Stromleitung in Erdreich in Schutzrohr?

Hallo,

muss eine Stromleitung bei einem Neubau im Erdreich in einem Schutzrohr verlegt werden?

Ich frage deshalb weil dies bei mir nicht der Fall ist und die Stromleitung zudem nur in etwa 2 cm Tiefe verläuft obwohl eigentlich ca. 80 cm vorgeschrieben wären.

Das Gebäude befindet sich um rückwärtigen Bereich meines Grundstücks, deshalb musste die Leitung innerhalb des eigenen Grundstück im Erdreich verlegt werden.

Ich habe das ganze gefilmt und bei Youtube reingestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=kzYWrLDbBZU

Und ja es war zumindest formell eine Fachfirma am Werk.

Bitte nur fachliche Stellungnahmen und keine unqualifizierten Vermutungen.

Gruß

Darius

Hallo Aufgrund seiner Beschaffenheit muß Erdkabel nicht in einem Schutzrohr verlegt werden. Es sollte in Spatentiefe liegen und wenn die Gefahr besteht daß an dieser Stelle Grabungsarbeiten bestehen sollte man Kabelabdeckungen und ein gelbes Kabelkennzeichnungsband obenauf verlegt werden.
Viele Grüße noro

Hallo,

muss eine Stromleitung bei einem Neubau im Erdreich in einem
Schutzrohr verlegt werden?

Erdkabel darf direkt im Erdreich verlegt werden. Es muss aber gegen Beschädigung gesichert werden. Dies geschieht in Erde durch ausreichend tiefe Verlegung. Oder - wenn man nicht tief genug buddeln kann - durch Kabelschutzhauben (etwa von FRÄNKISCHE).

Nur:
Dein Kabel liegt beim besten in NICHTS, was ich „ERDE“ bezeichnen würde…
Bauschutt, Schotter, Brocken, … da MUSS selbstverständlich ein Rohr drüber oder das Kabel im Sandbett eingebettet werden. (Also ausreichend Sand unter und über dem Kabel.

Die Kombination aus extrem flacher Verlegung und scharfen, kantigen, spitzen Steinen ist das Ungünstigste, was man sich denken kann.

Kabelverlegung in Erdreich
servus

Bitte nur fachliche Stellungnahmen und keine unqualifizierten Vermutungen.

gerne.
Zu dem was der Vorschreiber schon korrekt gesagt hat noch ein paar detailliertere unterfütterungen:

Bezüglich der Verlegung in Erde gibt
es in der derzeitig gültigen Ausgabe
keine Festlegung, in welcher Tiefe im
Erdreich die Kabel zu verlegen sind

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100
Teil 520) enthält nur allgemeine
Hinweise, dass Kabel so verlegt werden
müssen, dass eine Beschädigung vermie-
den wird

VDE 0276-603 (VDE 0276
Teil 603). Die Tabelle im Abschnitt 3 der
Änderung A1 legt Folgendes fest:
„Kabel sind gegen nachträgliche und mechanische Beschädigungen zu schüt-
zen. In Erde verlegte Kabel gelten ab Verlegetiefe mindestens 0,6m als ausrei-
chend mechanisch geschützt“

„Bei geringeren Verlegetiefen ist das Kabel durch andere Maßnahmen entsprechend
zu schützen.“

„An Stellen, an denen die emp-
fohlene Verlegetiefe nicht eingehalten
werden kann, müssen andere Maßnah-
men für den mechanischen Schutz vor-
gesehen werden. Ein Markierungsband
alleine reicht hierfür nicht aus. Kabelab-
decksteine (Kabelhauben) können die-
sen zusätzlichen mechanischen Schutz
erfüllen“
soviel zur Verlegetiefe.

Kabeltypen, welche zur direkten Verlegung in Erdreich zugelassen sind (zB NYY),
brauchen nicht in Leerrohr verlegt zu werden.

Gruß

Korrektur

Dein Kabel liegt beim besten Willen in NICHTS, was ich als „ERDE“
bezeichnen würde…

Das Kabel würde ich jetzt bereits ganauestens auf Beschädigungen untersuchen.
Anschließend als Minimum ein Schutzrohr mit erhöhter Druckfestigkeit drüber ziehen.
Also nicht das billige Flexrohr, sondern das bessere FFKus-EM-F.

http://www.fraenkische.com/de/Elektroinstallation/Pr…

Vor Spatenstichen schützen Abdeckhauben:

http://www.fraenkische.com/de/Elektroinstallation/Pr…

Hallo!

