gezahlten Stromkostenanteil bei Abrechnung
und Rückerstattung durch den Stromversorger.
In deinem Fall solltest du alle Belege, die einen Hinweis auf deine Beteiligung bei der Vorauszahlung der Stromkosten während der gemeinsamen Mietzeit mit deinem damaligen Partner ergeben, sammeln (Kopie Mietvertrag,
deine Kontobelege oder Quittungen für Überweisungen oder Einzahlungen, Rechnungen bzw. Rechnungskopien des Stromversorgers u.ä.)
Rechtsansprüche kannst du jedoch lediglich gegen deinen
ehemaligen Lebenspartner geltend machen.
Du solltest auch den Rat eines Fachjuristen einholen. Verfügst du über eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, wäre die Auskunft kostenfrei - wenn nicht, wirst du für die Beratung einen Kostenbetrag leisten müssen.
Viel Erfolg! bustobaer
Du hast natürlich ein Recht, deinen Anteil zurück zu bekommen. Warum hast du nicht den Zählerstand bei deinem Auszug notiert? Dann hättest du genau vorweisen können, wieviel Strom in deiner Mietzeit verbraucht wurde.
Letztendlich wirst du nur über einen Anwalt zu deinem Recht kommen, denn die Stadtwerke können sich wirklich auf den Datenschutz berufen.
Setze deinem früheren Partner eine Frist auf Einsichtnahme der Rückzahlungsunterlagen und drohe den REchtsweg an. Sollte er nicht bereit sein, musst du einen Anwalt nehmen. Dem Anwalt müssen die Stadtwerke auch Einblick in die Rechnungen gestatten.
MfG
Ulla
Hallo!
Vorab: Ich kann Ihren Gedankengang und den Wunsch nachvollziehen.
Ob Sie Mieter waren, hat keinen Einfluß.
Lief der Verorgungsvertrag nur auf den Namen des Partners,
hat er -vertragsrechtlich- auch alleine Anspruch auf die Erstattung.
Lediglich eine Klage (mit zweifelhaften Erfolg) würde hier weiterhelfen.
MfG
virages
Das hat eigentlich nichts mit dem Mietrecht zu tun, es handelt sich um ein privatrechtliches Problem.
Da der Stromvertrag mit den Stadtwerken geschlossen wurde, hat das nichts mit der Miete zu schaffen.
Gruß Fred
Hallo,
rein rechtlich sollte ja nachweisbar sein, das Ihr zusammen gewohnt habt (Mietvertrag) und Du auch anteilig Nebenkostenzahlungen geleistet hast(Kontoauszüge, Überweisungsformulare etc.). Daher sollte es auch klar dokumentiert werden können, dass Du
auch logsicherweise anden Rückzahlungen partizipierst.
Ausnahme wäre, ihr hättet eine Vereinbarung, das es sich bei deinem Anteil um eine Pauschale handelt, dann hättest Du keine Anspüche.
Ist das nicht der Fall, würde ich mich an einen Anwalt wenden, weil es, so sieht es ja aktuell aus, dein Ex-Mitbewohner wohl vor der Teilung drückt.
Aus meiner SIcht hast DU sehr wohl Ansprüche.
Gruss und viel Erfolg
Daylighter
Hallo,
natürlich steht Ihnen ein Anteil zu. Da es sich hier aber weniger um Mietrecht als viel mehr um Privatrecht handelt, kann da nur ein Anwalt bzw. die Androhung helfen.
MfG
Hallo,
ausgehend von der Annahme, dass Sie einen gemeinsamen Mietvertrag hatten, Sie ausgestiegen sind und Ihr ehemaliger Lebenspartner den Mietvertrag - in Absprache mit dem Vermieter -übernommen hat, gehe ich davon aus, dass bei Nebenkosten, die durch den Vermieter abgerechnet werden - ich gehe davon aus, dass das so ist - müsste Ihnen für diese Abrechnung eine Kopie zustehen. Sie sind ja für den Zeitraum bis zum Auszug in der Pflicht für Nachzahlungen oder dann eben auch für Rückzahlungen.
Beim Strombezug gehe ich wieder von einer Annahme aus: Sie hatten einen direkten Vertrag für den Strombezug bei den Stadtwerken. Wer hat da den Vertrag unterschrieben? Sie beide? Wenn ja, müssten die Stadtwerke Ihnen eigentlich eine Kopie zustellen.
Wenn nicht, wird es meiner Meinung nach schwierig, eine Kopie zu erhalten.
Schwierig wird es zusätzlich grundsätzlich, die anteilige Rückzahlung durchzusetzen. Jetzt hat Ihr ehemaliger Lebenspartner das Geld und wird evtl. auf stur stellen. Sie steht Ihnen in jedem Fall zu
In einem anderen Forum wird ein Fall der Nachzahlung vorgestellt und die Rechtsgrundlagen dargestellt - siehe dazu http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-fuer-Nebenkos…)
Sie können die Einzahlungen auf das gemeinsame Konto nachweisen. Und Sie haben hoffentlich bei Ihrem Auszug die Zählerstände ermittelt und aufgeschrieben.
