Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X hat sich um Kosten zu sparen dazu entschlossen, über Verivox den Stromanbieter zu wechseln.
Aufgrund einer etwas längeren Kündigungsfrist von drei Monaten beim städtischen Versorger hat X also zeitig einen neuen Vertrag beim neuen Stromlieferer abgeschlossen (Vertragsbeginn 01.04.11). Nun bekommt X vom neuen Versorger eine Mail mit der Bestätigung, dass am 01.04.2011 der Strom verbindlich geliefert wird. So weit, so gut.
Die Konditionen unterscheiden sich allerdings zum Nachteil von X um 2 Cent je kWh.
Ein Anruf beim neuen Stromanbieter hat X nicht weiter gebracht, da wird nur darauf hingewiesen, dass sich mitlerweile die Preise erhöht haben und der unterschriebene Vertrag nicht gelte. Auch eine Drohung mit dem Anwalt blieb vollkommen regunslos.
Nach dem Verständnis von X ist nur ein Vertrag zu den versprochenen Konditionen, nicht jedoch zu den aktuellen Konditionen entstanden, ist das so korrekt?
Was kann X dagegen machen, dass er jetzt zu überhöhten Preisen versorgt wird? Ein Anwalt ist sicherlich bei einem Verbrauch von 1700 kWh zu teuer.
Vielen Dank und Grüße
Alex
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X hat sich um Kosten zu sparen dazu
entschlossen, über Verivox den Stromanbieter zu wechseln.
Aufgrund einer etwas längeren Kündigungsfrist von drei Monaten
beim städtischen Versorger hat X also zeitig einen neuen
Vertrag beim neuen Stromlieferer abgeschlossen (Vertragsbeginn
01.04.11). Nun bekommt X vom neuen Versorger eine Mail mit der
Bestätigung, dass am 01.04.2011 der Strom verbindlich
geliefert wird. So weit, so gut.
Die Konditionen unterscheiden sich allerdings zum Nachteil von
X um 2 Cent je kWh.
Hallo,
man kann vermuten, dass im Vertrag mit dem neuen Anbieter vermutlich eine Klausel im Kleingedruckten steht, in dem dann als vereinbart gilt, dass eine zwischenzeitliche Strompreiserhöhung gültig wird.
Zudem kommt es darauf an, wann der Vertrag mit dem neuen Anbieter geschlossen wurde und ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Erhöhung im Vertrag stand, aber von Ver… nicht weiter gemeldet wurde.
Vielleicht einmal in den Vertrag schauen und nochmals melden?
Schönen TAg.
Ein Anruf beim neuen Stromanbieter hat X nicht weiter
gebracht, da wird nur darauf hingewiesen, dass sich
mitlerweile die Preise erhöht haben und der unterschriebene
Vertrag nicht gelte. Auch eine Drohung mit dem Anwalt blieb
vollkommen regunslos.
Nach dem Verständnis von X ist nur ein Vertrag zu den
versprochenen Konditionen, nicht jedoch zu den aktuellen
Konditionen entstanden, ist das so korrekt?
Was kann X dagegen machen, dass er jetzt zu überhöhten Preisen
versorgt wird? Ein Anwalt ist sicherlich bei einem Verbrauch
von 1700 kWh zu teuer.
Vielen Dank und Grüße
Alex
Hallo,
in einem bestehenden Vertrag hätte man ein Sonderkündigungsrecht.
Jetzt mal das Kleingedruckte durchsehen, wann genau Vertragsbeginn war und im Netz suchen wann die Preisanpassung
genehmigt und veröffentlicht wurde.
In den Preisvergleichsportalen steht aber sinngemäß, daß sie nur vergleichen, was sie wissen. Einen Vergleich für einen Termin in der Zukunft, der bereits veröffentliche Preisänderungen berücksichtigt, ist mir (leider) nicht bekannt.
Cu Rene
Hallo,
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X hat sich um Kosten zu sparen dazu
entschlossen, über Verivox den Stromanbieter zu wechseln.
Aufgrund einer etwas längeren Kündigungsfrist von drei Monaten
beim städtischen Versorger hat X also zeitig einen neuen
Vertrag beim neuen Stromlieferer abgeschlossen (Vertragsbeginn
01.04.11). Nun bekommt X vom neuen Versorger eine Mail mit der
Bestätigung, dass am 01.04.2011 der Strom verbindlich
geliefert wird. So weit, so gut.
Die Konditionen unterscheiden sich allerdings zum Nachteil von
X um 2 Cent je kWh.
Hallo,
man kann vermuten, dass im Vertrag mit dem neuen Anbieter
vermutlich eine Klausel im Kleingedruckten steht, in dem dann
als vereinbart gilt, dass eine zwischenzeitliche
Strompreiserhöhung gültig wird.
Zudem kommt es darauf an, wann der Vertrag mit dem neuen
Anbieter geschlossen wurde und ob zu diesem Zeitpunkt bereits
die Erhöhung im Vertrag stand, aber von Ver… nicht weiter
gemeldet wurde.
Vielleicht einmal in den Vertrag schauen und nochmals melden?
Tatsächlich im Kleingedruckten steht drin, dass EEG-Zuschläge den Strompreis zwischenzeitlich erhöhen können.
Die AGBs sind meiner Meinung nach sehr unglücklich formuliert, einen Absatz davor steht, dass der vereinbarte Strompreis bereits sämtliche Zuschläge, unter anderem EEG bereits enthält.
Schönen TAg.
Vielen Dank
Hallo,
Hallo,
in einem bestehenden Vertrag hätte man ein
Sonderkündigungsrecht.
Jetzt mal das Kleingedruckte durchsehen, wann genau
Vertragsbeginn war und im Netz suchen wann die Preisanpassung
genehmigt und veröffentlicht wurde.
In den Preisvergleichsportalen steht aber sinngemäß, daß sie
nur vergleichen, was sie wissen. Einen Vergleich für einen
Termin in der Zukunft, der bereits veröffentliche
Preisänderungen berücksichtigt, ist mir (leider) nicht
bekannt.
aber warum nimmt der Stromlieferant den Vertrag denn an, wenn er nicht weiss, ob er die Konditionen halten kann?
Cu Rene
Grüße Alex
Hallo,
Hallo,
in einem bestehenden Vertrag hätte man ein
Sonderkündigungsrecht.
Im Kleingedruckten steht drin, dass mind. zwei Monate vor der Erhöhung die neuen Konditionen beim Verbarucher sein müssen. Die neuen Konditionen kamen 10 Tage vorher.
Jetzt mal das Kleingedruckte durchsehen, wann genau
Vertragsbeginn war und im Netz suchen wann die Preisanpassung
genehmigt und veröffentlicht wurde.
Lieferbeginn ist 01.04.2011
Vertragsabschluss Antrag war 17.01.2011
Vertragsabschluss Annahme war 20.01.2011
Neue Konditionen seid 18.03.2011
Mitteilung über Konditionen 22.03.2011
In den Preisvergleichsportalen steht aber sinngemäß, daß sie
nur vergleichen, was sie wissen. Einen Vergleich für einen
Termin in der Zukunft, der bereits veröffentliche
Preisänderungen berücksichtigt, ist mir (leider) nicht
bekannt.
aber warum nimmt der Stromlieferant den Vertrag denn an, wenn er nicht weiss, ob er die Konditionen halten kann?
Cu Rene
Grüße Alex