Stromrechnung an Vermieter senden?

Angenommen man wohnt in einem Haus und der Vermieter hat im Untergeschoss eine Einliegerwohnung.

die Einliegerwohnung hat ihren eigenen Stromzähler.

Nun läuft aber der STrom für Heizung (Ölheizung) sowie der Strom für die Außenbeleuchtung und Kellerraumbeleuchtung (welche der Vermieter auch mitnutzt) auf den Hauptstromzähler und das ist der, der von den Mietern inkl. der Abschlagszahlung an einen Stromkonzern separat bezahlt wurde.

ist es in diesem Fall sinnvoll, dem Vermieter die Rechnung über den Stromverbrauch zukommen zu lassen, damit dieser diese Rechnung für die Nebenkostenabrechnung heran ziehen kann? Oder geht das auch pauschal je nach Heizungsverbrauch?

Hier passt etwas nicht!

Angenommen man wohnt in einem Haus und der Vermieter hat im
Untergeschoss eine Einliegerwohnung.

die Einliegerwohnung hat ihren eigenen Stromzähler.

entweder die Einliegerwohnung hat einen eigenen Stromzähler,
oder diese Wohnung läuft auch über den Hauptstromzähler des Gebäudes.

Also bitte so schreiben, dass man es auch verstehen kann.

hi,

entweder die Einliegerwohnung hat einen eigenen Stromzähler,
oder diese Wohnung läuft auch über den Hauptstromzähler des
Gebäudes.

Also bitte so schreiben, dass man es auch verstehen kann.

Ein Haus, 2 Stromzähler, 2 Wohnungen und eine Heizung im Bereich des Mieters.

Problemstellung: der Mieter Zahlt die Stromkosten der Heizung für den Vermieter und fragt sich nun, wie diese bei der Nebenkostenabrechnung ermittelt und verrechnet werden könnten.

grüße
lipi

Hallo,

das kann man so vermuten.

Nur hat dann die Eigentumswohnung keinen eigenen Stromzähler.

Gruß Merger

hi,

das kann man so vermuten.

unter anderem, weil es so beschrieben wurde. ja. :smile:

Nur hat dann die Eigentumswohnung keinen eigenen Stromzähler.

welche Eigentum…

ach, wer weiß. ich finds recht klar beschrieben. Alternativ hab ich die Beschreibung gar nicht verstanden.

grüße
lipi

1 Like

littlepinguin hat es richtig verstanden.

–> Heizungsstrom und Kellerlicht, sowie Außenlicht zählt alles der Mieter-Stromzähler, obwohl von Vermieter und Mieter genutzt.

Nun bleibt noch die Frage, ob man in diesem Fall dem Vermieter die vor kurzem geingetrudelte Stromrechnung zusenden soll oder ob das unabhängig von diesem Verbrauch ermittelt wird.

Danke!

Sorry,

soll natürlich Einliegerwohnung lauten.

Gruß Merger

Hallo!

Nicht die Rechnung,was soll er damit. Man müsste ihn ja erst mal auf das Problem aufmerksam machen,das Gemeinschaftsstrom über den Mieterzähler läuft!
Also bemängeln und auf Änderung drängen. Und die Stromkosten anteilig einfordern für Vergangenheit. Es sei denn,der Mietvertrag regelt da irgendetwas zu Ungunsten des Mieters.

Das lässt sich nämlich recht schnell und unaufwändig ändern(Elektriker fragen).

Wenn es keine Möglichkeit gibt den Betriebsstrom(Pumpen,Brenner,Steuerung,Heizraumlicht) einer Heizung zu messen,dann kann man als Hilfsgröße 3 % der jährlichen Brennstoffkosten ansetzen.
Man kann es aber auch berechnen,nach Leistungsangaben(Watt) und der Laufzeit.
Realistischer als reine Prozentzahl.

Das ist dann aber immer noch nicht das Licht für Keller und Außen dabei.
Das spielt aber eine untergeordnete Rolle,Heizstrom ist sicher deutlich mehr!

MfG
duck313