Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Studentenstadt, welche von meinem Sohn genutzt wird.
Den entsprechenden Stromliefervertrag habe ich abgeschlossen.
Mitte Dezember erhalte ich von meine Stromlieferanten eine Bestätigung über die Abmeldung meines Stromliefervertrags.
Da ich keine Abmeldung vorgenommen habe hackte ich nach.
Es stellt sich nun heraus, dass in dem Mehrfamilienhaus in dem sich die ETW befindet wohl ein Mieter ausgezogen ist und fälschlicherweise die Zählernummer meines Stromzähler bei seiner Stromanmeldung mitgeteilt hat. Der Netzbetreiber meldet daraufhin mich - als Zählerinhaber - bei meinem Stromanbieter ab.
Mein Stromanbieter will nun den (nicht von mir gekündigten) Stromvertrag abrechnen und bieten mir einen neuen Vertrag an.
Da ich demnächst eine Bonuszahlung erhalten würde möchte ich an meinem Stromvertrag festhalten und habe dies meinem Stromanbieter mitgeteilt.
Mein Stromanbieter sagt das geht nicht.
Als Laie verstehe ich nicht, dass ein Dritter einen Vertrag zwischen mir und meinem Stromanbieter kündigen kann.
Kann er auch nicht. Sonst könnte ich für dich auch eine Waschmaschine kaufen.
Problem ist hier, dass der Stromanbieter sich zur Entgegennahme der Kündigung verpflichtet sieht, da man eben bei einer tatsächlichen Kündigung nicht direkt beim alten Anbieter kündigen muss, sondern das im Zuge des Wechsels automatisch geschieht.
Und mir ist auch schleierhaft wie ein Dritter nur bei falscher Zählernummer überhaupt hatte kündigen können.
Denn es kann ja auf dem Kündigungsschreiben nicht der Name übereinstimmen, von der Unterschrift mal ganz abgesehen.
Hier kann nur die Adresse (klar, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist) identisch sein und die falsch angegebene Zählernummer (wie auch immer man das hinbekommen hat, denn diese Daten entnimmt man ja nicht nach einem Besuch im Keller sondern aus seiner letzten Rechnung.
Egal.
Nein, Du kannst verlangen der Stromanbieter klärt das mit dem einzigen der dafür verantwortlich ist. Und dein alter Vertrag bleibt wie bisher.
Die Energieversorger sind in solchen Dingen oft erschreckend „großzügig“. Ich erinnere mit an einen Fall aus Referendariatszeiten, den ich entscheiden musste, bei dem ein neuer Mieter sich einfach mit der Zählernummer des Nachbarn angemeldet hatte. Das ist dort niemand aufgefallen! Und als sich besagter Mieter dann mit hohen Schulden beim Versorger aus dem Staub machte, ging der Ärger für den Nachbarn los. Obwohl die Sache eindeutig war, prozessierte der Versorger, und bekam dann von mir natürlich eine Abfuhr!
Dem Versorger klar machen, dass der andere Mieter ohne ausdrückliche Vollmacht deinerseits den Vertrag nicht wirksam kündigen konnte, und dieser insoweit ungekündigt fortbesteht und damit dann auch Anspruch auf den Bonus besteht, und hier überhaupt kein Platz für einen neuen Vertrag ist. Zudem freundlich darauf hinweisen, dass man diesbezüglich Feststellungsklage erheben wird, wenn das Fortbestehen des Vertrages nicht binnen zwei Wochen bestätigt wird.
Das alles bitte sauber schriftlich per Papier und Einschreiben machen.
@JuliJuli
Und was hat jetzt Ihre Bemerkung zur Klärung des Sachverhalts/der Anfrage beigetragen?
Wer nix zu sagen hat, sollte m.E. auch nicht antworten.