Stromliefervertrag online - immer auch online kündbar ?

ich habe einen Stromliefervertrag mit Prioenergie, ab 1.6.2011 für 1 Jahr bis 31.5.2012 abgeschlossen und diesen, weil ich für einige Monate ins Ausland verreist bin, Anfang Dezember 2011 zum Ende der Laufzeit gekündigt, und zwar online auf der URL" Myprio" als Kunde eingeloggt.
Nach Rückkehr aus dem Ausland erhielt ich nach Meldung des Stromzählerstandes per 31.5.2012 und Aufforderung zur Endabrechnung per Email die Auskunft, meine am 5.12.2011 eingegangene Kündigung sei unwirksam, weil sie nicht, wie in den AGB´s vorgeschrieben, per Briefpost eingegangen sei.
Die AGB´s hatte ich natürlich nicht so gründlich studiert und war der nsicht gewesen, ein online abgeschlossener Vertrag müsse auch online kündbar sein.
Wer hat dazu Erfahrungen oder Kenntnisse ?

Hallo wirhier,

ich arbeite bei einem örtlichen Stromanbieter.
PrioStrom gehört zur ExtraEnergie Gruppe und damit zu den sog. „Billig-Anbietern“. Diese locken meistens mit günstigen Preisen, während sich dahinter ein miserabler Kundenservice versteckt. Ich persönlich halte nichts von den Discountern, da ich lieber für einen anständigen Kundenservice ein paar Cent mehr ausgebe. Aber das muss jeder selbst wissen - jetzt versuchen wir erstmal, Sie aus dieser Lage zu befreien :smile:

Ich habe mir mal die AGB’s von PrioStrom angesehen. Hier wird dem Kunden mitgeteilt, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf (vgl. AGB 1.6)

Hierzu nehmen wir uns das BGB zu Rate. Das BGB unterscheidet zwischen Schriftform und Textform. Bei der Schriftform ist im Gegensatz zur Textform eine Originalunterschrift gefordert. Die Schriftform ist daher mit einer E-Mail nicht erfüllt. Die Textform fordert dagegen nicht einmal die Verwendung von Papier. Auch eine Email erfüllt die Textform.

Das ist soweit die Aussage vom BGB.

Allerdings hat das OLG München (23 U 3798/11) festgestellt, dass eine E-Mail einem vereinbarten Schriftformerfordernis genügen kann, mit dem Ergebnis, dass ein Vertrag auch per EMail gekündigt werden kann – obwohl Schriftform in den Vertragsbedingungen vorgesehen war. Einfach mal nach dem Aktenzeichen 23 U 3798/11 suchen und die Aussage an PrioStrom weitergeben. Vielleicht hilft ggfs. auch ein Telefonat mit dem Teamleiter Kundenservice!

Wir als lokaler Stromanbieter akzeptieren z.B. schon immer ebenfalls Kündigungen, die per E-Mail eingehen.

Kleiner Tipp noch am Rande: Finger weg von Discountern, die mit Vorauskasse und günstigen Preisen locken. Mit Ihrem Geld wird spekuliert und anschließend erst eingekauft. Nicht, dass der Anbieter pleite geht und Sie Ihre Vorauszahlung verlieren (siehe TelDaFax sowie FlexStrom Gruppe).

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, versuche ich, diese ebenfalls zu beantworten :smile:

Viele Grüße und viel Erfolg bei Ihrer Kündigung
euluwuhu

Hallo,

wenn in den AGB’s dieses drin steht, muss wohl schriftlich gekündigt werden.

ich denke ein Anwalt kann da ggf. besser weiter helfen.

Viel Glück