Guten Tag,
habe vor ein paar Wochen einen Brief von einer Inkasso-Firma erhalten, in dem steht, dass ich noch Forderungen gegenüber der Badenova hätte (für die alte Wohnung).
Die Problematik besteht darin, dass ich seit ende 2006 da garnicht mehr wohne und bei Auszug der Vermieter meinte, so wie ich sie angemeldet habe, melde ich sie auch wieder ab und melde den neuen mieter an (der war natürlich auch dabei).
Wir dachten OK ALLES IN ORDNUNG, war aber nicht der Fall anscheinend.
Natürlich habe ich dort angerufen und alles genau so geschildert.
Daraufhin wollten die von mir eine Meldebescheinigung von der jetztigen Wohnung haben, habe ich auch gleich zugesandt, doch nun bekomme ich einen Brief, in dem drin steht, dass nach wiederholter Prüfung des Sachverhalts, eine Meldebescheinigung dafür nicht ausreicht.
Jetzt kommts auch noch dreister, die Rechnung ist für das Jahr 2008 also 2 Jahre nach meinem Auszug.
In der alten Wohnung sind natürlich andere Mieter.
Hier stellt sich die Frage, wie ich da voran gehen kann.
Das kann doch nicht sein, dass ich eine Rechnung von jemand anderem Zahlen muss.
ohjjeee hoffentlich könnt ihr mir mal weiterhelfen
Hallo,
also leider ist die beschriebene Situation kein
Einzelfall.
Aber ich muss Ihnen auch direkt sagen, dass Sie in
diesem Fall eher schlechte Karten haben.
Es lag in Ihrer Sorgfaltspflicht, sich bei dem
Stromanbieter entweder um oder ab zu melden.
Auch die Aussage des Vermieters können Sie sich wie in
Ihrem Fall zu sehen ja nicht verlassen, fakt ist, Sie
sind in dieser Wohnung gemeldet ( beim Stromanbieter)
und damit sind Sie auch erstmal derjenige der für die
Rechnung gerade stehen muss.
Den einzigen Weg, wenn Ihr Sdamaliger Stromanbieter so
wie es scheint ja schon mehr oder weniger sich
verweigert ist, dass Sie mittels der Ummeldung beim
Einwohnermeldeamt und des neuen Mietvertrages und dem
falls Vorhanden Kündigungsschrreiben von der Wohnung
sich nochmalig mit dem Stromanbieter auseinander setzen
und ruhig hartnäckig bleiben, den oft werden diese
Vorgänge nur von Sachbearbeitern abgehandelt die nur
Paragrafenreiten, in Ihrem Fall schreit das aber nach
einer Einzelfallentscheidung.
Also ALLES zusammensuchen, was Ihren Auszug und Umzug
belegt: Einwohnermeldeamt, Ummeldung, neuer Mietvertrag
Kündigung des alten Mietverhältnisses.
Am besten ein Gedächtnisprotokol von dem Gespräch mit
dem alten Vermieter, das dieser Sie ummelden wollte. (
Was sagt dieser denn dazu ?)
Und nochmal versuchen beim Stromanbieter anzuklopfen!!!
Falls dieser jedoch zu macht, müssen Sie erstmal für
die Rechnung gerade stehen danach oder besser paralell
einen RA aufsuchen und diesen mit der Angelegenheit
beauftragen, Sie haben schon Möglichkeiten aus der
Nummer heraus zu kommen dies wird aber schwer und
langwierig werden.
Um welchen Betrag geht es denn, man sollte auch
abschätzen ob sich ein RA lohnt wenn wir nur über 200-
400 Euro reden sollten Sie das Geld überweisen, sich
nachträglich versichern das Sie nun abgemeldet sind und
dies als Lehrgeld ansehen, denn ein RA würde in jedem
Fall teurer werden, es sei denn sie haben eine
Rechtschutzversicherung.
Evt. können Sie ja auch Ratenzahlung vereinbaren.
LG
Hallo,
eine rechnung muß laut BGB zeitnah sein.
(Googeln oder sich ein gesetz besorgen)
Zweitens würde ich mich mit den neuen Mietern
in verbindung setzen, um zu vermeiden, daß
doppelt abkassiert wird.
Grüße, Sabine