Stromlieferant hat fristlos gekündigt - Endrechnung aber i.v.Höhe. Kann ich rechnung kürzen?

Hallo,

Ich habe eine Kündigung durch den Stromanbieter bekommen, da ich die
Abschlagszahlung wegen unstimmigkeiten mit dem Bonus aus Jahr 1.
eingestellt hatte.

Nach ca. 6 Monaten Laufzeit (vom 2 Vertrags Jahr) wurde ich nun frsistlos gekündigt (Packettarif).

Jetzt will er den Gesamtpreis für das Jahr -20 Euro (wird als Kulanz auf der Rechnung bezeichnet) von mir haben.

Ich hab schon ein bischen nachgfeforscht, im rechtsportal meinten die
meißten das ich wohl das Zahlen muß, aber das ich mir die
Aufwendungen,Steuern,Entgelte,Einkauspreisstrom usw. ( die jetzt für den
Betreiber ja nicht mehr anfallen) abziehen kann.

Ich habe mir die Daten aus den Inet zusammengesammelt und eine Rechnung gemacht.

Wenn sich jemand von euch damit auskennt könnte er/sie mir infos geben
ob das so korrekt ist. (order mir auch gerne eine adresse nennen wo man
mir das sagen kann).

Nach der folgenden Rechnung würde ich mir dann 249,53 Euro abziehen.

( Damit zahl ich dann zwar noch 50,- Mehr als wenn der Vertrag bis zu ende lief, aber besser als 300,- Euro zuviel)

Rechnung 2016 (alle Preise in Cent/kiloWattStunde c/kWh(außer eine)
(Ich hab versucht die Zahlen untereinander zu rücken, aber das funktioniert hier wohl nicht)

Netto

3,97 c/kWh Stromeinkaufspreis Börse stand 11.02.2016

2,39 Konzessionsgebühren

2,05 Strom&Ökosteuer

0,55 Energiesteuer


8,96 summe

1,70 MwSt 19%


10,66 gesamt 1

======

Brutto

0,7561 EEG Umlage

0,530 KWK Umlage

0,450 Umlage nach §19 StromNEV

0,048 Offshore haftungs

0,45 Umlage für abschaltbare Lasten

6,2832 Netzentgelt Hamburg 2016 Arbeitspreis

8,5173 gesamt 2

19,1773 cent kWh (Gesamt 1+2)

=================

1232 kWh wurden nicht verbraucht x 19,1773-> 236,26 Euro

+Netzentgelt 2016 Grundpreis

Anteilig 13,27 Euro (24,-Euro Jahr)

                                             ---------------------------

249,53 Euro Gesamt

==========================

Ich bin kein Rechtsanwalt, habe aber im Allgemeinen ein ganz gut zutreffendes Rechtsempfinden.
Meine Meinung dazu: Den verbraucheten Strom musst Du natürlich in voller Höhe zahlen.
Die Grundgebühr solltest Du eigentlich auch nur bin zur Kündigung zahlen müssen, denn immerhin hast ja nicht Du, sondern der Anbieter gekündigt (wäre ja ein cooles Geschäftsmodell: Die Kunden nach 1 1/2 Jahren zu kicken und dann noch 1/2 Jahr weiter zu kassieren)
Inwiefern sich da noch Extrazahlungen aus dem Bonus-Meinungsverschiedenheiten dazu kommen kann man nur nacvh Lesen der genauen Vertragsbedingungen und der Anbieter-AGB sagen.
Dort könnte möglicherweise auch stehen, dass bei schuldhaftem Zahlungsverzug der Vertrag gekündigt werden kann und die Grundgebühr trotzdem weiter fällig wird (ich meine, das einmal bei einem Handyvertrag gesehen zu haben). In diesem Fall hast Du natürlich verloren, denn Du hast/hättest das vor Vertragsabschluss lesen können und somit akzeptiert.

