Situation: Stromversorger kündigt per 01.01.11 eine erhebliche Verteuerung an
mit der Begründung „gestiegene gesetzl. Abgaben aus dem EEG“ u. erklärte
auf Rückfrage, aus dem Grund entfiele ein Sonderkündigungsrecht.
Ist der Ausschluß des Sonderkündigungsrechts zutreffend und zulässig?
Womit die erhebl. Preiserhöhung begründet wird, ist für den Stromkunden im
Ergebnis doch belanglos. Warum soll der Stromkunde deshalb ggf. nicht sofort
ohne Fristen wechseln können?
Moin auch,
kürzlich wurde darüber im TV berichtet in Monitor/Plusminus/Panorama/eine von diesen Sendungen. Tenor war, dass das ein interessanter Fall für Juristen ist. Du kannst zumindest nachrechnen, ob die Erhöhung wirklich nur in Höhe der zusätzlichen Abgaben liegt. Wenn ja musst du klagen, dann freuen sich die Juristen, weil dieser Fall geklärt wird.Wenn nein, also wenn die erhöhung höher ist als durch die zusätzlichen Abgaben nötig wäre, ist es eine „normale“ Erhöhung und du hast ein Sonderkündigungsrecht.
Ralph, IANAL