Stimmt es, dass Strom nachts billiger ist als tagsüber? Wenn ja, um wieviel? Das wird von den Stadtwerken gar nicht erwähnt, weil Kilowatt.Stunde-Preis ist derselbe auf der Rechnung. Kommt es auf den Anbieter an oder wie funktioniert das?
Moien
Stimmt es, dass Strom nachts billiger ist als tagsüber?
Für Grossabnehmer und Nachtspeicheroffen-betreiber:ja. Für alle anderen: nein.
Für Nachtstrom-tarif braucht man einen 2. Zähler inklusive „Umschalter“. Der rechnet sich bei normalen Haushalten nicht.
Wenn ja, um wieviel?
Hängt vom Tarif und Anbieter ab.
Weist du wie Pumpspeicherwerke funkionieren ? Daran kann man’s ablesen.
cu
Hallo!
Stimmt es, dass Strom nachts billiger ist als tagsüber?
Grundsätzlich ist der Arbeitspreis rund um die Uhr konstant. Es gibt die Möglichkeit, billigeren Nachtstrom zu beziehen, nachdem man beim Energieversorger einen entsprechenden Antrag stellte und im Haus ein Rundsteuergerät sowie ein zweiter Stromzähler installiert wurde. Damit lassen sich Nachtspeicheröfen, aber grundsätzlich auch andere Verbraucher, mit dem billigeren Nachtstrom betreiben.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Grundsätzlich ist der Arbeitspreis rund um die Uhr konstant.
Es gibt die Möglichkeit, billigeren Nachtstrom zu beziehen,
nachdem man beim Energieversorger einen entsprechenden Antrag
stellte und im Haus ein Rundsteuergerät sowie ein zweiter
Stromzähler installiert wurde. Damit lassen sich
Nachtspeicheröfen, aber grundsätzlich auch andere Verbraucher,
mit dem billigeren Nachtstrom betreiben.
Man muß aber beachten, daß die Energieversorger für den günstigeren Nachtstrom einen höheren Grundpreis verlangen.
Das heißt, der Nachtstrom rechnet sich erst ab einer bestimmten Mindest-Abnahmemenge im Jahr.
Bei der ENBW sind dies z.b.wenn in der Schwachlastzeit von 21:00 Uhr
bis 5:00 Uhr, im Jahr mindestens 408 kwh bezogen werden.
Gruß
Markus
Hallo,
bezüglich:
Für Grossabnehmer und Nachtspeicheroffen-betreiber:ja. Für alle
anderen: nein.
Für Nachtstrom-tarif braucht man einen 2. Zähler inklusive
„Umschalter“. Der rechnet sich bei normalen Haushalten nicht.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das kommt bestimmt auch auf die Verbrauchsgewohnheiten an, also zu welchen Tageszeit ich den Strom beziehen will oder muß.
Nachtstrom und Strom für die Wärmeerzeugung sind zwei verschiedene Stromtarife. Während mit Nachtstrom (besser Niedertarif = NT auf dem Zähler) alle Haushaltsgeräte betrieben werden dürfen kann man mit dem „Heizstrom“ nur Geräte betreiben, die zur Wärmeerzeugung dienen.
Ich habe hier jetzt keine aktuellen Zahlen weil ich noch am Arbeitsplatz bin, aber ich weiß noch so ungefähr die Zahlen von vor ca. 6 Jahren. Da ließ ich uns einen 2-Tarifzähler vom EVU auf Antrag einbauen (also keinen zweiten Zähler, sondern einen Zähler mit einem HT- (Hochtarif) und NT- (Niedrigtarif) Zählwerk.
Bis zu diesem Zeitpunkt zahlte ich für die kWh ca. 21Pfg. Nach diesem kleinen Umbau zahlte ich dann tagsüber ca. 23Pfg. (an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Von 22.00 Uhr bis 6.00 des folgenden Tages und an Wochenenden und Feiertagen lag der Strompreis für diesen Nachtstrom (nicht Heizstrom) bei ca. 16 oder 17Pfg. je kWh.
Da wir an Werktagen arbeiten brauchen wir wenig von dem höherpreisigen Tagstrom. Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine (also fast alle Großverbraucher) laufen seitdem bei uns nur noch nach 22Uhr bzw. an den Wochenenden. Das hatte damals unsere Stromkosten um mehr als 30% verringert.
Ich gebe zu, dass wir unsere Strombezugsgewohnheiten etwas umstellen mussten. Aber wir haben uns an die Gegebenheiten auch wieder gewöhnt und die Ersparnis war immens.
Nun noch zum Strom der für die Wärmeerzeugung verwendet wird.
Dazu hat das Rundsteuergerät bei mir einen separaten Ausgang mit dem es einen weiteren Zähler auf HT und NT stellen könnte. Hier ist dann wirklich ein zweiter Zähler notwendig, denn für diesen Strom gelten dann ganz andere Tarife die weitaus günstiger sind als die oben erwähnten und die dann über diesen separaten Zähler abgerechnet werden. Diese sind auch wieder am Tage (bei HT) höher als Nachts (bei NT). Dieser günstige Heizstrom-Tarif kann aber nur bezogen werden, wenn der Strom auch für Heizgeräte verwendet wird wie z.B.
Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen.
Ich wollte eigentlich nur was kurzes schreiben und jetzt ist es dcch ganz schön lang geworden. Sorry.
Ich hoffe ein bischen geholfen und nicht verwirrt zu haben.
Viele Grüße
Michael