Du hast ja schon Fachkommentare gehört, denen schließe ich mich an.

Das geht in keinem Fall so. Auch mit einem Schutzrohr ist bei der geringen Tiefe kein Schutz gegen spätere Beschädigungen durch Gartenarbeit oder die reine Erdbewegung durch Setzung usw. gegeben.

Das soll so flach über das ganze Grundstück führen ? Was ist das denn überhaupt, Deine Hauptleitung ?

60 cm wäre normal und wenn man das unter,neben,über dem Kabel in Sand verlegt und Rest mit Füllboden OHNE große Steine auffüllt wäre es auch ohne Schutz OK. Trassenband schadet nie.
Flacher verlegt erfordert IMMER ein Kabelschutzrohr, aber weniger als 40 cm Überdeckung würde man nie machen. Es gibt auch keinen zwingenden Grund dazu.

Und Schutzrohr immer deutlich dicker (2-3 fach Kabeldurchmesser) als reine Leitung, auch das bietet Zusatzschutz.

Für Erdverlegung bieten sich solche Schutzschläuche aus zähem PE an, außen wellig, innen GLATT ! Sogar mit Zugschnur eingelegt !
http://www.eibmarkt.com/de/ELEKTRO-HKL-INSTALLATION/…

Nochmals, auch das Schutzrohr wird niemals in Steinbruch und Schotter verlegt !

MfG
duck313

servus duck

…weniger als 40 cm Überdeckung würde man nie machen. Es gibt
auch keinen zwingenden Grund dazu.

als reine Vermutung könnte es da schon einen Grund geben, der sich der Kenntnis des Fragrers je nach Konstellation entzieht

Wenn im Vertrag des Elektrikers drinsteht „fachgerechter Kabelgraben erfolgt bauseits“
(bei mir würde das tatsächlich so im Vertrag festgehalten werden)
aber die Termine im Bauablauf wie so oft durcheinandergeraten
und der Stromanschluß hergestellt sein muss, noch bevor die Baufirma sich um den Kabelgraben kümmern kann

dann bleibt dem Eli gar nichts anderes übrig als das Kabel ohne Kabelgraben zu verlegen.

Schliesslich ist 2cm Tiefe etwa dasselbe wie oberirdisch verlegt
hört sich jedenfalls sehr nach Provisorium an, da er ja was von einer Fachfirma schreibt

viele Grüße

Hallo!

zudem nur in etwa 2 cm Tiefe verläuft obwohl eigentlich ca. 80 cm vorgeschrieben wären. …

Da fehlt doch noch einiges an Aufschüttung, wenn ich das Richtig sehe…
http://www.file-upload.net/download-9381793/Unbenann…

Sepp.

Eigentlich wollte ich zu diesem „fachlichen“ Kommentar was schreiben, aber jetzt verkneife ich es mir.

lg tugu

1 Like

Ich Schließe mich dem an, daß diese Art von Verlegung unsinnig ist. Wenn das Kabel nicht über einen FI abgesichert ist, ist es sogar gefährlich.
Meines erachtens müsste sie tiefer liegen oder abgedeckt sein.
Aber MUSS gibt hier nicht. Die dazu gültige DIN VDE ist in Deutschland leider nur eine Empfehlung. Man muss sich nicht daran halten. Das ist das grundlegende Problem dieser Vorschrift. Dazu müsste sie Gesetz sein.
Worauf willst du mit der Frage hinaus?

Hallo!

Aber MUSS gibt hier nicht. Die dazu gültige DIN VDE ist in
Deutschland leider nur eine Empfehlung. Man muss sich nicht
daran halten.

Es ist jedermann freigestellt, statt Schrauben DIN912 solche mit 7eckigem Kopf und Gewinde M5,68 x 1,9 zu verwenden. Solches Tun ist i. a. nicht zweckmäßig, aber im Ausnahmefall kann es sinnvoll sein. Verboten ist es jedenfalls nicht. Auch von der Sicherheit dienenden VDE-Regeln kann man abweichen, wenn man genau weiß, was man tut. Es gibt solche wohlbegründeten Fälle. Aber wehe, es kommt in der Folge zum Schaden. Dann missachtete man die Regeln der Technik und wird in gleicher Weise zur Rechenschaft gezogen, als hätte man gegen ein Gesetz verstoßen.

