Muß man Strom nachzahlen,wenn man keine Kenntnis von dieser Abnahmestelle hat?
Muß ich nach Ende eines 3 jährigen Gewerbemietverhälnisses Strom nachzahlen, von einer Stromabnahmestelle, die nicht im Mietvertrag angegeben wurde.Es wurde vom Vermieter, bei Abschluß des Mietvertrages, nur eine Zählernummer mit Zählerstand im Mitvertrag angegen.Nach 4 Jahren erhalte ich vom zuständigen Energieversorger die Aufforderung,ich hätte versäumt eine Abnahmestelle anzugeben,die mir aber nicht bekannt war und die mir vom Vermieter auch nicht angegeben wurde.Durch dieses Versäumniss hätte ich eine Nachzahlung von knapp 7000.00€ leisten.
Meine Frage:Muß ich diese Summe Nachzahlen?,obwohl ich von diesem Zähler nichts wußte,der auch nicht im Mietvertrag angegen wurde.
Sorry!!Ich bitte bei den Antworten nicht um Mutmaßungen,die würden mir nicht weiterhelfen, sondern nur wer so einen Fall schon mal hatte und mir Auskunft darüber geben kann ,wie es Ausgegangen ist,Danke.Rolla247