Guten Morgen ,
der geschilderte Fall ist fiktiv.
Ein Bekannter bekommt, da er auszieht, die Endabrechnung von dem Stromlieferant.
Die fordert knapp 4000 Euro.Im Haus des Bekannten gibt es 2 Stromzähler. Beide wurden regelmässig abgelesen und dem Stromlieferanten die jeweiligen Stände mitgeteilt. Für beide Zähler erfolgten Abrechnungen mit dem Hinweis der Betrag wird von ihrem Konto abgebucht…etc.
Nur hat der Stromlieferant die fälligen Beträge für einen Zähler niemals abgebucht ,was meinem Bekannten auch nicht aufgefallen ist.
Jetzt kommt eine Rechnung für den Zeitraum 1/2001-6/2004 über w.g. knapp 4000 Euro.
Wie könnte man sich da verhalten ? Es wäre ihm unmöglich den Betrag auf einmal zu zahlen.
Danke
Gruss Jochen
Hi Jochen,
Wie könnte man sich da verhalten ? Es wäre ihm unmöglich den
Betrag auf einmal zu zahlen.
beim Stromversorger anrufen und um Ratenzahlung bitten. Das werden die kaum ablehnen, es sei denn, man kennt sich aus fiktiven Vorgeschichten…
Gruß Ralf
Jetzt kommt eine Rechnung für den Zeitraum 1/2001-6/2004 über
w.g. knapp 4000 Euro.
Wie könnte man sich da verhalten ? Es wäre ihm unmöglich den
Betrag auf einmal zu zahlen.
hi,
es wäre näher zu prüfen, ob hier zumindest für teilbeträge eine verjährung vorliegt. ich weiss gerade nicht ob stromversorger im alten BGB verjährungsrecht unter 2 oder 4 jahre fielen. zu prüfen ist, ob verjährungszeiträume zudem unterbrochen wurden (mahnungen, zahlungsaufforderungen etc.).
bei der summe ggf. anwalt einschalten.
mfg vom
showbee
Hallo,
hat nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen nur Rechnungen die auf eine Abbuchung hinweisen die aber nicht erfolgten.
Gruss Jochen
hi,
dann geht es darum: feststellen, für welchen betragsanteil von der nun geforderten summe wann eine rechnung erstellt wurde. wegen der schuldrechtsmodernisierung ist dann festzustellen, welche verjährungsfrist für welche rechnung galt. dann muss man schauen, ob teile der forderung bereits verjährt sind.
für die teile der verjährung, kann die einrede der verjährung geltend gemacht werden (man muss nicht mehr, man kann aber noch zahlen).
wenn nicht alles verjährt ist, kommt es wieder drauf an:
a) man kann das nicht verjährte locker zahlen -> stur bleiben zum verjährten teil und nur das korrekte zahlen
b) man kann selbst den unverjährten teil nur ratenweise zahlen -> hier ist über einen zahlungsplan (langgestreckt) zu verhandeln. als verhandlungsstoff kann dann ja in die waagschale geworfen werden, das bei umso längerer tilgungsdauer auch gerne eigentlich schon verjährte teile gezahlt werden würden (eigene kulanz).
bsp. du stellst fest: 1000 sind verjährt, 3000 noch nicht. die 3000 willst du über raten zahlen. du bietest 50 EUR mtl. an (also eigentlich 60 monate) und weil du die entscheidung pro ratenzahlung leichter machen willst, bietest du an 65 monate diese summe zu zahlen (quasie auf eigentlich schon verjährte schuld).
mfg vom
showbee