Ich kann Ihnen nur raten:
Machen Sie eine Aufstellung aufgeschlüsselt nach Arten der Einzahlung - also Kaltmiete, Vorauszahlungen für Heizung usw. und Vorauszahlungen für Strom.
Schreiben Sie einen Brief, legen Sie die Rechtsgrundlage dar - nein besser gehen Sie zu einem Rechtsanwalt.
Ich bin mir nur fast sicher.
Gruß
Elfriede
Liebe Susanne,
sicherlich hast Du ein moralisches Recht auf einen Teil der Rückerstattung, Deine Möglichkeiten werden sich aber in Grenzen halten. Wenn Dein ex Partner es nicht freiwillig macht, bleibt Dir nur der Rechtsweg über einen Rechtsanwalt.
Gruß connection
weis ich leider nicht bescheid.
Hallo Susanne,ich denke er hat die Verpflichtung Dich
zu beteiligen.Sollte er das nicht wollen kannst Du
einen Schiedsmann einschalten.Der wird mit Euch reden
und zu einem Urteil kommen.Du kannst natürlich auch
die NRW-Verbraucher-Zentrale fragen.Dort wirst Du auch
kompetente Auskunft erhalten.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35
Liebe Experten, es geht um folgendes:
Im November 2011 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung (mit Lebenspartner)ausgezogen. Ich habe die Hälfte der Miete plusdie Hälfte der Nebenkosten gezahlt, also auch den Strom, als
ich mit Ihn zusammen lebte. Mein ehemaliger Partner hat die
Wohung nach meinem Auszug übernommen und wohnt nach wie vor
darin. Nun hat er eine ziemlich grosse Rückzahlung von den
Stadtwerken/Strom für 2011 bekommen. Ich denke mir steht eine
Anteilige Auszahlung der Summe zu, denn ich habe ja auch das
ganze Jahr mitgezahlt. Ich habe ihn angerufen unbd um eine
Kopie des Briefes mit der Stromkostenrückerstattung gebeten,
welche er mir verweigert hat, denn es handle sich um seine
privaten Unterlagen. Ich war aber auch Mieter und hatte den
Mietvertrag mit unterschrieben. Kann er mir wirklich die
Mitteilung der Stadtwerke verweigern und somit die Summe die
er zurück bekommen hat? Die Stadtwerke dürfen mir aus
Datenschutzgründen keine Kopie zukommen lassen, denn die
monatlichen Abschläge wurden von einem zwar gemeinsamen Konto
abgebucht, was jedoch auf seinen Namen lief. Der Herr von den
Stadtwerken sagte mir jedoch trotz Datenschutz das es sich um
eine grosse Summe handle. Habe ich ein Recht darauf dieses
Schreiben einzusehen, denn ich war auch 2011 auch Mieter der
Wohnung?
Vielen Dank im voraus.
Ist klar das Dein Ex die Kohle gern selbst behalten möchte.
Würde ich auch nicht ander machen.
Also sag Ihm/schreib ihm, das du, wenn Er dir nicht die Hälfte der Erstattung auszahlt, du einen Anwalt einschaltest.
Die Kosten dafür, werden Ihm berechnet, wenn du im Recht bist.
Solltest du keinen Anwalt kennen, googel dir den nächsten Mieterverein.
Die können dir helfen.
Lieber Gruß
Ulli
PS: lass mal hören/lesen was daraus geworden ist
[email protected]
Hallo Susanne,
ich fürchte Du brauchst einen Anwalt um Deine, durchaus berechtigte, Forderung durchzusetzen.
Liebe Ratsucherin,
das ist keine mietrechtliche Frage, sondern eine von Ehrlichkeit und Moral zwischen zwei Expartnern.
Ich kann Ihnen da leider nicht helfen.
Trotzdem viel Glück!
Hallo Susanne,
entschuldige die späte Antwort. Das kann nur ein Anwalt klären.
Freundliche Grüße aus Göppingen
Volker Weiser
hallo,
da kenne ich leider nicht die Rechtslage, aber unfair ist es schon von deinem Ex, denn die Abrechnung ist ja immer vorläufig und wenn du dich zur Hälfte an den Nebenkosten beteiligt hast steht dir meiner Meinung nach auch die halbe Summe der Rückzahlung zu.
Die Frage ist ob es sich beweisen läßt, das du die Nebenkosten mit bezahlt hast, da ja das Abbuchungskonto auf den Namen deines Ex lief.
Wenn nicht wirst du wohl leer ausgehen,wenn ja bleibt wohl nach dem Verhalten deines Ex zu urteilen nur der Anwalt.
gruß jensiline
Hallo,
Leider wird es hier so sein, dass Sie sich an Ihren ehemaligen Partner wenden muessen.
Lieben Gruss
mitredenwill