Alles in Allem: Ohne den genauen Vertrags- und AGB-Text dürfte eine verbindliche Aussage nicht möglich sein. Evtl. einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale befragen.

Viel Glück

Wieso kann man denn hier nach nur 8 Minuten keine Korrekturen mehr vornehmen? Das finde ich ziemlich kleinlich? Zumindest könnte man dann auch das Änderungs-Icon ausblenden. Sehr schlecht gemacht, das.

tolles geschäftsmodell. den strom bezahlen, den grundpreis nicht. weil ja der zähler nicht benutzt wurde? und das netz natürlich auch nicht? und den strompreis berechnet man sich neuerdings auch selber, wie man gerade meint?

ach so.

zum up: deine rechnung kannst abver sowas von vergessen. schau gefälligst in die agb des vertrags, den du abgeschlossen hast. und wenn du dann meinst, dass da irgendwas ungültiges drinsteht, lass dich diesbezüglich beraten. rechne aber damit, dass die beratung mit sicherheit teurer werden wird als das, was du angeblich sparst.

btw., hast du eigentlich mal darüber nachgedacht, von wem genau wan welcher strom geliefert wurde? von wegen örtlicher netzbetrreiber und so? kam von dem auch schon eine rechnung?

Komm mal runter.
Du tust jas gerade so als wärst Du der Lieferant.

tolles geschäftsmodell. den strom bezahlen, den grundpreis nicht.

Er schrieb das man die Grundgebühr bis zum Vertragsende bezahlen solle.

Ich bin kein Rechtsanwalt,

ach so

Du doch auch nicht

schau gefälligst in die agb

Achte auf deinen Ton

btw., hast du eigentlich mal darüber nachgedacht, von wem genau wan
welcher strom geliefert wurde? von wegen örtlicher netzbetrreiber und
so? kam von dem auch schon eine rechnung?

Versteh ich nicht.
Es geht um meine Stromrechnung von meinem jetzt Ex-Stromversorger.
Das heißt der fragliche Strom wurde logischerweise durch Ihm geliefert.
Alles was nach der Kündigung passiert, damit hat er nichts mehr zu tun.

wenn du dann meinst, dass da irgendwas ungültiges drinsteht, lass dich diesbezüglich beraten. rechne aber damit, dass die beratung mit sicherheit teurer werden wird als das, was du angeblich sparst.

Es geht nicht um ungültige Formulierungen in den AGBs, es geht um eine rechtswiedrige Abrechnung.

Man kann jetzt schon sagen das hier offensichtlich in betrügerischer Absicht zuviel berechnet wurde, da man annimt das ich so wie Du denke und einfach bezahle.

Ich habe schon ein paar nützliche Informationren bekommen.
Die Energiesteuer fällt raus (gilt nur für Öl&Gas)
Mwst fehlt bei der Anteiligen letzten Position.

Ich hab die Rechnung nochmal korrigiert;
Rechnung 2016 (alle Preise in Cent/kiloWattStunde c/kWh(außer Netzentgelt Grundpreis)

Netto
3,97 c/kWhStromeinkaufspreis Börse stand 11.02.2016
2,39 Konzessionsgebühren
2,05 Strom&Ökosteuer
6,354 EEG Umlage
0,445 KWK Umlage
0,378 Umlage nach §19 StromNEV
0,040 Offshore haftungs
0,006 Umlage für abschaltbare Lasten
5,28 Netzentgelt 2016 Arbeitspreis

20,913 Summe cent kWh Netto

252,52 Euro <= (1207,5 kWh x 20,913 c/kWh)

13,35 Euro <= Anteilig Netzentgelt 2016 Grundpreis(24,-Euro Jahr) taggenau 203 von 365 tagen

265,87 Euro Netto

50,52 Euro MwSt (19%)

316,39 Euro Gesamt

Gute Tipps zu diesem Thma gibts bei http://www.strom-magazin.de und/oder http://www.123recht.net