Strommast auf Privatgrundstück

Hallo,
auf dem Grundstück (ehemals Wiese) meiner Eltern wurde ca. 1980 ein Strommast gesetzt, ohne jegliche vorherige Absprache. Als meine Eltern von Arbeit kamen,war der Mast schon aufgesetzt. Da war zu DDR-Zeiten nichts zu machen. Die Starkstromleitungen gehen quer übers Grundstück, jeweils 3 m rechts und links davon darf nichts gebaut werden. Ich habe jetzt das Grundstück und würde gern wissen, ob man vom derzeitigen Energieversorger/Nutzer so etwas wie eine Pacht oder Entschädigung für die Standfläche des Mastes und das nicht nutzbare Land unterhalb der Stromkabel verlangen kann.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
Vielen Dank für Eure Info.
Ines

Liebe Ines,
ich habe leider keine Ahnung.
Ich würde aber auf jeden Fall mal eine Forderung stellen und zwar auf Verlegung des Mastes. Schließlich wurde er ohne Wissen und Zustimmung gesetzt. Gewohnheitsrecht entsteht nach 30 Jahren. Gibt es den Mast schon so lange? Evtl.zählen die DDR-Jahre gar nicht mit. ABer wie gesagt: ich kann nur mutmaßen.
Gruß
Rita

Hallo Ines,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. An deiner Stelle
würde ich mich mal bei deiner Gemeinde erkundigen oder
bei einem Anwalt.
Grüße!

Hallo,
auf dem Grundstück (ehemals Wiese) meiner Eltern wurde

ca.

1980 ein Strommast gesetzt, ohne jegliche vorherige

Absprache.

Als meine Eltern von Arbeit kamen,war der Mast schon
aufgesetzt. Da war zu DDR-Zeiten nichts zu machen. Die
Starkstromleitungen gehen quer übers Grundstück,

jeweils 3 m

rechts und links davon darf nichts gebaut werden. Ich

habe

jetzt das Grundstück und würde gern wissen, ob man vom
derzeitigen Energieversorger/Nutzer so etwas wie eine

Pacht

oder Entschädigung für die Standfläche des Mastes und

das

nicht nutzbare Land unterhalb der Stromkabel verlangen

kann.

Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
Vielen Dank für Eure Info.
Ines

Hallo Ines,
sorry, leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen, da kenne ich mich leider nicht aus.

Ich hoffe, dass Ihnen jemand anderes dazu besser Auskunft geben kann…

Viele liebe Grüße und viel Glück
Diana Martschini

Hallo, trotzdem vielen Dank für deine Antwort!

Vielen Dank für den Tip. Werde dahingehend mal beim Betreiber anfragen.

Hallo,
trotzdem besten Dank für Ihre Bemühungen.

Moin!
Also ich kann da leider nicht weiterhelfen. Sorry!

Hallo, ich habe auch ein Grundstück gekauft, auf dem ein mast steht, der nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Betreiber ist in unserem Fall E.O.N.
nach einigen Verhandlungen haben wir einen Prozess geführt, der in einem Vergleich endete. E.O.N musste den Mast entfernen und Ausgleichszahlungen leisten. Ist aber eine längere Geschichte.
bei Interesse gehe ich gerne mal ins Detail. Die Kabel sind schon 2 Jahre ab, jetzt muß eon noch den Mast entfernen. Neue Verhandlungen stehen bevor.

Gruß
Thomas

Juristisches zu: Strommast auf Privatgrundstück
Hallo Ines,

die rechtlichen Hintergründe eines solchen Falles sind nicht ganz trivial. Es gibt nun ein Portal im Internet, wo Du kostenlos(!) ausführlich und juristisch fundierte Informationen genau zu diesem Thema „Entschädigung für Leitungsrechte in der DDR“ erhältst: www.jurascout.de

Grundsätzlich: für die Nutzung von Grundstücken für Versorgungsleitungen muß natürlich eine Entschädigung bezahlt werden. Näheres (also, wann und wer zahlen muß, vor allem wie das mit Leitungen, die zu DDR-Zeiten entstanden) erfährst du auf jurascout.de

Herzliche Grüße
Ramos

Hallo Ramos,
vielen Dank für deine Informationen. Ich werde mich gerneauf der genannten Seite informieren.
Ein frohes und erholssmes und streßfreies Weihnachtsfest wünscht herzlich
Ines