Stromnachzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich wohne mit meiner bald 2 jährigen Tochter seid 01.Dezember in einer Hofgemeinschaft. Habe eine kleine Wohnung knapp 50 Qm ohne Küche. Elektr. Geräte habe ich in meiner Wohnung, einen kleinen NotKühlschrank Energie A und im Keller einen Gefrierschrnak A+
Die Küche ist eine Gemeinschaftküche die ich seid Februar so gut wie garnicht mehr nutze … vielleicht noch 2 mal die Woche um meinem Kind was warmes zu essen zu machen!
Ich nutze die Waschmaschine und einen Trockner recht häufig da ich 2 Monate Welpen groß gezogen habe und zusätzlich noch Handtücher täglich dazukamen. 3 mal die Woche lief also Trockner und Waschmaschine (2 Maschinen)

Im Winter wo es recht kalt war, war ich gezwungen Nachts im Kinderzimmer ab und an (grob 10 mal) einen Elektroheizer zu nuzten. Da das Heizsystem (Holzofen mit Puffersystem) des Vermieters nicht gereicht hat die Nacht die Räume warm zu halten. Ich hatte Temperaturen von bis zu 12 Grad morgens in den Räumen.
Ich habe eine Strompauschale von 33 € im Monat bezahlt.

Nun kurz vor meinem Auzug bekomme ich eine email das er (der Vermieter) den Stromzähler abgelesen hat und nun den Verbrauch vor meinem Einzug gegengerechnet hätte (ich bin die erste Mieterin)
Hier die Nachricht:
Wenn ich den üblichen Verbrauch unserer Haushalte (2 Personen) abziehe, sind wir mit 5500 kWh drüber!!! Das sind, NACHDEM ich Mells Abschlag von 33€ je Monat abgezogen habe 445€ mehrausgaben.

Es geht um 5 Monate.
Wie verhalte ich mich da am Besten? Was kann ich tun … wir haben einen gemeinsamen Stromzähler die ganze Beleuchtung des Hofes läuft über diesen Zähler alles halt.
Das ich nachzahlen muß, da kann ich mich mit anfreunden, ist auch realistisch, da ich oft Trockner und Waschmaschine nutze aber ich habe keine Badewanne, keine Küche oder sonstige große Stromfresser die Summe scheint mir doch extrem zu hoch oder täusche ich mich? Das ich den Heizofen nutzen mußte ist ja nicht mein Verschulden sondern es ist mein Recht eine warme Wohnung zu haben. Oder sehe ich da was falsch?
Kann ich sowas prüfen lassen? Ohne eigenen Stromzähler?
Ich wäre um jede schnelle Antwort dankbar!
Liebe Grüße
Melanie Heinrich

Hallo Mell 1977,

ich würde Ihnen gerne einen guten Rat geben bin aber nicht wirklich fitt auf dem Gebiet.
Ich würde mich wegen der zu schwachen Heizleistung mit anderen Mietern in Verbíndung setzen.
Heizgeräte einzusetzen kann es ja nicht sein. Die sind nur was zum Überbrücken. Irre teuer. Meine Eltern mussten diesen Winter 3 Räume 10 Tage lang elektrisch heizen und mussten 600 € Stromkosten extra zahlen.
Wäschetrockner sind auch Stromfresser.
Man kann über den Gerätetyp herausfinden, wie hoch der Verbrauch ist und das dann ausrechnen.

Eine Wohnung die nicht vernünftig zu beheizen ist, müsste man wohl aufgeben. Das ist ja nicht zu bezahlen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute
und hoffe, andere können besser beraten
Sigrid

Liebe/-r Experte/-in,

Ich wohne mit meiner bald 2 jährigen Tochter seid 01.Dezember
in einer Hofgemeinschaft. Habe eine kleine Wohnung knapp 50 Qm
ohne Küche. Elektr. Geräte habe ich in meiner Wohnung, einen
kleinen NotKühlschrank Energie A und im Keller einen
Gefrierschrnak A+
Die Küche ist eine Gemeinschaftküche die ich seid Februar so
gut wie garnicht mehr nutze … vielleicht noch 2 mal die
Woche um meinem Kind was warmes zu essen zu machen!
Ich nutze die Waschmaschine und einen Trockner recht häufig da
ich 2 Monate Welpen groß gezogen habe und zusätzlich noch
Handtücher täglich dazukamen. 3 mal die Woche lief also
Trockner und Waschmaschine (2 Maschinen)

