Strommast auf dem Grundstück

Ein Strommast auf einem innerörlichen Grundstück muß geduldet werden, das ist klar.
Aber kann man von dem Masteigentümer eine Entschädigung verlangen?
Bei einem „normalen“ Überbau besteht diese Möglichkeit. Gilt das auch für einen Strommasten?
( Zu beachten ist, daß Erschließungsbeiträge(Straße, Wasser, Abwasser usw) vom Grundstückseigentümer zu entrichten sind).

Nächste Frage:
Angenommen auf einem Nebengebäude hat das Stromunternehmen einen Verteilermasten auf das Dach gesetzt, der nicht der Stromversorgung des Grundstückes dient.
Die Balken und der Dachstuhl , an dem der Mast befestigt ist, sind durch Fäulnis und/oder Wurmbefall geschädigt, die Tragfähigkeit der Balken ist nicht einschätzbar.
Wer muß nun für die nötige Sicherheit (Begutachtung, Balkenauswechseln usw) sorgen??
Zwischen dem Eigentümer und der Stromgesellschaft gibt es nur einen Stromliefervertrag, keinen Vertrag, der die baulichen Belange regelt, keinen Grundbucheitrag (Grunddienstbarkeit usw).

Kann man vom Stomlieferanten einen Vertrag verlangen, der die Überlassung baulicher Anlagen (Grundstück, Dachstuhl) und bauliche Unterhaltspflichten regelt??

Für Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar

Salute Willi

PS: Mit welchen Suchanfragen für obiges Problem würdet ihr Googeln?

Ein Strommast auf einem innerörlichen Grundstück muß geduldet
werden, das ist klar.
Aber kann man von dem Masteigentümer eine Entschädigung
verlangen?

Nein normalerweise nicht

Bei einem „normalen“ Überbau besteht diese Möglichkeit. Gilt
das auch für einen Strommasten?
( Zu beachten ist, daß Erschließungsbeiträge(Straße, Wasser,
Abwasser usw) vom Grundstückseigentümer zu entrichten sind).

Nächste Frage:
Angenommen auf einem Nebengebäude hat das Stromunternehmen
einen Verteilermasten auf das Dach gesetzt, der nicht der
Stromversorgung des Grundstückes dient.
Die Balken und der Dachstuhl , an dem der Mast befestigt ist,
sind durch Fäulnis und/oder Wurmbefall geschädigt, die
Tragfähigkeit der Balken ist nicht einschätzbar.
Wer muß nun für die nötige Sicherheit (Begutachtung,
Balkenauswechseln usw) sorgen??

Der dem das Ding gehört. Er muss haften wenn seine Anlage anderen schadet.

Es gibt bei sowas einen Rechtsgrundsatz Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
Das gilt für den Srommasten im Garten, Telefonkabel auf dem Grundstück zur Versorgung von Siedlung XY usw. usw ebenso wie hier, es kommt halt auf den Umfang an.
Jakob

Zwischen dem Eigentümer und der Stromgesellschaft gibt es nur
einen Stromliefervertrag, keinen Vertrag, der die baulichen
Belange regelt, keinen Grundbucheitrag (Grunddienstbarkeit
usw).

???

Kann man vom Stomlieferanten einen Vertrag verlangen, der die
Überlassung baulicher Anlagen (Grundstück, Dachstuhl) und
bauliche Unterhaltspflichten regelt?

???

Für Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar

Salute Willi

PS: Mit welchen Suchanfragen für obiges Problem würdet ihr
Googeln?

Erst mal danke für die Antwort.
Ich würd gerne nochmal nachhaken:

Nächste Frage:
Angenommen auf einem Nebengebäude hat das Stromunternehmen
einen Verteilermasten auf das Dach gesetzt, der nicht der
Stromversorgung des Grundstückes dient.
Die Balken und der Dachstuhl , an dem der Mast befestigt ist,
sind durch Fäulnis und/oder Wurmbefall geschädigt, die
Tragfähigkeit der Balken ist nicht einschätzbar.
Wer muß nun für die nötige Sicherheit (Begutachtung,
Balkenauswechseln usw) sorgen??

Der dem das Ding gehört. Er muss haften wenn seine Anlage
anderen schadet.

Der Mast gehört dem Unternehmen, der fragliche Balken/Dachstuhl dem Grundstückseigentümer.
Der Mast ist am Balken befestigt. Somit haftet der Balkeneigentümerm, wenn derselbe bricht?

Salute Willi

Hallo Willi,

gemäß dem Energiewirstchaftsgesetz als Bundesgesetz ist die aufrechterhaltung einer geordneten Energieversorgung
von jedermann zu dulden.Für dadurch entstehende „Unbillen“ muß in den einschlägigen Vertragswerken der Energieversorger entsprechendes geregelt sein.
Wende dich daher an deinen örtlichen Versorger bzw, an die Gemeindeverwaltung.
Und für die Unterhaltung von Gebäuden ist immer noch der Eigentümer
verantwortlich…:smile:

mfg

Frank