Stromrechnung für Nachmieter mitbezahlen?

Hallo,

Ende Januar 2004 habe ich meine alte Mietwohnung an den Vermieter offiiel übergeben.

Daraufhin liess der Vermieter die Wassernutzung von extern ablesen, was mir im Anschluss in Rechnung gestellt wurde.

Ende April habe ich nun die zu begleichende Rechnung der Stromlesung (Stadtwerke) erhlaten, die ich begleichen soll (Ablesedatum 15.April)
De Facto muss nach 31.1.04 meine alte Mietwohnung wieder bezogen worden sein, da ein Stromverbrauch zwischen Januar und April festzustellen ist; mein Nachmieter hat sich allerdings erst zum 15.4. bei den Stadtwerken angemeldet.

Frage: Muss ich für meinen Nachmieter nun „mitbezahlen“ oder aber hätte nicht mein Vermieter - wenn er schon nach Übergabe-Protokoll den Wasserverbrach messen lässt und ihn mir in REchnung stellet - nicht auch gleichzeitig mich bei den Stadwerken abmelden müssen/sollen???

Ich sehe nicht ein, für einen Stromverbrauch aufkommnezu müssen, den ein anderer verursacht hat!

Dank und Gruss
tettslaff

Hallo,

leider ja. Du musst die Kosten tragen. Dann musst Du versuchen, Dir den Schaden vom Nachmieter ersetzen zu lassen. Du hättest Dich bei dem Eneregieversroger abmelden müssen.

Ende Januar 2004 habe ich meine alte Mietwohnung an den
Vermieter offiiel übergeben.

Daraufhin liess der Vermieter die Wassernutzung von extern
ablesen, was mir im Anschluss in Rechnung gestellt wurde.

Ende April habe ich nun die zu begleichende Rechnung der
Stromlesung (Stadtwerke) erhlaten, die ich begleichen soll
(Ablesedatum 15.April)
De Facto muss nach 31.1.04 meine alte Mietwohnung wieder
bezogen worden sein, da ein Stromverbrauch zwischen Januar
und April festzustellen ist; mein Nachmieter hat sich
allerdings erst zum 15.4. bei den Stadtwerken angemeldet.

Frage: Muss ich für meinen Nachmieter nun „mitbezahlen“ oder
aber hätte nicht mein Vermieter - wenn er schon nach
Übergabe-Protokoll den Wasserverbrach messen lässt und ihn mir
in REchnung stellet - nicht auch gleichzeitig mich bei den
Stadwerken abmelden müssen/sollen???

Nein, denn Du hattest einen Direktvertrag mit dem Energieversorger. Das geht daher den Vermieter nichts an.

Ich sehe nicht ein, für einen Stromverbrauch aufkommnezu
müssen, den ein anderer verursacht hat!

Du hast keine Wahl. Siehe meinen Hinweis eingangs der Antwort.

Gruss Günter

Hallo,

muss Günter hier leider recht geben. Du hast einen Versorgungsvertrag mit dem Stromlieferanten geschlossen. Habe persönlich auch diese bittere Erfahrung machen müssen, obwohl ich mich telefonisch beim Energieversorger abgemeldet habe. Konnte das allerdings nicht beweisen und so flatterte mir eine Rechnung über 1.300 Euro Nachzahlung ins Haus, obwohl ich das Haus da schon fast 2 Monate nicht mehr bewohnt habe. Die nachmieter haben ganze Arbeit geleistet.
Wenn Du nicht zahlst sitzt Du irgendwann im Dunklen, auch an Deiner neuen Adresse oder Du bekommst einen Mahnbescheid.
Vieleicht gibt es aber doch noch die eine Möglichkeit wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, denn darin soll ja, wie Du schreibst,der Zählerstand festgehalten worden sein.
Zumindest mein Energieversorger hätte dieses auch anerkannt und dann dem nachmieter in Rechnung gestellt. Zudem muss ja auch im neuen Mietvertrag des Nachmieters ein Anfangsstand des Vermieters eingetragen sein.
Wünsche Dir auf jeden fall viel Glück das es vieleicht auf diese Weise doch noch machbar ist, den korrekten Zählerstnd nachzuweisen.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

muss Günter hier leider recht geben. Du hast einen
Versorgungsvertrag mit dem Stromlieferanten geschlossen. Habe
persönlich auch diese bittere Erfahrung machen müssen, obwohl
ich mich telefonisch beim Energieversorger abgemeldet habe.
Konnte das allerdings nicht beweisen und so flatterte mir eine
Rechnung über 1.300 Euro Nachzahlung ins Haus, obwohl ich das
Haus da schon fast 2 Monate nicht mehr bewohnt habe. Die
nachmieter haben ganze Arbeit geleistet.
Wenn Du nicht zahlst sitzt Du irgendwann im Dunklen, auch an
Deiner neuen Adresse oder Du bekommst einen Mahnbescheid.

