Strommarkt ganz liberal

Liebe Experten,
Nur mal so angenommen. Der örtliche Stromversorger ist sehr teuer. Deshalb wählt „A“ einen preisgünstigeren. A. füllt dessen Vertrag aus mit der Vollmacht, das Vertragsverhältnis zum jetzigen Versorger zu kündigen. Was dieser auch tut. Danach die Kündigungsbestätigung vom örtlichen Versorger. A. leistet die vereinbarten Zahlungen an den neuen Stromlieferanten. Nach einem Monat und vier Tagen meldet sich der örtliche Versorger per Post bei A. und teilt mit, daß der preisgünstige Versorger Insolvenz angemeldet hat. Ab sofort wird A. nun wieder Notversorgt durch den örtlichen Versorger. Viel später kommt dieser auf die Idee, A. eine Rechnung für den Strombezug in der Zeit des anderen Vertragsverhältnisses zu stellen. Mit Mahnungen. Es wurde immer wieder reagiert mit Widersprüchen, die jedoch nie beantwortet wurden. Angenommen, das war 2001. Nun bemüht der örtl. Versorger ein Inkassounternehmen zum Geldeintreiben. Er könnte da jetzt schreiben: „Da jedoch vom Wettbewerber keine Bestätigung und Rückmeldung des Nutzungsrechts mit uns (dem örtl. Versorger) erfolgte, kam kein Vertrag zustande.“ Müßte A. nun den Stromverbrauch wirklich auch dem örtl. Versorger bezahlen, obwohl vertragsgemäß mehr als reichliche Vorauszahlungen an den neuen Versorger (nun leider Pleite) vertragsgemäß geleistet wurden?
A. würde ja gern eine Zahlung vornehmen, wenn er sicher sein könnte, daß alles rechtens wäre. Aber A. bekommt immer sooo Bauchschmerzen, wenn jemand an seine Börse will ohne triftigen Grund dazu.
Wenn nicht alles erfunden wäre, könnte dann A. geholfen werden?

Voller Spannung auf eine Antwort. Danke.
Boris

DSA?
Ist das zufällig die DSA gewesen?

preisgünstige Versorger Insolvenz angemeldet hat. Ab sofort
wird A. nun wieder Notversorgt durch den örtlichen Versorger.

Voller Spannung auf eine Antwort. Danke.
Boris

Hallo Franz,
Nein, ABOS.
Gruß
Boris

Moien!

Nach einem Monat und vier Tagen hattest du die entsprechende Info! Eventuell könnte man für diesen Zeitraum etwas unternehmen, aber füür den Rest würde ich an deiner Stelle lieber schnell zahlen! Wenn du das Geld ohne die Kosten für Inkassobüro, usww… überweist könntest du Glück haben, daß wenigstens dies nicht eingefordert wird!

Bernd

Hallo Bernd,
Du bestätigst mich in meiner Haltung. Und ich werde das so machen. Einen geschätzten Betrag bis zur Info über die Insolvenz bekommt der, den Rest soll er sich einklagen. Da bin ich dann aber gespannt. Aber es wird wohl so kommen.
Ich meine, es geht doch nicht an, wegen der Geringfügigkeit des Betrages einfach zu zahlen!!! Ich glaub, darauf bauen die aber.
Gruß
Boris

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