Hallo, dürfen Stadtwerke einem Privatkunden bei Zahlungsverzug die Stromlieferung sperren! (Gaslieferung). In unserem Haus ist es zu einem Wohnungsbrand gekommen, da ein Mieter dem der Strom abgestellt wurde mit Kerzen hantierte. Für Klarstellung der Rechtslage wäre ich dankbar! Gruss
Hallo, postrah,
ja, die Stadtwerke können bei Zahlungsverzug die Lieferung sperren.
Wenn der Mieter dann mit Kerzen hantiert und dadurch einen Wohnungsbrand auslöst fällt das unter die Haftpflicht. Rechtlich gesehen muss er durch sein fahrlässiges Handeln für alle entstandenen Schäden haften. Insoweit ist die Rechtslage eindeutig: der Verursacher des Brandes kann vom Vermieter und den Mietmietern, die gleichfalls zu Schaden gekommen sind in die Pflicht genommen werden. Bleibt zu hoffen, dasss eine Haftplichtversicherung sowie eine Rechtschutzversicherung besteht.
Mit Grüßen: Schaddie