Hallo,
Mieter A hat nach drei Jahren seine Wohnung gekündigt. Jetzt kommt Vermieter B mir mit einer Stromkostenabrechnung für 2007 bis 20019. Beim Einzug war aber nie eine solche Vereinbarung getroffen. Mieter A wollte seinen Strom anmelden und hat nach dem Zähler und dessen Nummer gefragt. Aber Mieter A konnte ihn nicht anmelden, da über diesen Zähler noch der Strom für Flur, Keller und andere Sachen laufen. Vermieter B kann meinen genauen Stromverbrauch gar nicht nachweisen.
Ist es überhaupt möglich das der Mieter mit den Vermieter seine Stromkosten abrechnen muss?
Obwohl man es nicht nachweisen kann?
Hallo,
Die Situation, dass es für das gesamte Haus nur einen Stromzähler gibt, ist heute sehr selten.
Wie sind denn die Kosten für den Strom im Mietvertrag geregelt?
Stromkosten, die Sie nicht verursacht haben müssen Sie auch nicht bezahlen.
Normalerweise wird beim Einzug ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem auch der Zählerstand des Stromzählers abgelesen wird.
Wenn der Vermieter nur einen Zähler hat und dort noch andere Räume angeklemmt sind, als nur diese, die Sie laut Mietvertrag nutzen dürfen, dann muss er nachweisen, was Sie verbrauchen, das wird aber schlecht möglich sein. Hier wäre der Einbau eines Zwischenzählers sinnvoll.
MfG P. Kunze
Moin!
Wenn ich eine Stromkotenabrechnung für die Jahre 2007 bis 20019 bekommen würde, würde ich dem VM sagen, daß ich Sie im Herbst 20019 unaufgefordert zahlen werde. Da müßte der VM nur noch auf den StromKot (Plural StromKoten?) 18012 Jahre warten. Bis dahin hat sich viel getan…
Aber im Ernst: Ich zahle das an Strom, was ich nachweislich verbraucht habe. Die Betonung liegt auf NACHWEIS. Ohne Nachweis vom VM kein Geld vom Mieter. Und dazu würde ich dem VM sagen, wenn ihm das nicht gefällt, möge er das doch bitte einklagen.
Gruß
MK
Die Frage kann so leider nicht beantwortet werden. Man müsste wissen, was wirklich im Mietvertrag steht.
Steht im Mietvertrag, daß der Mieter den von ihm verbrauchten Strom selbst zu zahlen hat, dieser also nicht im Mietpreis enthalten ist, kommt u.U. auch eine Schätzung in Frage. Das ist aber alles zu spekulativ. Für die Kosten aus dem Jahr 2007 könnte auch eine Verjährung greifen.
Offensichtlich handelt es sich um einen Vermieter, der nicht wirklich professionell arbeitet und mit der Materie überfordert ist. Nun kann man versuchen, ihm eine lange Nase zu drehen und zu sagen: ‚Ätsch, Pech gehabt‘ und es auf einen Prozeß ankommen lassen.
Von Mesch zu Mensch kann man aber auch sagen, daß die Miete in Ordnung war und es sonst keinen Ärger gab. Warum soll der arme Vermeiter dann auf seinen Kosten sitzen bleiben, die er ja tatsächlich gehabt hat.
Meine Empfehlung wäre, auf den Vermieter zuzugehen und gemeinsam versuchen, einen ungefähren Wert zu schätzen und sich irgendwie zu einigen. Wäre fair.
Hallo,
die „allgemeinen“ Stromkosten können -soweit ich weiß- über die Nebenkosten mit abgerechnet werden. Wenn Mieter A nun der einzige Mieter im Haus ist, wäre das OK. Das ganze dürfte aber eher eine Sache im Mietrecht sein, daher kann ich als „Strom-Experte“ leider nicht so wirklich helfen… Sorry!
MfG
Oliver
Hallo,
ich bin kein Jurist, daher kann ich nur vermuten. Aber meines Wissens ist es sogar Pflicht, bei Vermietung getrennte Stromzähler anzubringen. Jede Wohnung zahlt gemäß Zählerstand an den jeweiligen Stromanbieter. Nur Flur, Keller usw. kann vom Vermieter über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Frag am besten mal beim zuständigen Mieterverein nach, dort sitzen Juristen mit Spezialgebiet Mietrecht. Außerdem gibts dort rel. kostengünstig entsprechende Broschüren, die auch für Nicht-Juristen verständlich sind.
http://www.mieterbund.de/
Moin,
welche Vereinbarung war nie getroffen? Dass der Mieter keinen Strom zu zahlen brauche?
Ich verstehe es so, dass der Mieter eine Wohnung gemietet hat, die über keinen eigenen Stromzähler verfügte. Der Stromzähler zählte auch den Strom für den Allgemeinstrom der anderen Mieter.
