Stromschlag im hausflur, wer haftet?

Mein Freund hat im Hausflur wo meine Wohnung vorhanden war einen stromschlag an einem unabgedeckten Lichtschalter bekommen ( was er nicht sehen konnte)war kurzzeitig bewusstlos und musste über Nacht im Krankenhaus bleiben. Haftet die Versicherung der Eigentümergemeinschaft???

Hallo, es kommt darauf an. Prinzipiell haftet die Eigentümergemeinschaft bzw. die von ihr beauftragte Hausverwaltung. Der Eigentümer (also hier die Gemeinschaft) ist grundsätzlich (!) verpflichtet, das Haus in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Vorausgesetzt an besagter Stelle war kein Warnhinweis (Zettel,Schild…) angebracht, haftet die Gemeinschaft, da ja der Lichtschalter offenbar nicht zu sehen war.
Allerdings sind die Hausbewohner, welche einen derartigen (lebensgefährl.) Mangel entdecken, verpflichtet, diesen ihrem Vermieter unverzüglich zu melden, damit der Mangel schnellstens beseitigt werden kann.
Falls Sie selbst Eigentümerin sind, würde ich die Hausverwaltung um eine Stellungnahme bitten, bzw. vielleicht bietet diese von sich aus einen Schadensersatz an. Falls Sie Mieterin sind, lassen Sie das gleiche über Ihren Vermieter laufen.- Zeigt sich die Hausverwaltung unkooperativ, können Sie eine Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung anstrengen. Die Krankenkasse, die die Krankenhauskosten zunächst übernommen hat, wird sich auch dafür interessieren, sie kann die Gemeinschaft ebenfalls in Regress nehmen.- Gruß, Achim