Liebe Experten,
Nur mal so angenommen. Der örtliche Stromversorger ist sehr teuer. Deshalb wählt „A“ einen preisgünstigeren. A. füllt dessen Vertrag aus mit der Vollmacht, das Vertragsverhältnis zum jetzigen Versorger zu kündigen. Was dieser auch tut. Danach die Kündigungsbestätigung vom örtlichen Versorger. A. leistet die vereinbarten Zahlungen an den neuen Stromlieferanten. Nach einem Monat und vier Tagen meldet sich der örtliche Versorger per Post bei A. und teilt mit, daß der preisgünstige Versorger Insolvenz angemeldet hat. Ab sofort wird A. nun wieder Notversorgt durch den örtlichen Versorger. Viel später kommt dieser auf die Idee, A. eine Rechnung für den Strombezug in der Zeit des anderen Vertragsverhältnisses zu stellen. Mit Mahnungen. Es wurde immer wieder reagiert mit Widersprüchen, die jedoch nie beantwortet wurden. Angenommen, das war 2001. Nun bemüht der örtl. Versorger ein Inkassounternehmen zum Geldeintreiben. Er könnte da jetzt schreiben: „Da jedoch vom Wettbewerber keine Bestätigung und Rückmeldung des Nutzungsrechts mit uns (dem örtl. Versorger) erfolgte, kam kein Vertrag zustande.“ Müßte A. nun den Stromverbrauch wirklich auch dem örtl. Versorger bezahlen, obwohl vertragsgemäß mehr als reichliche Vorauszahlungen an den neuen Versorger (nun leider Pleite) vertragsgemäß geleistet wurden?
A. würde ja gern eine Zahlung vornehmen, wenn er sicher sein könnte, daß alles rechtens wäre. Aber A. bekommt immer sooo Bauchschmerzen, wenn jemand an seine Börse will ohne triftigen Grund dazu.
Wenn nicht alles erfunden wäre, könnte dann A. geholfen werden?
Voller Spannung auf eine Antwort. Danke.
Boris