Stromrechnung Zählerstand verspätet mitgeteilt

Liebe/-r Experte/-in,
hallo, ich bin seid Juli 2010 Kunde bei Stromio im Tarif Basic. Am 16.06. wurde ich per Anschreiben aufgefordert in der Zeit vom 27.06.-03.07. den Zählerstand abzulesen und diesen bis 14.07. online mitzuteile. Aufgrund einer längeren Abwesenheit (Kururlaub) von zu Hause konnte ich erst am 22.07. über das Servicetelefon den Zählerstand mitteilen mit dem Hinweis der Abwesenheit. Jetzt bekomme ich die Abrechnung in der der Verbrauch geschätzt wurde und dadurch ein Mehrverbrauch von 2000 kwh abgerechnet wird. Mein telef.mitgeteilter Verbrauch wurde nicht berücksichtigt. Ich soll jetzt über 300.- Nachzahlen. Kann ich die Rechnung anfechten und eine neue Rechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs verlangen ???
Danke schon mal vorab!

Hallo,
ich würde den örtlichen/regionalen Stromversorger beauftragen, eine Ablesung und Bestätigung des Zählerstandes zum aktuellen Stand an stromio zu senden
/mit Kopie an Sie für Ihre Unterlagen.
Vorab rechnen Sie aus, wie Ihre Stromrechnung mit dem richtigen/tatsächlichen Verbrauch ist und überweisen Sie diesen Restbetrag.
Vorher widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben der geschätzten Rechnung und weisen auf eine neutrale Ablesung des örtlichen Versorgers hin.
Schreiben Sie noch dazu, dass die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sofort überwiesen werden.
Ich denke, so gehts!
VG
Heinz
www.mehr-DSL.de

Hallo felinoy,

ich persönlich kenne es selbst so, dass wenn auch nach Rechnungstellung noch die korrekte Zählerstände mitgeteilt werden, dass diese auch entsprechend noch nachgetragen werden können. Wie es in solchen Fällen rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich selbst habe bei den Kunden immer eine neue Rechnung erstellt.
Wenn es sich um einen Neueinzug handelt müsste es ja ein Übergabeprotokoll geben, oder bei einem Stromanbieterwechsel die Abschlussrechnung des alten Anbieters. Dort stehen auch die alten Zählerstände.
Du kannst natürlich vorerst Widerspruch gegen die Rechnung erheben und darum bitten, dass die richtigen Zählerstände verwendet werden. Schriftlich bewirlt sowas manchmal Wunder!

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Aber rechtlich kann ich und darf ich -so viel ich weiss- keine Auskünfte erteilen.

Beste Grüße und alles Gute
Adriano Schneider

Der Vorgang ist relativ einfach zu erledigen.

  1. Man gibt die Zählerstände am Anfang und am Ablesetag dem Energielieferanten bekannt. Um sich aber keinerlei Diskussion auszusetzen, dividiert man den Verbrauch in dieser Zeit durch die Anzahl der Kalendertage und erhält damit den Tagesverbrauch.
    Dieser wiederum multipliziert mit monatlichen oder quartalsweisen Verbräuchen ergibt nach Strompreis den zu erwartenden Abschlag. Natürlich ist dabei zu beachten, dass man die Zeit der Abwesenheit berücksichtigt, da man sonst am Jahresende in ein böses Erwachen verfällt.
    Die beste Lösung wäre die Feststellung eines aktuellen Monatsverbrauchs, damit man bezogen auf ein Quartal oder den Tagesverbrauch den echten Verbrauch ermittelt hat. Den multipliziert mit dem Strompreis PLUS Zählermiete und sonst. Nebenksoten ergibt halt den zu erwartenden Verbrauch, den man mittels Abschlagzahlungen reguliert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Man ist ja schließlich nicht die Bank des Energieversorgers!
    Bei Problemen gern wieder melden"

Hallo felinoy,
Dein Problem ist leider ein ganz alltägliches und jeder kann eine Rechnungskorrektur verlangen, wenn ein offentsichtlicher nachweisbarer Abrechnungsfehler vorliegt. Wichtig sind die Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Dein bei Stromio angemeldeter Jahresverbrauch. Auf dieser Grundlage wird bei fehlenden Zählerstand eine Hochrechnung Dir in Rechnung gestellt. Wenn vertraglich vereinbart, dann ein Mindestverbrauch. Falls nicht dann muss Stromio Dir eine neue Rechnung erstellen, da die sich sonst ungerechtfertgt bereichern. Dies solltest Du, wenn möglich mit einem Foto des Zählerstandes und Aufnahmedatum dokumentieren und an Stromio mit der Bitte um Prüfung und Rechnungskorrektur senden. Um einer Mahnung vorzugreifen ist es förderlich den selbst errechneten Zahlbetrag anhand des tatsächlichen Verbrauches an Stromio unter vorbehalt zu zahlen. Sollte Stromio dennoch auf den ungerechtfertgten zu hohen Zahlbetrag bestehen und eine Sperrandrohung aussprechen bleibt Dir nur der Rechtsweg.
Gruß
Franky

Herzlichen Dank. Habe erstmal Weiderspruch eingelegt und um Korrektur und neue Rechnung auf den tatsächlichen Verbrauch gebeten. Schaun wir mal was kommt. Gruss Felinoy

Herzlichen Dank. Habe erstmal Weiderspruch eingelegt und um Korrektur und neue Rechnung auf den tatsächlichen Verbrauch gebeten. Schaun wir mal was kommt. Gruss Felinoy.

Herzlichen Dank. Habe erstmal Weiderspruch eingelegt und um Korrektur und neue Rechnung auf den tatsächlichen Verbrauch gebeten. Schaun wir mal was kommt. Gruss Felinoy…

Hallo,
bei einem seriösen Stromanbieter kann man jederzeit die Höhe seiner monatlichen Vorauszahlungen ändern. Also statt 150,- € auf 100,- € senken. Damit vermeidet man jeden Rechtsstreit. Im übrigen empfehle ich bei der nächsten Strompreiserhöhung von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und auf einen seriöseren Stromanbieter zu setzen. Da ich nicht weiß in welcher Stadt Sie wohnen, kann ich Ihnen nur global „Die Stadtwerke“ oder einer Ihrer Töchter empfehlen. In NRW wäre es z.B. die RheinEnergie Express. Guter Service, sehr gute Vertragskonditionen, aber nicht der billigste. Service und Kulanz hat oft ihren Preis.