Gruß
Wolfgang

Das ist ja das Problem. Wie viele Unfälle würden nicht passieren, wenn die VDE Gesetz wäre.
Das hätte auch noch den Vorteil, daß sie und somit jede Änderung veröffentlichungspflichtig wäre. Dann muss man sie nicht für teuer Geld kaufen.
Allein bei den Ausnahmen bei der Regelung des Schutzes von Endstromkreisen bekomme ich Kopfschmerzen.

„Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind“

"ANMERKUNG: Eine Ausnahme darf gemacht werden für:

Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder

Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden."

Wenn du „Benutzung nur durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen“ an die Steckdose schreibst, bist du fein raus.
Warum ist das erlaubt??

Hallo Wolfgang,

das ist so wie Du sagst. Ich habe hier momentan aber eine
DIN EN 50065-1 VDE 0808-1:2012-01
Signalübertragung auf elektrischen Niederspannungsnetzen im Frequenzbereich 3 kHz bis 148,5 kHz
Da es eine EN ist, hat diese Vorschrift meiner Meinung Gesetzeskraft, die sogar über dem Grundgesetz steht.

Zu dem Kabel.
Es sieht so aus, daß der Kolege dort eine Terasse anlegen will. Dann kann er sein Kabel so liegen lassen.
Ohne neu nachzuschlagen (ich glaube es war VDE0105 oder 0101?) wird „die Kabeltiefe mit o,7 mtr“. angegeben." Ein sogenanntes Trassenband ist nicht erforderlich, weil so ein Merkband den Bagerfahren nicht von seinefr Sorgfaltspflicht entbindet". So ungefähr stet es in der Vorschrift.

Grße
Karlgustav

Guten Morgen!

Ein sogenanntes
Trassenband ist nicht erforderlich, weil so ein Merkband den
Bagerfahren nicht von seinefr Sorgfaltspflicht entbindet".

Es gibt keinen vernünftigen Grund, auf ein Trassenband zu verzichten. Es kostet fast nichts und der Aufwand für seine Verlegung ist vernachlässigbar. Natürlich nützt das Trassenband nichts, wenn es unter dem Kabel und direkt auf dem Kabel liegt. Ein bisschen höher sollte es schon liegen, damit man bei einer Grabung zuerst das Trassenband zufassen bekommt und dann weiß „Aufpassen, da kommt gleich was, das heil bleiben muss!“ Vorschriften hin oder her, es ist praxisgerechter, bei der Verlegung Vorausschau und Sorgfaltspflicht walten zu lassen, statt andere Leute in eine vermeidbare Falle laufen zu lassen, um nach Eintritt eines Schadens Vorträge über Sorgfaltspflichten zu halten.

Gruß
Wolfgang

Ich stimme dir und Karlgustav zu. So verlegt man kein Kabel. Bei der Tiefe müsste man das Trassenband auf dem Erdreich befestigten.
Es gehört dem Nachbarn und verläuft auf Grund der baulichen Gegebenheiten auf seinem Grundstück.
Die Frage ist doch wohl folgende. Gibt es ein Gesetz, auf desen Gundlagen er den Nachbarn „zwingen“ kann, es anders, sicher zu verlegen?
Wenn die Firma, die es verlegt hat, sagt, auf Grund der baulichen Gegebenheit ist eiine andere Verlegung nicht möglich gewesen und es so in Ordnung ist, wird sich der Nachbar drauf berufen.

Auch eine EN ist kein Gesetz. Sie wird in Deutschland zu DIN-EN.
Wenn sie Gesetz wäre, ist sie veröffentlichungspflichtig und somit für jeden allgemein zugänglich. Diese Norm muss man aber kaufen. Es die Art der Verlegung mit dem Hintergrund empfohlen, daß wenn man es so macht ist es im allgemeinem sicher.

Hi Wolfgang,

der Meinung bin ich auch, aber in der Vorschrift ist es so drin, wie gesagt man brauch sich nicht danach richten.

Danke
Karlgustav