Stromrechnung 21.02.08

Hallo…

Ich habe am 07.02.11 eine Stormrechnung vom 21.02.08 erhalten. Diese fasst jedoch den Verbrauch vom 07.03.-30.09.07 zusammen.

Ich lebte vor knapp vier Jahren in meiner Heimatstadt und bin mit meiner jetzigen Frau umgezogen. Jetzt sind wir vor 6 Monaten wieder in meine Heimatstadt gezogen.

Als ich auszog hatte ich alle offenen Forderungen beglichen und keine Abschlussrechnung erhalten. Auch eine Rechnung oder Mahnung erreichte mich nicht, troz Nachsendeantrag.

Soweit ich mich schon erkundet habe gibt es durchaus eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, ab Ende des Kalenderjahres der Rechnung. Nun stellt sich mir folgende Frage:

Bezieht sich die Frist ab dem Rechnungszeitraum oder der Rechnungsertsellung auf dem Brief? Denn eine Rechnung erstellen und nach meinem gutdünken zu datieren kann ich auch…

Hattest Du damals bei Auszug vielleicht vergessen, rechtzeitig eine Endabrechnung erstellen zu lassen?

Gruß, Sabine