Angenommen man wohnt in einem Haus und der Vermieter hat im Untergeschoss eine Einliegerwohnung.
die Einliegerwohnung hat ihren eigenen Stromzähler.
Nun läuft aber der STrom für Heizung (Ölheizung) sowie der Strom für die Außenbeleuchtung und Kellerraumbeleuchtung (welche der Vermieter auch mitnutzt) auf den Hauptstromzähler und das ist der, der von den Mietern inkl. der Abschlagszahlung an einen Stromkonzern separat bezahlt wurde.
ist es in diesem Fall sinnvoll, dem Vermieter die Rechnung über den Stromverbrauch zukommen zu lassen, damit dieser diese Rechnung für die Nebenkostenabrechnung heran ziehen kann? Oder geht das auch pauschal je nach Heizungsverbrauch?