Im Winter wo es recht kalt war, war ich gezwungen Nachts im
Kinderzimmer ab und an (grob 10 mal) einen Elektroheizer zu
nuzten. Da das Heizsystem (Holzofen mit Puffersystem) des
Vermieters nicht gereicht hat die Nacht die Räume warm zu
halten. Ich hatte Temperaturen von bis zu 12 Grad morgens in
den Räumen.
Ich habe eine Strompauschale von 33 € im Monat bezahlt.

Nun kurz vor meinem Auzug bekomme ich eine email das er (der
Vermieter) den Stromzähler abgelesen hat und nun den Verbrauch
vor meinem Einzug gegengerechnet hätte (ich bin die erste
Mieterin)
Hier die Nachricht:
Wenn ich den üblichen Verbrauch unserer Haushalte (2 Personen)
abziehe, sind wir mit 5500 kWh drüber!!! Das sind, NACHDEM
ich Mells Abschlag von 33€ je Monat abgezogen habe 445€
mehrausgaben.

Es geht um 5 Monate.
Wie verhalte ich mich da am Besten? Was kann ich tun … wir
haben einen gemeinsamen Stromzähler die ganze Beleuchtung des
Hofes läuft über diesen Zähler alles halt.
Das ich nachzahlen muß, da kann ich mich mit anfreunden, ist
auch realistisch, da ich oft Trockner und Waschmaschine nutze
aber ich habe keine Badewanne, keine Küche oder sonstige große
Stromfresser die Summe scheint mir doch extrem zu hoch oder
täusche ich mich? Das ich den Heizofen nutzen mußte ist ja
nicht mein Verschulden sondern es ist mein Recht eine warme
Wohnung zu haben. Oder sehe ich da was falsch?
Kann ich sowas prüfen lassen? Ohne eigenen Stromzähler?
Ich wäre um jede schnelle Antwort dankbar!
Liebe Grüße
Melanie Heinrich

Liebe Melanie,
hier ist eine Überprüfung im Nachhinein meiner Ansicht nach technisch unmöglich. Der Fehler bestand wohl darin, diese Regelung mit dem gemeinsamen Zähler für alles Mögliche so zu akzeptieren. Es wäre auch kein nennenswertes Problem gewesen, einen billigen, privaten Zähler zur Kontrolle dazwischen zu schalten… Tja, w ä r e …
Dafür ist es zu spät.

Mithilfe eines Anwaltes könnte man die Plausibilität des nachgeforderten Betrages abklopfen lassen. Da Du aber nicht beweisen kannst, dass Du zum Beispiel das Heizöfchen so selten betrieben hast (und das sind oft gewaltige Verbraucher!), hast Du sehr schlechte Karten.

Es ist auch gefährlich, eine Wohnung zu mieten, die nicht über eine sparsame Heizungsanlage verfügt. Wenn dann so ein schlimmer Winter vorkommt, ist es das Risiko des Mieters, wenn er viel Strom verheizen muss.

Aber, liebe Melanie, i c h bin kein Jurist und schreibe Dir dies nur aus meiner ganz persönlchen Erfahrung mit solchen Problemen.
Und aus meiner ganz subjektiven Lebenserfahrung rate ich Dir - so blöd es ist -, diese Angelegenheit juristisch nicht weiter zu verfolgen, da die große Gefahr besteht, dass Du Dich in weitere Kosten hinein reitest.

Vielmehr solltest Du noch einmal versuchen, persönlich (von Mensch zu Mensch) eine für Dich freundlichere Einigung herbei zu führen. Vielleicht hast Du Erfolg, wenn Du z. B. für die Hälfte des geforderten Betrages eine Ratenzahlung anbietest und ansonsten sagst, die Gegenseite müsste Dich schon verklagen, wenn sie mehr will.
Aber das ist ins Blaue geraten, weil ich die Leute nicht kenne, mit denen Du Dich da auseinandersetzen wirst.

Ich wünsche Dir stabile Nerven und viel Glück!

Günter Perreng