Hallo Stefan,
muss Günter hier leider recht geben. Du hast einen
Versorgungsvertrag mit dem Stromlieferanten geschlossen. Habe
persönlich auch diese bittere Erfahrung machen müssen, obwohl
ich mich telefonisch beim Energieversorger abgemeldet habe.
Konnte das allerdings nicht beweisen und so flatterte mir eine
Rechnung über 1.300 Euro Nachzahlung ins Haus, obwohl ich das
Haus da schon fast 2 Monate nicht mehr bewohnt habe. Die
nachmieter haben ganze Arbeit geleistet.
Wenn Du nicht zahlst sitzt Du irgendwann im Dunklen, auch an
Deiner neuen Adresse oder Du bekommst einen Mahnbescheid.
Das mit dem Mahnbescheid geht in Ordnung. Der Stromversorger
darf jedoch dann nicht den Strom abstellen, wenn in der neuen
Mietwohnung keine Zahlungsrückstände auftreten. Er darf einen
früheren Umstand nicht dazu nehmen, durch Sanktionen in einen
ganz anderen Vertrag tätig zu werden. Im Moment - für
Rückfragen - steht mir das Aktenzeichen nicht zur Verfügung.
Es gab zu diesem Fall jedoch ein Urteil. Möglicherweise kann
Marie hier helfen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
somit hätte sich in meinem Fall der Energieversorger falsch
verhalten. Denn der hat nichts anderes getan als mir dann den
Strom abgestellt, aus einem ganz anderen Vertrag heraus und an
der neuen Adresse.
Urtzeil: Das Versorgungsunternehmen darf die Stromlieferung nicht wegen Zahlungsrückständen aus einem früheren Vertragsverhältnis unterbrechen, wenn jetzt alle fälligen Zahlungen geleistet werden ( LG Saabrücken MDR 87, 54). Das LG Osnabrück vertritt hier eine gegenteilige Aufassung. Dieser ist nicht zu folgen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist hier weit überschritten. Das Unternehmen hatte jederzeit die Möglichkeit durch gerichtlichen Mahnbescheid die Rückstände einzuklagen.
Musste dann tatsächlich die 1.300 Euro
bezahlen, sonst hätte ich weiterhin im dunklen gesessen,
obwohl es an der neuen Wohnung keinen Zahlungsrückstand
gegeben hat. Vom Nachmieter war ebenfalls nichts zu holen, bis
auf die Worte „Tut mir leid, musst Dich hinten anstellen, habe
eine EV abgegeben“.
Wobei sich hier dann die Frage durchaus erhebt, ob der Nachfolger nicht in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Hier sollte zumindest der Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht werden.
Somit habe ich 2003 bitteres Lehrgeld
bezahlt, ohne eine Chance das Geld jemals wiederzusehen. Erst
wenn der Hahn einmal zu ist merkt man doch wie wichtig Strom
ist. Es wäre aber ja doch interessant zu wissen ob man sich
evtl. die Kosten für die nicht Rechtmäßige Abschaltung und
daruffolgende Anschaltung wieder zurückholen kann.
Nein,
Es war im vorliegenden Fall auch nur so eine Idee von mir, ob
man mit Hilfe des Übergabeprotokolls nicht den richtigen
Zählerstnd ermitteln kann. Es wäre doch gut das im Vorfelde zu
klären, bevor ein Mahnbescheid ins Haus flattert, der ja auch
wieder Kosten verursacht. Ein Widerspruch auf diesen wäre ja
dann ziemlich aussichtslos und der Stromlieferant würde so
auch ganz schnell an seinen Titel kommen.
Gruss Günter