Stromrechnung / Aufrechnung mit Gegenforderung

Jeder kennt sie : die Stromrechnung, die Abschlagszahlungen
dazu.
Diese soll mal unbestriten bleiben.

Der Stromkunde hat nun eine Forderung gegen den Strom-
lieferaten. Der Stromlieferant teilt lapidar mit :
er zahle nicht.

Der Stromkunde möchte nun hei der nächsten fälligen
Zahlung auch sagen : ich zahle nicht und rechne
gegen.

Frage :
Kann der Stromlieferant „abstellen“, darf er
das.
Beide Forderungen sind ja nicht tituliert.

Hallo!

Ganz sicher steht in den AGB des Stromlieferanten, die Du irgendwann anerkannt hast, sinngemäß, daß Aufrechnungen nur gegen unbestrittene Forderungen möglich sind.

Im Klartext: Wenn Dir der Strom abgestellt wird, hast Du das kürzere Ende in der Hand! Du wirst Dich erst dann wieder über Kühlschrank, Beleuchtung und PC freuen können, wenn Du die Rechnung bezahlt hast oder zumindest zu einer vom Stromlieferanten akzeptierten Zahlungsvereinbarung gekommen bist.

Gruß
Wolfgang

Moin Wolfgang :

in etwa wie Dein Beitrag wird die Argumentatiosnweise des
Stromlieferanten werden…was in der Konsequenz bedeutet,
dass dieser für sich Rechte in Anspruch nimmt, eine Vorgehens-
weise in Anspruch nimmt, die an Gerichten vorbei geht…

In dem geschildertem Modellfall hier ist es so, dass der Strom-
lieferant seit ca. 50 Jahren eine Starkstromleitung über das
Gelände des Kunden führt und auch entsprechende Masten aus Beton
gesetzt hat. Dafür wäre vor 50. Jahren eine Entschädigungs-
pauschale fällig gewesen.
Weiter ist es so, dass Bäume unter der Leitung standen und drohten,
in diese zu wachsen. Der Stromlieferant erteilte mündlich den
Auftrag die Bäume zu kappen oder zu fällen, weigert sich aber
eben jetzt zu zahlen.
Das eben durch lapidare Mitteilung, er zahle nicht. Punkt. Ende.

Die Frage wäre also, warum der eine „abstellen“ darf, der
andere aber gar nicht kann (die Leitung vom Gelände werfen,
was praktisch unmöglich ist) und auch noch zu Gericht laufen
soll…

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Hallo!

Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du die Sache mit dem Strommast auf dem Grundstück mit der Stromrechnung vermengst. Ich bin kein Jurist, aber ein solcher sollte sich mit dem Vertrag beschäftigen, der zum Bau des Strommasts auf privatem Grund führte. Dann ist zu prüfen, ob der Vertrag angreifbar ist. Immerhin ist ein Grundstück mit einem Strommast praktisch unverkäuflich und das Grundstück samt Haus jedenfalls für private Wohnzwecke weitgehend entwertet.

Gruß
Wolfgang

Hi,

das ist ärgerlich, klar. Es gibt auch ein Gesetz, das regelt, was an zumutbaren Passagen in AGB’s drinstehen darf. Wie aber schon vom Vorredner ausgeführt, steht halt sicher drin, daß Du nur bei unbestrittenen Forderungen aufrechnen kannst. Da das Unternehmen das scheinbar nicht einsieht, bleibt Dir nur

  • die Stromrechnung weiterzubezahlen
  • Deine Forderung anerkennen zu lassen.

Letzteres würde ich so machen :

  • Zahlungsaufforderung an den Konzern mit Drohung von rechtlichen Schritten
  • Mahnbescheid; wenn die sich dann immernoch „taub“ stellen, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und darfst dann auch aufrechnen. Du solltest da aber rechtlich auf der sicheren Seite sein, sonst bleibst Du auf den Gebühren dafür sitzen.

Auch, wenn Dir mal jemand gesagt hat „wir bezahlen das“ so würde ich das nicht so einfach glauben. Kann sein, dass Du als Grundeigentümer nicht nur die Kabel dulden musst, sondern auch alles dafür tun, dass sie nicht gefährdet sind. Steht denn das als Last im Grundbuch ?

Gruss Hans-Jürgen
***

Moin :smile:)
Im Grundbuch ist eben nichts eingetragen.

Ein „Schwachstrommast“ wurde vom Nachbargrundstück
auf einfache Anforderung entfernt, weil der eine
Baugenehmigung für ein Nebengebäude bekam - ohne dass
die baubehörde den Stromlieferanten fragte (stand ja
auch nicht im Grundbuch).

Wir wollen ein Gewächshaus bauen und brauchen wir nur
eine Bauanzeige (und die Zustimmung der unteren
Naturschutzbehörde, welche vorliegt). Das interessiert
den Stromlieferanten auch nicht - der will ne „echte
Baugenehmigung“ sehen.

Es geht auch nicht um „vermischen“, es geht darum, ob
ich im Gegensatz zum Stromlieferanten erst den Rechtsweg
beschreiten muß. Wenn der Stromlieferant bei
„Aufrechnung“ einfach abstellen kann, wäre der im
Vorteil, AGB hin oder her…

Alternativ könnte ich mir vorstellen, den Abschlag für
den Strom bei Gericht zu hinterlegen. Dann könnten wir
die nächsten Jahrzehnte lustig klagen…

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Hallo!

Wir kommen hier nicht weiter. Bevor Du Dich auf dünnes Eis begibst, solltest Du unbedingt einen Anwalt befragen. Ein Strommast ist keine Kleinigkeit und ich würde so ein Ding niemals im Garten dulden. Es macht aber keinen Sinn, ein paar Euros für eine Beratung sparen zu wollen, um sich dann eine blutige Nase zu holen.

Also ab zum Advokaten. Aber mach Dich vorher schlau, damit Du an keine Träne gerätst, die sich sonst nur um verbeulte Kotflügel kümmert.

Gruß
Wolfgang

Moien!

Der Stromlieferant liefert dir was und möchte dafür bezahlt werden unabhängig davon ob du meinst eine berechtigte Forderung zu haben! Wenn dieser nicht zahlt ist es wohl nicht so klar wie du vielleicht denkst. Dieses Vorgehen ist weder sittenwidrig noch unmoralisch und wenn du nicht bezahlst wird es teuer und unangenehm für dich!

Bernd

Ja, Wolfgang, sehr vernünftige Überlegung !
Stimm ich Dir zu !

Da gibt das nur ein Problem…nämlich,
dass sich Anwälte mit solchen Sachen
eigentlich sehr, sehr selten rumärgern…und mein
Arbeitgeber is auch ein Anwalt und weis es nicht…

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