Hallo,
Hauserwerber X entscheidet sich nach dem Einzug für Stromanbieter Y, widerruft aber rechtzeitig und erhält dafür eine Bestätigung.
Muss X es hinnehmen, dass Stromanbieter Y für den Zeitraum von Einzug bis 6 Wochen danach trotz Widerrufes Stromlieferant ist, weil „bereits alles in die Wege geleitet wurde und dies beim bisherigen Stromanbieter und Netzbetreiber nicht mehr rückgängig zu machen“ sei?
Gruß
Jooge