Stromnachzahlung Stadtwerke - Verjährung?

Liebe Experten des Verbraucherrechts,
des Hartz-IV-Rechts, Sozialrechts…,

ich wohne durch einen tragischen Schicksalsschlag, schwerer Unfall meiner Mutter im Wachkoma in 1996, seit 2000 in einer eigenen kleinen Wohnung, als positiver Ausgleich und um Werte zu schaffen anstatt zu konsumieren.
Als ich einzog wurde mir ein Stromzähler im Keller als der genannt der zu meiner Wohnung gehört, dort habe ich seitdem Strom abgelesen.
Letztes Jahr wurde der Zähler geeicht, und ich war erstaunt dass der Zähler im Kasten neben der Wohnung ausgewechselt wurde, den ich als denjenigen kennengelernt hatte der u.a. für den Strom für das Garagentor zuständig ist.

Ich werde leider hier in der Wohnung über alle Maassen gemobbt, von allen Seiten, Mitbewohnern, Hausverwaltung die auch die Behörden für sich gewinnen. Trauen tue ich keinem mehr und ein Dialog ist kaum möglich, eigentlich gar nicht. Alles wird mir sofort zum Nachteil ausgelegt, was auch immer ich tue. Es ist ein seltsamer Menschenschlag hier im Vorort von Karlsruhe.

Die Stadtwerke haben nun eine Nachforderung für die letzten 6 Jahre errechnet von über 8 000 Euros. Der Verbrauch über den wohl korrekten, neu geeichten Zähler ist wohl tatsächlich höher als der in den letzten Jahren abgelesene, aber dieses war nicht meine Absicht, es war eine Fehlinformation. Seitdem meine Mutter ihre körperliche Hülle verlassen hat vor 7 Jahren habe ich noch einen zweiten Fernseher hier stehen den ich extra für sie gekauft hatte im Pflegeheim, auf traurige Weise, den ich nachts laufen lasse mit italienischen Euronews um in der Sprache fit zu bleiben, und seitdem bin ich aufgrund des grossen Lochs welches nach so langer Zeit entstand erst richtig und eigentlich ins Internet eingestiegen. Dieses ist auch permanent im Betrieb. Dafür habe ich kein Auto mehr, schneide selbst die Haare und lebe bescheiden. Mein Elixier ist geistige Kreativität und geistige Nahrung, Bewustseinserweiterung.

Der monatliche Abschlag wurde auf jeden Fall erhöht.

Ich habe gelesen dass Verbrauchskosten bei HartzIV in einer eigenen selbst genutzten Wohnung, quasi in Eigenmiete, von der BA rsv. Jobcenter übernommen werden. Ich habe dieses alles meiner SBin geschildert, aber noch keine Antwort. Irgendwie muss es weitergehen.

Strom den ich verbrauche muss und will ich natürlich bezahlen. Aber ist es recht, dass nach sovielen Jahren durch einen solchen unverschuldeten Irrtum noch Stromzahlungen nachgefordert werden können?

Oder gibt es da Kompromisse? Nach dem Motto „wir teilen uns den Schaden - wir hätten ja auch einmal aufmerksam werden können, dass der Abschlag zu niedrig war…“? Oder gar fertige Antworten?

Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Es reicht mir, dass alles was ich hier geschaffen habe an schönen Werten immer wieder nur mutwillig zerstört wird und selbst vom Gericht noch bestaft wird. Wie eine Kriminelle werde ich hier ohnehin behandelt, soll nun auch noch für Atmen und Leben und Ausdruck von Leben Strafe zahlen…leider leben hier nur tote Fische…

Vielen Dank für freundliche sachliche Antworten von

Theresa.

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