Stromrechnung 2 1/2 Jahre später

Hallo,
angenommen, nach Auszug (Mai 2004) erfolgt eine Schlussrechnung des Energielierferanten. Diese wurde bezahlt. Es handelte sich um ca. 500 Euro Nachzahlung damals, welche in Raten abgezahlt wurde.
Nun über zwei Jahre später erfolgt eine neue Rechnung (Nachfolger des ehemaligen Energielieferanten).
" Sehr geehrter Kunde sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass der o.g. Betrag… " Es steht kein Datum einer angeblichen Erstforderung auf dem Schreiben, nur ein Fälligkeitsdatum welches 25.09.2004 lautet.
Nun fragt man sich doch, wieso zwei Jahre später eine Rechnung erfolgt. Die Nachsendeadresse war dem vorigen Energielieferanten bekannt, da Briefverkehr bis Ende des Jahres 2004 herrschte.
Die Person hat auf jeden Fall die Raten pünktlich und vollständig bezahlt.
Leider nach zwei Jahren schwer nachzuweisen.
Papiere aus der damaligen Zeit existieren nicht mehr, wegen mehrmaligen Umzug zwecks Arbeit.
Was nun?

LG Ilka

Hallo Ilka

Wer eine Forderung stellt, der muss ggfs. auch glaubhaft darlegen/beweisen, dass diese Forderung berechtigt ist.

Eine mögliche Antwort an den Versorger wäre

  • von offenen Forderungen/Rechnung nichts bekannt
  • Bitte um Kopien der der Forderung zugrundeliegenden Belege/Rechnungen

Wer eine Forderung bestreitet, der muss ggfs. auch wieder seinen Standpunkt glaubhaft darlegen/beweisen.

Nach nur 2 Jahren einfach alles wegzuwerfen ist schon sehr leichtfertig.
Es empfiehlt sich grundsätzlich alles ab Abschluss eines Vorgangs mindestens bis zum Ablauf der gesetzl. Verjährungsfrist (Jahresende plus 3 Jahre) aufzubewahren.