Das mit dem Mahnbescheid geht in Ordnung. Der Stromversorger darf jedoch dann nicht den Strom abstellen, wenn in der neuen Mietwohnung keine Zahlungsrückstände auftreten. Er darf einen früheren Umstand nicht dazu nehmen, durch Sanktionen in einen ganz anderen Vertrag tätig zu werden. Im Moment - für Rückfragen - steht mir das Aktenzeichen nicht zur Verfügung. Es gab zu diesem Fall jedoch ein Urteil. Möglicherweise kann Marie hier helfen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

somit hätte sich in meinem Fall der Energieversorger falsch verhalten. Denn der hat nichts anderes getan als mir dann den Strom abgestellt, aus einem ganz anderen Vertrag heraus und an der neuen Adresse. Musste dann tatsächlich die 1.300 Euro bezahlen, sonst hätte ich weiterhin im dunklen gesessen, obwohl es an der neuen Wohnung keinen Zahlungsrückstand gegeben hat. Vom Nachmieter war ebenfalls nichts zu holen, bis auf die Worte „Tut mir leid, musst Dich hinten anstellen, habe eine EV abgegeben“. Somit habe ich 2003 bitteres Lehrgeld bezahlt, ohne eine Chance das Geld jemals wiederzusehen. Erst wenn der Hahn einmal zu ist merkt man doch wie wichtig Strom ist. Es wäre aber ja doch interessant zu wissen ob man sich evtl. die Kosten für die nicht Rechtmäßige Abschaltung und daruffolgende Anschaltung wieder zurückholen kann.
Es war im vorliegenden Fall auch nur so eine Idee von mir, ob man mit Hilfe des Übergabeprotokolls nicht den richtigen Zählerstnd ermitteln kann. Es wäre doch gut das im Vorfelde zu klären, bevor ein Mahnbescheid ins Haus flattert, der ja auch wieder Kosten verursacht. Ein Widerspruch auf diesen wäre ja dann ziemlich aussichtslos und der Stromlieferant würde so auch ganz schnell an seinen Titel kommen.

Gruß

Stefan

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Hallo Stefan,

muss Günter hier leider recht geben. Du hast einen
Versorgungsvertrag mit dem Stromlieferanten geschlossen. Habe
persönlich auch diese bittere Erfahrung machen müssen, obwohl
ich mich telefonisch beim Energieversorger abgemeldet habe.
Konnte das allerdings nicht beweisen und so flatterte mir eine
Rechnung über 1.300 Euro Nachzahlung ins Haus, obwohl ich das
Haus da schon fast 2 Monate nicht mehr bewohnt habe. Die
nachmieter haben ganze Arbeit geleistet.
Wenn Du nicht zahlst sitzt Du irgendwann im Dunklen, auch an
Deiner neuen Adresse oder Du bekommst einen Mahnbescheid.

Das mit dem Mahnbescheid geht in Ordnung. Der Stromversorger
darf jedoch dann nicht den Strom abstellen, wenn in der neuen
Mietwohnung keine Zahlungsrückstände auftreten. Er darf einen
früheren Umstand nicht dazu nehmen, durch Sanktionen in einen
ganz anderen Vertrag tätig zu werden. Im Moment - für
Rückfragen - steht mir das Aktenzeichen nicht zur Verfügung.
Es gab zu diesem Fall jedoch ein Urteil. Möglicherweise kann
Marie hier helfen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

somit hätte sich in meinem Fall der Energieversorger falsch
verhalten. Denn der hat nichts anderes getan als mir dann den
Strom abgestellt, aus einem ganz anderen Vertrag heraus und an
der neuen Adresse.

Urtzeil: Das Versorgungsunternehmen darf die Stromlieferung nicht wegen Zahlungsrückständen aus einem früheren Vertragsverhältnis unterbrechen, wenn jetzt alle fälligen Zahlungen geleistet werden ( LG Saabrücken MDR 87, 54). Das LG Osnabrück vertritt hier eine gegenteilige Aufassung. Dieser ist nicht zu folgen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist hier weit überschritten. Das Unternehmen hatte jederzeit die Möglichkeit durch gerichtlichen Mahnbescheid die Rückstände einzuklagen.

Musste dann tatsächlich die 1.300 Euro

bezahlen, sonst hätte ich weiterhin im dunklen gesessen,
obwohl es an der neuen Wohnung keinen Zahlungsrückstand
gegeben hat. Vom Nachmieter war ebenfalls nichts zu holen, bis
auf die Worte „Tut mir leid, musst Dich hinten anstellen, habe
eine EV abgegeben“.

Wobei sich hier dann die Frage durchaus erhebt, ob der Nachfolger nicht in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Hier sollte zumindest der Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht werden.

Somit habe ich 2003 bitteres Lehrgeld

bezahlt, ohne eine Chance das Geld jemals wiederzusehen. Erst
wenn der Hahn einmal zu ist merkt man doch wie wichtig Strom
ist. Es wäre aber ja doch interessant zu wissen ob man sich
evtl. die Kosten für die nicht Rechtmäßige Abschaltung und
daruffolgende Anschaltung wieder zurückholen kann.

Nein,

Es war im vorliegenden Fall auch nur so eine Idee von mir, ob
man mit Hilfe des Übergabeprotokolls nicht den richtigen
Zählerstnd ermitteln kann. Es wäre doch gut das im Vorfelde zu
klären, bevor ein Mahnbescheid ins Haus flattert, der ja auch
wieder Kosten verursacht. Ein Widerspruch auf diesen wäre ja
dann ziemlich aussichtslos und der Stromlieferant würde so
auch ganz schnell an seinen Titel kommen.

Gruss Günter