Wenn im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart worden ist für den Stromverbrauch bzw. dieser durch die Miete abgegolten ist, dann braucht es auch keine verbrauchsabhängige Rechnung und somit keinen Nachweis des Verbrauchs. Dann braucht es aber auch keine nachgelagerte Rechnung der letzten Jahre.
Wenn es nur eine Vorauszahlung war, kann diese Rechnung verjährt sein ( ist bei den Betriebskosten so).
Allgemein: Mieter hat Strom genutzt und sollte diesen zahlen. Der Allgemeinstromanteil ist durch die Vorjahre sicherlich gut abzuschätzen, der erhöhte TEil wäre dein Anteil.
Warum klagen, wenn in der Sache an sich der Mieter etwas genutzt hat, was er auch zahlen müsste?
Die Umstände sind problematisch, aber der Mieter hätte auf einen eigenen Zähler damals bestehen können oder auf eine Pauschalzahlung oder…
Also ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen.
Wenn kein eigener Zähler oder Zwischenzähler vorhanden ist, dann ist eine Abrechnung zwischen den Parteien nach Verbrauch unmöglich! In solchen Fällen wird man sich regelmäßig auf feste Pauschalbeträge einigen müssen.
Hallo,
da der Zähler vermutlich auf den Vermieter angemeldet ist und der Allgemeinstrom darüber läuft, kann Mieter A ihn nicht für sich alleine anmelden. Für Allgemeinstrom gibt es gewisse Standardformeln, die zur Berechnung herangezogen werden können. Das Ergebnis wird dann auf alle betroffenen Mieter umgelegt, den Rest kann er dem Mieter A in Rechnung stellen. Er muss allerdings eine genau Aufschlüsselung der Berechnung vorlegen. Somit hat er den Nachweis erbracht, Mieter A muss bezahlen.
Gruß Surfmainz
Hallo l.t.,
das kann doch wohl nicht wahr sein, daß einer Vermietet und sich dann mit dem Strom so ein „Gemauschel“ hält.
In der Regel hat die Wohnung eine Unterverteilung mit einem eigenem davor geschaltetem Zähler.
Ihr Vermieter ist für die Installation dieses Zählers zuständig.
In diesem speziellen Fall hätte er schon im Mietvertrag die Modalitäten der Stromverrechnung regeln und diese zeitnah und plausibel aufstellen sollen.
Für ein paar Teuros bekommt man einen Nebenzähler, den man privat vom Elektriker seines Vertrauens in die Wohnungszuleitung installieren lässt.
Sie könnten jetzt in der neuen Wohnung mit eigenem Zähler Ihren Stromverbrauch ermitteln und diesen hochrechnen, dann kommen Sie in etwa, wenn sich nichts geändert hat (z.B. Durchlauferhitzer, Klimaanlage etc.) auf den realen Wert, der real zugrunde gelegt werden kann.
Rechtlich ist er auf Ihr Wohlwollen angewiesen.
Beste Grüße
hardy
Für
Naja… wenn Mieter A schon wusste, dass er den Zähler
nicht anmelden konnte, hätte er Vermieter B darauf
hinweisen müssen. Es stellt sich nun hier die Frage, ob
über Stromkosten was im Mietvertrag steht. Wenn der Zähler
so geschaltet ist dass noch andere Sachen mit draufhängen,
muss der Vermieter dann mit dem Mieter abrechnen, notfalls
über Pauschalen. Dies sollte allerdings im Mietvertrag
verankert sein. Die rechtliche Grundlage kenne ich nicht.
Moin,
ungewöhnlicher Fall.
Erstens Mietvertrag anschauen.
Zweitens mit Deinem Versorger(Stadtwerk) sprechen.
Der ist im Sinne der neuen Energiewelt Meßstellenbetreiber/Meßstellendienstleister und Klärung verlangen. Bis hierhin kostenlos.
Drittens Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.
Du mußt nur das zahlen, was du verbrauchst und über den Zähler eindeutig zuordenbar ist. Ansonsten muß die Hausinstallation geändert werden (aber hier sind wir wieder im Mietvertrag…)
Ronald
Hallo,
Mieter A hat nach drei Jahren seine Wohnung gekündigt. Jetzt
kommt Vermieter B mir mit einer Stromkostenabrechnung für 2007
gibt es mehrere Vermieter???
bis 20019. Beim Einzug war aber nie eine solche Vereinbarung
getroffen. Mieter A wollte seinen Strom anmelden und hat nach
dem Zähler und dessen Nummer gefragt. Aber Mieter A konnte ihn
nicht anmelden, da über diesen Zähler noch der Strom für Flur,
Keller und andere Sachen laufen. Vermieter B kann meinen
genauen Stromverbrauch gar nicht nachweisen.
Sehr merkwürdig
Ist es überhaupt möglich das der Mieter mit den Vermieter
seine Stromkosten abrechnen muss?
nein…mit den anbieter
Obwohl man es nicht nachweisen kann?
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.